Rechtsprechung
   BGH, 19.01.2000 - 2 StR 609/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6498
BGH, 19.01.2000 - 2 StR 609/99 (https://dejure.org/2000,6498)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2000 - 2 StR 609/99 (https://dejure.org/2000,6498)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2000 - 2 StR 609/99 (https://dejure.org/2000,6498)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,6498) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.12.1993 - 1 StR 775/93

    Eingeschränkte Schuldfähigkeit - Unterbringung: widersprüchliche Begründung

    Auszug aus BGH, 19.01.2000 - 2 StR 609/99
    Eine solche wäre nur gerechtfertigt, wenn der Angeklagte die Neigung hatte, nach Alkoholgenuß vergleichbare Straftaten zu begehen und ihm diese Neigung bewußt war oder doch hätte sein können, er aber dennoch vor der Tat in erheblichem Umfang Alkohol konsumierte (BGHR StGB § 21 - Strafrahmenverschiebung 14, 19; BGH, Beschl. v. 7. Dezember 1993 - 1 StR 775/93 = MDR 1994, 432) und ihm dies zum Vorwurf zu machen ist.
  • BGH, 13.06.1986 - 2 StR 276/86

    Strafmilderung bei starker Alkoholisierung - Ausgleich der verminderten Schuld

    Auszug aus BGH, 19.01.2000 - 2 StR 609/99
    Eine solche wäre nur gerechtfertigt, wenn der Angeklagte die Neigung hatte, nach Alkoholgenuß vergleichbare Straftaten zu begehen und ihm diese Neigung bewußt war oder doch hätte sein können, er aber dennoch vor der Tat in erheblichem Umfang Alkohol konsumierte (BGHR StGB § 21 - Strafrahmenverschiebung 14, 19; BGH, Beschl. v. 7. Dezember 1993 - 1 StR 775/93 = MDR 1994, 432) und ihm dies zum Vorwurf zu machen ist.
  • BGH, 06.03.1990 - 1 StR 94/90

    Verweigerung einer Strafrahmenverschiebung trozt alkoholbedingter erheblicher

    Auszug aus BGH, 19.01.2000 - 2 StR 609/99
    Eine solche wäre nur gerechtfertigt, wenn der Angeklagte die Neigung hatte, nach Alkoholgenuß vergleichbare Straftaten zu begehen und ihm diese Neigung bewußt war oder doch hätte sein können, er aber dennoch vor der Tat in erheblichem Umfang Alkohol konsumierte (BGHR StGB § 21 - Strafrahmenverschiebung 14, 19; BGH, Beschl. v. 7. Dezember 1993 - 1 StR 775/93 = MDR 1994, 432) und ihm dies zum Vorwurf zu machen ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht