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   BGH, 29.01.1986 - 2 StR 613/85   

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https://dejure.org/1986,2398
BGH, 29.01.1986 - 2 StR 613/85 (https://dejure.org/1986,2398)
BGH, Entscheidung vom 29.01.1986 - 2 StR 613/85 (https://dejure.org/1986,2398)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 1986 - 2 StR 613/85 (https://dejure.org/1986,2398)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Mittäterschaft an einer unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln, wenn der Erwerbsakt in den Niederlanden erfolgte und lediglich die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1986, 384
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

    Auszug aus BGH, 29.01.1986 - 2 StR 613/85
    Auf sie konnte sich der ursprüngliche Gesamtvorsatz, auch nach einer eventuellen späteren Erweiterung (vgl. hierzu BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33), [BGH 02.07.1969 - 2 StR 198/69]nicht erstrecken.
  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die

    Auszug aus BGH, 29.01.1986 - 2 StR 613/85
    Auf sie konnte sich der ursprüngliche Gesamtvorsatz, auch nach einer eventuellen späteren Erweiterung (vgl. hierzu BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33), [BGH 02.07.1969 - 2 StR 198/69]nicht erstrecken.
  • BGH, 02.07.1969 - 2 StR 198/69

    Voraussetzung für die Anwendung von Strafmilderungsgründen - Fehler bei der

    Auszug aus BGH, 29.01.1986 - 2 StR 613/85
    Auf sie konnte sich der ursprüngliche Gesamtvorsatz, auch nach einer eventuellen späteren Erweiterung (vgl. hierzu BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33), [BGH 02.07.1969 - 2 StR 198/69]nicht erstrecken.
  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

    b) Die gemeinschaftliche Ausführung der Tat setzt nicht voraus, daß jeder Mittäter selbst ein gesetzliches Tatbestandsmerkmal verwirklicht hat; es genügt aber nach ständiger Rechtsprechung eine andere Mitwirkung, zu der auch eine Vorbereitungshandlung gehört, durch die der Mittäter den tatausführenden Genossen in dessen Tatentschluß bestärkt (BGHSt 11, 268,272; BGH NStZ 1984, 413; BGH StV 1986, 384).
  • BGH, 31.03.2015 - 3 StR 630/14

    Keine Strafbarkeit wegen Beteiligung an der Einfuhr von Betäubungsmitteln durch

    Die Strafkammer hat keine Feststellungen dazu getroffen, ob die Angeklagten Einfluss auf den Transportweg oder in anderer Weise auf die Einfuhr des Kokains hatten; es ist auch nicht festgestellt, dass der Angeklagte M. beim Erwerb der Betäubungsmittel mit den Verkäufern die von diesen durchzuführende Einfuhr vereinbarte (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 29. Januar 1986 - 2 StR 613/85, StV 1986, 384).
  • BGH, 15.05.1990 - 5 StR 152/90

    Versuchsbeginn bei unerlaubter Einfuhr in einem Flugzeug

    Es kann dazu " die psychische Beeinflussung eines der Tatgenossen " genügen (BGH StV 1986, 384).
  • BGH, 28.03.2000 - 1 StR 637/99

    Aufklärungspflicht; Präsente Beweismittel; Erklärung des Angeklagten; Verlesung

    Dieser kann jedoch auch in einem bewußten Bestärken des Tatwillens des die Tat ausführenden anderen Mittäters liegen (BGHSt 16, 12, 14; BGH GA 1984, 287; StV 1986, 384; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl. § 25 Rdn. 7).
  • BGH, 22.01.1987 - 1 StR 647/86

    Täterschaft bei der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Für mittäterschaftliche Einfuhr hat die Rechtsprechung zwar schon "die psychische Beeinflussung eines der Tatgenossen" genügen lassen (BGH StV 1986, 384), doch unterschied sich jener Fall von dem vorliegend zu beurteilenden jedenfalls dadurch, daß die Angeklagten das Betäubungsmittel schon in den Niederlanden erwarben und beim Erwerbsakt den - vom Verkäufer durchzuführenden - Transport nach Deutschland vereinbarten.
  • BGH, 08.11.1989 - 3 StR 377/89

    Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Er finanzierte durch den entsprechend höheren Kaufpreis die unerlaubte Einfuhr und leistete darüber hinaus den entscheidenden psychischen Tatbeitrag (vgl. BGH StV 1986, 384 ).
  • BGH, 28.07.1993 - 2 StR 359/93

    Tatbeitrag - Beihilfe - Tatherrschaft - Drogen - Steuerung - Einwirkung -

    Die Fälle, in denen der Bundesgerichtshof Mittäterschaft von inländischen Bestellern von Betäubungsmitteln angenommen hat (auch die bei Körner BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 421 - auf den das Landgericht sich beruft - zitierten Urteile BGHR § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr Nr. 6; BGH MDR 1987, 800; BGH StV 1986, 384), lagen anders.
  • BGH, 19.04.1989 - 2 StR 688/88

    Verfall der sichergestellten Geldbeträge - Gesamtgewinn - Einfuhr von

    Wesentliche Anhaltspunkte für eine Mittäterschaft sind der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und der Tatherrschaft (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 4; 6; 8; 9; vgl. auch BGHSt 34, 180 ff; BGH StV 1986, 384 mit Anmerkung von Roxin).
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