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Rechtsprechung
   BGH, 07.03.1990 - 2 StR 615/89   

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BGH, 07.03.1990 - 2 StR 615/89 (https://dejure.org/1990,4199)
BGH, Entscheidung vom 07.03.1990 - 2 StR 615/89 (https://dejure.org/1990,4199)
BGH, Entscheidung vom 07. März 1990 - 2 StR 615/89 (https://dejure.org/1990,4199)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Annahme einer gefährlichen Körperverletzung in der Begehungsform einer das Leben des Opfers gefährdenden Behandlung

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schwerpunkt auf den subjektiven Tatbestand: Vorsatz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 3156
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.05.1960 - 1 StR 131/60

    Abgrenzung zwischen erzieherischen Maßnahmen und Mißhandlung

    Auszug aus BGH, 07.03.1990 - 2 StR 615/89
    Der Angeklagte hat das körperliche Wohlbefinden der Geschädigten durch eine üble, unangemessene Behandlung nicht bloß unerheblich beeinträchtigt (BGHSt 14, 269, 271).
  • OLG Köln, 15.12.1982 - 3 Ss 823/82
    Auszug aus BGH, 07.03.1990 - 2 StR 615/89
    Es ist sich bewußt gewesen, daß bereits ein Faustschlag ins Gesicht eine das Leben gefährdende Behandlung darstellen kann (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1963 - 2 StR 599/62; OLG Köln NJW 1983, 2274 [OLG Köln 15.12.1982 - 2 Ss 823/82] ; Hirsch in LK StGB, 10. Aufl., § 223 a Rdn. 22), hat indes nicht festzustellen vermocht, daß der Angeklagte hier eine derartige Folge beabsichtigte; er habe seinem ehemaligen Freund eine Lektion erteilen, ihn aber nicht in Lebensgefahr bringen wollen.
  • BGH, 16.01.1963 - 2 StR 599/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.03.1990 - 2 StR 615/89
    Es ist sich bewußt gewesen, daß bereits ein Faustschlag ins Gesicht eine das Leben gefährdende Behandlung darstellen kann (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1963 - 2 StR 599/62; OLG Köln NJW 1983, 2274 [OLG Köln 15.12.1982 - 2 Ss 823/82] ; Hirsch in LK StGB, 10. Aufl., § 223 a Rdn. 22), hat indes nicht festzustellen vermocht, daß der Angeklagte hier eine derartige Folge beabsichtigte; er habe seinem ehemaligen Freund eine Lektion erteilen, ihn aber nicht in Lebensgefahr bringen wollen.
  • BGH, 23.06.1964 - 5 StR 182/64
    Auszug aus BGH, 07.03.1990 - 2 StR 615/89
    Der Tatbestand des § 223 a StGB setzt in der hier zu erörternden Begehungsform nicht voraus, daß der Täter sein Opfer in Lebensgefahr bringen will, dies also im Sinne einer Absicht zum Ziel seines Handelns macht; es genügt vielmehr, daß er mit Verletzungsvorsatz handelt und dabei diejenigen Umstände erkennt, aus denen sich die Lebensgefährlichkeit ergibt (BGHSt 19, 352 [BGH 23.06.1964 - 5 StR 182/64] m.w.N.; BGH NStZ 1986, 166).
  • BGH, 26.11.1985 - 1 StR 393/85

    Tateinheit zwischen rauberischer Erpressung und erpresserischem Menschenraub -

    Auszug aus BGH, 07.03.1990 - 2 StR 615/89
    Der Tatbestand des § 223 a StGB setzt in der hier zu erörternden Begehungsform nicht voraus, daß der Täter sein Opfer in Lebensgefahr bringen will, dies also im Sinne einer Absicht zum Ziel seines Handelns macht; es genügt vielmehr, daß er mit Verletzungsvorsatz handelt und dabei diejenigen Umstände erkennt, aus denen sich die Lebensgefährlichkeit ergibt (BGHSt 19, 352 [BGH 23.06.1964 - 5 StR 182/64] m.w.N.; BGH NStZ 1986, 166).
  • BGH, 16.01.2013 - 2 StR 520/12

    Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährdende Behandlung: Faustschläge ins

    Im Übrigen ist zum Vorsatz des Angeklagten nicht ausreichend dargetan, dass er bei Ausführung der von ihm konkret gewollten und umgesetzten Tathandlungen die allgemeine Gefährlichkeit seines Tuns in der konkreten Situation für das Leben des Opfers erkannte (vgl. BGH NJW 1990, 3156; Fischer, aaO, Rn. 13 mwN).
  • LG Regensburg, 14.08.2014 - 6 KLs 151 Js 4111/13

    Neuer Prozess gegen Gustl Mollath - Freispruch trotz Teilschuld

    Ausreichend ist hierzu, dass der Täter mit Verletzungsvorsatz handelt und dabei diejenigen Umstände erkennt, aus denen sich die Lebensgefährlichkeit ergibt, auch wenn er sie nicht als lebensgefährdend bewertet (vgl. BGH NJW 1990, 3156).
  • BGH, 31.05.2002 - 2 StR 73/02

    Vergewaltigung; Schuldunfähigkeit (BAK-Berechnung; Reduktionsfaktor;

    Daß der Angeklagte in subjektiver Hinsicht die Umstände erkannt hatte, aus denen sich die Lebensgefährlichkeit seines Tuns ergab (vgl. BGH NJW 1990, 3156), wird durch seine Äußerung belegt, er werde sein Opfer erwürgen, wenn es nicht still sei.
  • OLG Saarbrücken, 05.10.2016 - 5 U 61/15

    Körperliche Misshandlungen und Beleidigungen reichen für die

    Das Ausbleiben von Verletzungsfolgen ist unschädlich (in diesem Sinne - für die Frage der Strafbarkeit gemäß § 223 StGB - BGH, Urt. v. 08.03.1990 - 2 StR 615/89 - NJW 1990, 3156).
  • BGH, 04.03.2021 - 5 StR 509/20

    Urteil zu tödlichem Stoß auf Berliner U-Bahn-Gleis aufgehoben

    Dafür, dass der derart massiv ausgeführte Angriff den Erwartungen des Angeklagten zuwider nicht zu Schmerzen führte, bietet der Sachverhalt keinen Anhaltspunkt (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 1990 - 2 StR 615/89, NJW 1990, 3156, 3157).
  • LAG Köln, 27.10.2008 - 5 Sa 827/08

    Schmerzensgeld

    Dies ist aber in der Regel bereits bei der Verabreichung einer Ohrfeige gegeben (s. BGH Urt. v. 07.03.1990 - 2 StR 615/89, NJW 1990, S. 3156; Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl. 2006 Rz. 4 a).
  • BGH, 22.11.1991 - 2 StR 225/91

    Betrugsvorsatz bei Sozialhilfebetrug - Strafzumessung bei sexueller Nötigung -

    Die körperliche Wirkung einer Ohrfeige, die eine üble, unangemessene Behandlung darstellt, ist, auch wenn sie nur kurz anhält, in der Regel mehr als eine bloß unerhebliche Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens (vgl. BGH NJW 1990, 3156, 3157; BGH bei Dallinger MDR 1973, 901; Hirsch in LK, StGB 10. Aufl. § 223 Rdn. 9 ).
  • BGH, 28.08.2012 - 3 StR 304/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (negative

    Zumindest die Anlasstat Nr. 1 bewegt sich mit einer einfachen Ohrfeige schon an der Grenze der Erheblichkeit im Sinne des § 223 StGB (BGH, Urteil vom 7. März 1990 - 2 StR 615/89, NJW 1990, 3156, 3157).
  • LG Deggendorf, 20.07.2021 - 1 KLs 8 Js 7992/20

    Vollzug einer Ausweisung ist bestimmender Milderungsgrund bei faktischen

    Gleichzeitig hat der Angeklagte A. die Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB begangen, da der Stich mit dem Messer in die Brust des K. nach den Umständen des Einzelfalls, wenngleich nicht konkret lebensgefährlich, generell geeignet war, das Leben des K. zu gefährden (vgl. BGH, Urteil vom 25.02.2010, Az. 4 StR 575/09); dabei hat der Angeklagte A. die Umstände erkannt, aus denen sich die allgemeine Gefährlichkeit seines Tuns in der konkreten Situation für das Leben des K. ergibt, selbst wenn er sie nicht als lebensgefährdend bewertet hat (vgl. BGH, Urteil vom 07.03.1990, Az. 2 StR 615/89).
  • LG Aachen, 01.08.2012 - 91 KLs 5/12
    Nach dem festgestellten Sachverhalt hat sich der Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung gemäß §§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB strafbar gemacht, indem er den Geschädigten HH durch den Faustschlag und den Fußtritt körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt hat, und es sich - insbesondere unter Berücksichtigung der bei dem Geschädigten eingetretenen Verletzungen - sowohl bei dem massiven Faustschlag auf die Schläfe als auch dem wuchtigen Fußtritt um abstrakt lebensgefährliche Behandlungen handelt (vgl. BGH, Urteil v. 08.03.1990, Az.: 2 StR 615/89, NJW 1990, 3156 und BGH, Urteil v. 15.11.2007, Az.: 4 StR 453/07, NStZ 2008, 686).
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   BGH, 08.03.1990 - 2 StR 615/89   

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BGH, Entscheidung vom 08.03.1990 - 2 StR 615/89 (https://dejure.org/1990,21934)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.05.1960 - 1 StR 131/60

    Abgrenzung zwischen erzieherischen Maßnahmen und Mißhandlung

    Auszug aus BGH, 08.03.1990 - 2 StR 615/89
    Der Angeklagte hat das körperliche Wohlbefinden der Geschädigten durch eine üble, unangemessene Behandlung nicht bloß unerheblich beeinträchtigt (BGHSt 14, 269, 271).
  • BGH, 16.01.1963 - 2 StR 599/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.03.1990 - 2 StR 615/89
    Es ist sich bewußt gewesen, daß bereits ein Faustschlag ins Gesicht eine das Leben gefährdende Behandlung darstellen kann (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1963 - 2 StR 599/62; OLG Köln NJW 1983, 2274 [OLG Köln 15.12.1982 - 3 Ss 823/82]; Hirsch in LK StGB, 10. Aufl., § 223 a Rdn. 22), hat indes nicht festzustellen vermocht, daß der Angeklagte hier eine derartige Folge beabsichtigte; er habe seinem ehemaligen Freund eine Lektion erteilen, ihn aber nicht in Lebensgefahr bringen wollen.
  • BGH, 23.06.1964 - 5 StR 182/64
    Auszug aus BGH, 08.03.1990 - 2 StR 615/89
    Der Tatbestand des § 223 a StGB setzt in der hier zu erörternden Begehungsform nicht voraus, daß der Täter sein Opfer in Lebensgefahr bringen will, dies also im Sinne einer Absicht zum Ziel seines Handelns macht; es genügt vielmehr, daß er mit Verletzungsvorsatz handelt und dabei diejenigen Umstände erkennt, aus denen sich die Lebensgefährlichkeit ergibt (BGHSt 19, 352 m.w.N.; BGH NStZ 1986, 166 [BGH 26.11.1985 - 1 StR 393/85]).
  • BGH, 26.11.1985 - 1 StR 393/85

    Tateinheit zwischen rauberischer Erpressung und erpresserischem Menschenraub -

    Auszug aus BGH, 08.03.1990 - 2 StR 615/89
    Der Tatbestand des § 223 a StGB setzt in der hier zu erörternden Begehungsform nicht voraus, daß der Täter sein Opfer in Lebensgefahr bringen will, dies also im Sinne einer Absicht zum Ziel seines Handelns macht; es genügt vielmehr, daß er mit Verletzungsvorsatz handelt und dabei diejenigen Umstände erkennt, aus denen sich die Lebensgefährlichkeit ergibt (BGHSt 19, 352 m.w.N.; BGH NStZ 1986, 166 [BGH 26.11.1985 - 1 StR 393/85]).
  • OLG Köln, 15.12.1982 - 3 Ss 823/82
    Auszug aus BGH, 08.03.1990 - 2 StR 615/89
    Es ist sich bewußt gewesen, daß bereits ein Faustschlag ins Gesicht eine das Leben gefährdende Behandlung darstellen kann (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1963 - 2 StR 599/62; OLG Köln NJW 1983, 2274 [OLG Köln 15.12.1982 - 3 Ss 823/82]; Hirsch in LK StGB, 10. Aufl., § 223 a Rdn. 22), hat indes nicht festzustellen vermocht, daß der Angeklagte hier eine derartige Folge beabsichtigte; er habe seinem ehemaligen Freund eine Lektion erteilen, ihn aber nicht in Lebensgefahr bringen wollen.
  • OLG Koblenz, 09.07.2014 - 2 OLG 3 Ss 198/13

    Gefährliche Körperverletzung: Das Leben gefährdende Behandlung; Erkennen der

    Dass der Täter außerdem die von ihm erkannten Umstände als lebensgefährdend bewertet, ist hingegen nicht erforderlich (BGHSt 2, 160, 163; 19, 352; 36, 15; BGHR StGB § 223a Abs. 1 Lebensgefährdung 5; Fischer aaO Rn. 13 mwN ).
  • BGH, 25.01.2024 - 3 StR 157/23

    Gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung;

    Heftige Schläge gegen den Kopf des Opfers können eine das Leben gefährdende Behandlung sein, wenn sie nach der Art der Ausführung der Verletzungshandlungen im Einzelfall zu lebensgefährlichen Verletzungen führen können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2022 - 2 StR 267/22, juris Rn. 9; vom 7. Oktober 2021 - 6 StR 393/21, juris; Urteile vom 22. Januar 2015 - 3 StR 301/14, juris Rn. 6; vom 31. Juli 2013 - 2 StR 38/13, NStZ-RR 2013, 342; Beschlüsse vom 16. Januar 2013 - 2 StR 520/12, NStZ 2013, 345, 346; vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2 Werkzeug 8; Urteil vom 6. Juni 2007 - 2 StR 105/07, juris Rn. 5; Beschluss vom 23. Juli 2004 - 2 StR 101/04, NStZ 2005, 156 Rn. 4; Urteile vom 8. März 1990 - 2 StR 615/89, BGHR StGB § 223a Abs. 1 Lebensgefährdung; vom 23. Juni 1964 - 5 StR 182/64, BGHSt 19, 352; MüKoStGB/Hardtung, 4. Aufl., § 224 Rn. 45).
  • OLG Saarbrücken, 05.10.2016 - 5 U 61/15

    Körperliche Misshandlungen und Beleidigungen reichen für die

    Das Ausbleiben von Verletzungsfolgen ist unschädlich (in diesem Sinne - für die Frage der Strafbarkeit gemäß § 223 StGB - BGH, Urt. v. 08.03.1990 - 2 StR 615/89 - NJW 1990, 3156).
  • BGH, 20.12.2022 - 2 StR 267/22

    Gefährliche Körperverletzung (mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung:

    Heftige Schläge gegen den Kopf des Opfers können eine das Leben gefährdende Behandlung darstellen, wenn sie nach der Art der Ausführung der Verletzungshandlungen im Einzelfall zu lebensgefährlichen Verletzungen führen können (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 1964 - 5 StR 182/64, BGHSt 19, 352; Senat, Urteile vom 8. März 1990 - 2 StR 615/89, BGHR StGB § 223a Abs. 1 Lebensgefährdung 5; vom 6. Juni 2007 - 2 StR 105/07, Rn. 5; vom 31. Juli 2013 - 2 StR 38/13, Rn. 7; Beschluss vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12; BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2021 - 6 StR 393/21).
  • LG Essen, 14.12.2020 - 25 KLs 30/20

    Sexueller Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung

    Dafür, dass dies hier anders gewesen sein könnte, bietet der Sachverhalt keinen Anhaltspunkt (vgl. BGH, Urteil vom 08.03.1990, 2 StR 615/89, Rn. 12; BGH, Urteil vom 22.11.1991, 2 StR 226/91, Rn. 8).
  • BGH, 13.01.2016 - 1 StR 581/15

    Minderschwerer Fall des Totschlags (vorhergehende Ohrfeigen als Misshandlung des

    Ohrfeigen sind regelmäßig mit der Zufügung von Schmerzen verbunden (BGH, Urteile vom 8. März 1990 - 2 StR 615/89, NJW 1990, 315 und vom 22. November 1991 - 2 StR 225/91, MDR 1992, 320).
  • LG Aachen, 01.08.2012 - 91 KLs 5/12
    Nach dem festgestellten Sachverhalt hat sich der Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung gemäß §§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB strafbar gemacht, indem er den Geschädigten HH durch den Faustschlag und den Fußtritt körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt hat, und es sich - insbesondere unter Berücksichtigung der bei dem Geschädigten eingetretenen Verletzungen - sowohl bei dem massiven Faustschlag auf die Schläfe als auch dem wuchtigen Fußtritt um abstrakt lebensgefährliche Behandlungen handelt (vgl. BGH, Urteil v. 08.03.1990, Az.: 2 StR 615/89, NJW 1990, 3156 und BGH, Urteil v. 15.11.2007, Az.: 4 StR 453/07, NStZ 2008, 686).
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