Rechtsprechung
   BGH, 31.05.2012 - 2 StR 610/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,11818
BGH, 31.05.2012 - 2 StR 610/11 (https://dejure.org/2012,11818)
BGH, Entscheidung vom 31.05.2012 - 2 StR 610/11 (https://dejure.org/2012,11818)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 2012 - 2 StR 610/11 (https://dejure.org/2012,11818)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,11818) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 339 StGB; § 136a StPO; § 15 StGB; § 63 StGB
    Rechtsbeugung durch einen Richter auf Probe durch die Abpressung eines Geständnisses (Beweiswürdigung hinsichtlich des Vorsatzes; Nachteilszufügung)

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (11)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Freispruch eines Proberichters vom Vorwurf der Rechtsbeugung aufgehoben

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Richter sperrt Angeklagten zur Geständniserpressung (?) mal kurz in die Arrestzelle - Rechtsbeugung?

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Zellenbesuch weckt Geständnisfreude

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Die Rechtsbeugung des Proberichters

  • lto.de (Kurzinformation)

    BGH hebt Freispruch auf - LG Kassel muss neu über Rechtsbeugung durch Proberichter verhandeln

  • taz.de (Pressebericht, 31.05.2012)

    "Probesitzen" in der Zelle verboten

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Rechtsbeugung durch Richter

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Freispruch eines Proberichters aufgehoben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Freispruch eines Proberichters vom Vorwurf der Rechtsbeugung aufgehoben

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Richter dürfen Beschuldigten nicht kurz in eine Zelle einsperren

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 30.05.2012)

    Richter droht Gefängnisstrafe: Anklage wegen 20 Sekunden Probehaft

Besprechungen u.ä. (6)

  • De-legibus-Blog (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Verhaltensgestörte Juristen

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    BGH kippt Freispruch wegen Rechtsbeugung: Wenn Richter über Richter richten

  • kanzlei-hoenig.de (Kurzanmerkung)

    Staatsanwaltschaftliche Exekution und Machtdemonstration

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 106
  • StV 2013, 388
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.09.2009 - 2 StR 229/09

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs (Beweiswürdigung hinsichtlich

    Auszug aus BGH, 31.05.2012 - 2 StR 610/11
    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht, etwa hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung des Zweifelssatzes, wenn sie lückenhaft, widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. Senat, NStZ 2010, 102, 103 mwN).
  • BGH, 15.08.2018 - 2 StR 474/17

    Freiheitsberaubung (Einsperren); Rechtsbeugung (Prüfungsmaßstab; Anwendbarkeit

    Rechtsbeugung kann danach insbesondere auch bei Verstößen gegen §§ 136, 136a StPO gegeben sein (vgl. dazu Fischer, StGB, 65. Aufl., § 339 Rn. 18), kommt aber nach Maßgabe der einschränkenden Auslegung des Rechtsbeugungstatbestandes auch bei mit unzulässigen bzw. unlauteren Mitteln erwirktem Rechtsmittelverzicht (BGH NStZ 2013, 106, 107; zust. MK-StGB-Uebele, 2. Aufl., § 339 Rn. 48) bzw. auf eine solche Weise abgerungener Einwilligung in eine ambulante Therapie (BGH NStZ 2013, 106, 107) in Betracht.

    Nimmt man dies mit der landgerichtlichen Erwägung an, dass durch ein Geständnis sich jedenfalls die prozessuale Lage im Hinblick auf eine weitere Instanz verschlechtert habe, wird zu prüfen sein, ob der Angeklagte auch im Hinblick auf die so begründete Gefahr eines unrechtmäßigen Nachteils vorsätzlich gehandelt hat (s. dazu schon: Senat, NStZ 2013, 106 zum vorangegangenen, auf Staatsanwaltschaftsrevision aufgehobenen Freispruch in dieser Sache).

    Dann ginge es aus der Sicht des Angeklagten nicht mehr um die Schuldfrage und mit der Erzwingung des Geständnisses - unabhängig von der Frage, ob dies tatsächlich der Fall war - jedenfalls nicht um eine vom Vorsatz des Angeklagten getragene Nachteilszufügung (vgl. auch Senat, NStZ 2013, 106, 107; dazu auch ausdrücklich: Kuhlen in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 5. Aufl., § 339 Rn. 75a, Fn. 261).

    Im Falle der Einwirkung zur Erlangung der Einwilligung in eine ambulante Therapie wird sich der Tatrichter eingehender als bisher mit der Frage auseinanderzusetzen haben, ob dadurch die konkrete Gefahr eines Nachteils für den Beschuldigten eingetreten ist (offengelassen von BGH NStZ 2013, 106, 107).

  • BGH, 18.07.2013 - 4 StR 84/13

    Rechtsbeugung (Leitung einer Rechtssache: Maßnahmen nach Erlass der Entscheidung;

    Der dem Angeklagten objektiv anzulastende Rechtsbeugungsverstoß lag in der heimlichen, aus den Akten nicht erkennbaren Beseitigung eines durchgreifenden Revisionsgrundes, welche zu einer Verschlechterung der Rechtsmittelposition der jeweiligen Revisionsführer führte und ohne weiteres eine Benachteiligung bedeutete (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 1 StR 201/09 Rn. 7, NStZ 2010, 92; Urteil vom 31. Mai 2012 - 2 StR 610/11 Rn. 19, NStZ 2013, 106, 107).
  • LG Aurich, 13.05.2013 - 15 KLs 2/13

    Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung und Untreue

    - Die unrichtige Rechtsanwendung ist in einer Vielzahl von Fällen erfolgt und systematisch angelegt gewesen (BGH NJW 1971, 571, 575; NStZ 2010, 92 f.; StV 2011, 463, 466; Urteil vom 31.05.2012 - 2 StR 610/11, juris Rz. 18, insoweit in NStZ 2013, 106 f. nicht abgedruckt), indem etwa ein Amtsträger in 54 Fällen seiner gesetzlichen Anhörungspflicht nicht nachgekommen ist (BGH NStZ 2010, 92 f.).

    - Das Verhalten des Täters ist schließlich durch Verschleierung, Verheimlichung und Irreführung geprägt, etwa dann, wenn der Täter bewusst den Sachverhalt verfälscht (BGH NJW 1971, 571, 573), die zu bearbeitenden Akten versteckt (BGH, Urteil vom 06.11.2007 - 1 StR 394/07), in Unterbringungssachen Anhörungsprotokolle fingiert (BGH NStZ 2010, 92 f.) und einen Verfahrensbeteiligten über eine offenkundig von vornherein nicht in Betracht kommende Rechtsfolge (stationäre Psychotherapie etc.) täuscht (BGH, Urteil vom 31.05.2012 - 2 StR 610/11, juris Rz. 18, insoweit in NStZ 2013, 106 f. nicht abgedruckt).

  • BFH, 10.03.2020 - X B 136/19

    Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Klagerücknahme

    aa) Der Kläger beruft sich zunächst auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 31.05.2012 - 2 StR 610/11 (Neue Zeitschrift für Strafrecht 2013, 106).
  • OLG Köln, 21.10.2014 - 1 Ws 77/14

    Strafbarkeit eines Richters wegen Rechtsbeugung bei sachwidriger Verknüpfung von

    Die Verwirklichung dieses Tatbestands kommt bei einer - nach der Darstellung des Anzeigeerstatters hier gegebenen - sachwidrigen Verknüpfung von Freiheitsentziehung und (geständiger) Einlassung in Betracht (vgl. BGH NStZ 2013, 106).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht