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   BGH, 24.10.1984 - 2 StR 614/84   

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https://dejure.org/1984,2220
BGH, 24.10.1984 - 2 StR 614/84 (https://dejure.org/1984,2220)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1984 - 2 StR 614/84 (https://dejure.org/1984,2220)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1984 - 2 StR 614/84 (https://dejure.org/1984,2220)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mord - Verdeckungsabsicht - Bedingter Vorsatz - Vereinbarkeit von bedingtem Tötungsvorsatz und Verdeckungsabsicht - Auslegung des Begriffs der Verdeckungsabsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 166
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.04.1978 - 4 StR 143/78

    Tötung in Verdeckungsabsicht solange noch nicht alle die Strafverfolgung

    Auszug aus BGH, 24.10.1984 - 2 StR 614/84
    Kann das vom Täter erstrebte Ziel der Verdeckung einer Straftat nur durch den Tod des Opfers erreicht werden, weil dieses ihn kennt und - auch nach seiner Vorstellung - später belasten kann, dann lassen sich bedingter Tötungsvorsatz und Verdeckungsabsicht regelmäßig nicht miteinander vereinbaren (vgl. BGHSt 21, 283; BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 1977 - 3 StR 190/77; vom 21. September 1977 - 5 StR 200/77; vom 27. April 1978 - 4 StR 143/78 und Urteil vom 28. Juli 1983 - 4 StR 335/83).

    Diese Begründung läßt besorgen, daß die Jugendkammer den Begriff der Verdeckungsabsicht verkannt und diesem auch ein Bestreben des Angeklagten zugeordnet hat, das ausschließlich darauf ausgerichtet war, einen zeitlichen Vorsprung zu erhalten, um fliehen zu können (vgl. auch BGH, Beschluß vom 27. April 1978 - 4 StR 143/78).

  • BGH, 26.07.1967 - 2 StR 368/67

    Schläge mit Gewehrkolben - § 211 StGB, Verdeckungsabsicht, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 24.10.1984 - 2 StR 614/84
    Kann das vom Täter erstrebte Ziel der Verdeckung einer Straftat nur durch den Tod des Opfers erreicht werden, weil dieses ihn kennt und - auch nach seiner Vorstellung - später belasten kann, dann lassen sich bedingter Tötungsvorsatz und Verdeckungsabsicht regelmäßig nicht miteinander vereinbaren (vgl. BGHSt 21, 283; BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 1977 - 3 StR 190/77; vom 21. September 1977 - 5 StR 200/77; vom 27. April 1978 - 4 StR 143/78 und Urteil vom 28. Juli 1983 - 4 StR 335/83).
  • BGH, 03.05.1977 - 5 StR 200/77

    Erfolgreiche Revision wegen fehlerhafter Gerichtsbesetzung (Besetzungsrüge) -

    Auszug aus BGH, 24.10.1984 - 2 StR 614/84
    Kann das vom Täter erstrebte Ziel der Verdeckung einer Straftat nur durch den Tod des Opfers erreicht werden, weil dieses ihn kennt und - auch nach seiner Vorstellung - später belasten kann, dann lassen sich bedingter Tötungsvorsatz und Verdeckungsabsicht regelmäßig nicht miteinander vereinbaren (vgl. BGHSt 21, 283; BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 1977 - 3 StR 190/77; vom 21. September 1977 - 5 StR 200/77; vom 27. April 1978 - 4 StR 143/78 und Urteil vom 28. Juli 1983 - 4 StR 335/83).
  • BGH, 06.07.1977 - 3 StR 190/77

    Unbedingter Tötungsvorsatz bei der Verdeckungsabsicht - Handeln aus niederer

    Auszug aus BGH, 24.10.1984 - 2 StR 614/84
    Kann das vom Täter erstrebte Ziel der Verdeckung einer Straftat nur durch den Tod des Opfers erreicht werden, weil dieses ihn kennt und - auch nach seiner Vorstellung - später belasten kann, dann lassen sich bedingter Tötungsvorsatz und Verdeckungsabsicht regelmäßig nicht miteinander vereinbaren (vgl. BGHSt 21, 283; BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 1977 - 3 StR 190/77; vom 21. September 1977 - 5 StR 200/77; vom 27. April 1978 - 4 StR 143/78 und Urteil vom 28. Juli 1983 - 4 StR 335/83).
  • BGH, 28.07.1983 - 4 StR 335/83

    Zusammentreffen von bedingtem Vorsatz und Verdeckungsabsicht - Vereinbarung des

    Auszug aus BGH, 24.10.1984 - 2 StR 614/84
    Kann das vom Täter erstrebte Ziel der Verdeckung einer Straftat nur durch den Tod des Opfers erreicht werden, weil dieses ihn kennt und - auch nach seiner Vorstellung - später belasten kann, dann lassen sich bedingter Tötungsvorsatz und Verdeckungsabsicht regelmäßig nicht miteinander vereinbaren (vgl. BGHSt 21, 283; BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 1977 - 3 StR 190/77; vom 21. September 1977 - 5 StR 200/77; vom 27. April 1978 - 4 StR 143/78 und Urteil vom 28. Juli 1983 - 4 StR 335/83).
  • BGH, 06.06.2019 - 4 StR 541/18

    BGH hebt zweites Urteil zum tödlich verlaufenden Überfall auf einem

    Eine andere Bewertung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann geboten, wenn der Täter - unabhängig von einem noch für möglich gehaltenen Verbergen seiner Täterschaft - ausschließlich deswegen tötet, um sich der Ergreifung durch Flucht zu entziehen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 2011 - 1 StR 50/11, aaO S. 245; Beschlüsse vom 26. November 1990 - 5 StR 480/90, NStZ 1991, 127; vom 24. Oktober 1984 - 2 StR 614/84, NStZ 1985, 166; Urteile vom 1. August 1978 - 5 StR 302/78, GA 1979, 108; vom 27. April 1978 - 4 StR 143/78, DRiZ 1978, 216; vgl. Schneider aaO Rn. 225; Rissing-van Saan/Zimmermann aaO).
  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 319/98

    Verdeckungsabsicht; Mord; Fluchtabsicht; Raub mit Todesfolge (Gewalt zur Flucht

    Denn es liegt kein Sachverhalt vor, der den Fällen vergleichbar wäre, in denen der Bundesgerichtshof die Feststellung bedingten Tötungsvorsatzes und die Annahme eines Handelns mit Verdeckungsabsicht im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB wegen innerer Widersprüchlichkeit für unvereinbar erklärt hat (BGHSt 21, 283, 284 f.; BGH DRiZ 1978, 216; NStZ 1985, 166; BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 1992 - 2 StR 341/92 - und vom 25. Januar 1994 - 5 StR 422/93).

    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Handeln mit Verdeckungsabsicht im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB verneint worden, wenn der Täter tötete, "nur" um flüchten zu können (vgl. BGH GA 1979, 108; BGH NStZ 1985, 166; BGH NJW 1991, 1189 jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 19.12.2017 - 4 StR 483/17

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr zur Verdeckung einer Straftat

    Es genügt nicht, dass der Täter einen zeitlichen Vorsprung erhalten will, um fliehen zu können (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 1984 - 2 StR 614/84, NStZ 1985, 166).
  • LG Aachen, 12.03.2020 - 52 Ks 1/20
    BGH, Beschluss vom 24.10.1984, 2 StR 614/84, juris.
  • BGH, 19.10.1987 - 3 StR 333/87

    Verurteilung wegen Totschlags statt wegen Mordes - Mordmotiv der Habgier - Tötung

    Zwar scheidet ein Verdeckungsmord ersichtlich deshalb aus, weil - wie die Angeklagten wußten - der Wirt den Angeklagten I. wiedererkannt hatte (UA S. 12) und H. Tötung demnach ersichtlich nicht geeignet war, die Entdeckung der Tat zu verhindern (vgl. BGH NStZ 1985, 166 Nr. 5).
  • BGH, 23.10.1992 - 2 StR 341/92

    Annahme eines Verdeckungsmordes bei fehlenden Ausführungen zum Motiv der Tötung

    In einem solchen Fall, wie er auch hier gegeben ist, kann der Täter jedenfalls in der Regel die Verdeckung der Straftat nur erreichen, wenn er das Opfer endgültig zum Schweigen bringt, also tötet (vgl. BGHSt 21, 283 ff; BGH NJW 1978, 1490; NStZ 1985, 166; 1988, 454, 455).
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