Rechtsprechung
   BGH, 24.11.1978 - 2 StR 616/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,1223
BGH, 24.11.1978 - 2 StR 616/78 (https://dejure.org/1978,1223)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1978 - 2 StR 616/78 (https://dejure.org/1978,1223)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1978 - 2 StR 616/78 (https://dejure.org/1978,1223)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,1223) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fristgerechte Einreichung einer Revisionsbegründung - Unrechtsgehalt des Besitzes von Haschisch gegenüber der verbotenen Einfuhr - Strafschärfende Bewertung der Flucht des Angeklagten - Straferhöhende Auswirkung des Verhaltens nach der Tat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.04.1976 - 2 StR 777/75

    Rechtsmittelbefugnis der Eltern eines volljährigen Verurteilten

    Auszug aus BGH, 24.11.1978 - 2 StR 616/78
    Der gleichzeitige Besitz (§ 11 Abs. 1 Nr. 6 b BetMG) dieser Haschischmenge ist eine bloße Auswirkung der verbotenen Einfuhr und ihr gegenüber ohne eigenen Unrechtsgehalt (BGHSt 25, 385; H.W. Schmidt, MDR 1978, 5).
  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 24.11.1978 - 2 StR 616/78
    Die Kennzeichnung als besonders schwerer Fall (§ 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG) braucht nicht in die Urteilsformel aufgenommen zu werden, ebensowenig die Tatsache der Mittäterschaft (BGHSt 27, 287, 289).
  • BGH, 22.02.1978 - 4 StR 60/78

    Anforderungen an den Ausspruch über die Einziehung von Rauschgift

    Auszug aus BGH, 24.11.1978 - 2 StR 616/78
    Hierzu gehört eine genaue Kennzeichnung der einzuziehenden Betäubungsmittel und mithin die Angabe der von der Anordnung betroffenen Menge (BGH, Beschlüsse vom 23. Februar 1978 - 4 StR 60/78 - und vom 24. August 1978 - 4 StR 433/78 - Schmidt, a.a.O. S. 8 m.w.Nachw.).
  • BGH, 26.10.1965 - 5 StR 415/65

    Diebstahl von Geld aus Fernsprechautomaten - Verweigerung der Aussage bei der

    Auszug aus BGH, 24.11.1978 - 2 StR 616/78
    So hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß dem Angeklagten allein daraus, daß er die Tat verschweigt oder hartnäckig leugnet und darüber hinaus die Tatspuren beseitigt, kein Vorwurf gemacht werden darf (vgl. BGHSt 20, 281; Beschl. vom 15. Juni 1976 - 3 StR 197/76 - Urt. vom 12. Juli 1977 - 1 StR 305/77 -, mitgeteilt bei Holtz, MDR 1977, 982).
  • BGH, 06.08.1971 - 4 StR 273/71

    Strafschärfende Berücksichtigung eines nach der Straftat liegenden Verhaltens

    Auszug aus BGH, 24.11.1978 - 2 StR 616/78
    Sein Verhalten nach der Tat (§ 46 Abs. 2 StGB) kann sich straferhöhend nur dann auswirken, wenn es nachteilige Rückschlüsse auf den Schuld- und Unrechtsgehalt der Tat zuläßt (BGH, NJW 1971, 1758; 1954, 1416).
  • BGH, 15.06.1976 - 3 StR 197/76

    Kriminologischer Zusammenhang der Straftaten als Voraussetzung für die Bejahung

    Auszug aus BGH, 24.11.1978 - 2 StR 616/78
    So hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß dem Angeklagten allein daraus, daß er die Tat verschweigt oder hartnäckig leugnet und darüber hinaus die Tatspuren beseitigt, kein Vorwurf gemacht werden darf (vgl. BGHSt 20, 281; Beschl. vom 15. Juni 1976 - 3 StR 197/76 - Urt. vom 12. Juli 1977 - 1 StR 305/77 -, mitgeteilt bei Holtz, MDR 1977, 982).
  • BGH, 12.07.1977 - 1 StR 305/77

    Planvolles und intensives Bemühen des Angeklagten, Spuren der Tat zu verwischen

    Auszug aus BGH, 24.11.1978 - 2 StR 616/78
    So hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß dem Angeklagten allein daraus, daß er die Tat verschweigt oder hartnäckig leugnet und darüber hinaus die Tatspuren beseitigt, kein Vorwurf gemacht werden darf (vgl. BGHSt 20, 281; Beschl. vom 15. Juni 1976 - 3 StR 197/76 - Urt. vom 12. Juli 1977 - 1 StR 305/77 -, mitgeteilt bei Holtz, MDR 1977, 982).
  • BGH, 30.03.1977 - 3 StR 75/77

    Straferschwerende Wertung eines Fluchtverhaltens im Ermittlungsverfahren oder

    Auszug aus BGH, 24.11.1978 - 2 StR 616/78
    Gleiches gilt bei einer Flucht des Täters (BGH, Beschl. vom 30. März 1977 - 3 StR 75/77 -).
  • BGH, 24.08.1978 - 4 StR 433/78

    Milderung der Strafe bei möglicher Vermeidung der Zwangslage durch Gebrauchmachen

    Auszug aus BGH, 24.11.1978 - 2 StR 616/78
    Hierzu gehört eine genaue Kennzeichnung der einzuziehenden Betäubungsmittel und mithin die Angabe der von der Anordnung betroffenen Menge (BGH, Beschlüsse vom 23. Februar 1978 - 4 StR 60/78 - und vom 24. August 1978 - 4 StR 433/78 - Schmidt, a.a.O. S. 8 m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.01.1974 - 2 StR 514/73

    Einfuhr - Durchfuhr - Cannabis - Rauschgift - Besitz von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 24.11.1978 - 2 StR 616/78
    Der gleichzeitige Besitz (§ 11 Abs. 1 Nr. 6 b BetMG) dieser Haschischmenge ist eine bloße Auswirkung der verbotenen Einfuhr und ihr gegenüber ohne eigenen Unrechtsgehalt (BGHSt 25, 385; H.W. Schmidt, MDR 1978, 5).
  • BGH, 25.03.1981 - 3 StR 61/81

    Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln - Einsatz eines V-Mannes -

    Ein Verhalten des Täters nach der Tat, insbesondere im Ermittlungs- und Strafverfahren gegen ihn, kann strafschärfend nur wirken, wenn es trotz der ihm zustehenden Verteidigungsfreiheit auf Rechtsfeindschaft, seine Gefährlichkeit und die Gefahr künftiger Rechtsbrüche hinweist oder andere mit der Tat zusammenhängende ungünstige Schlüsse auf seine Persönlichkeit zuläßt (vgl. zur fehlenden Unrechtseinsicht oder Reue: BGHSt 1, 103, 104 f; 1, 105, 106 f; BGH NJW 1955, 1158; BGH, Urteil vom 16. November 1976 - 4 StR 127/76; Beschluß vom 13. Juli 1977 - 3 StR 226/77; Beschluß vom 16. Juni 1978 - 4 StR 144/78; Beschluß vom 9. Mai 1979 - 2 StR 198/79; Beschluß vom 10. Juni 1980 - 1 StR 56/80; zur Unterlassung des leugnenden Angeklagten, den durch die Tat angerichteten Schaden wiedergutzumachen: BGHSt 5, 238 f [BGH 08.01.1954 - 2 StR 602/53]; BGH, Urteil vom 13. Januar 1977 - 1 StR 567/76; zur Benennung von Zeugen: BGH MDR 1980, 240; Beschluß vom 12. Dezember 1979 - 3 StR 442/79; zur Beseitigung von Tatspuren: BGH NJW 1971, 1758; BGH, Urteil vom 12. Juli 1977 - 1 StR 305/77; Urteil vom 17. April 1980 - 4 StR 116/80; zur Flucht eines Angeklagten: BGH, Beschluß vom 30. März 1977 - 3 StR 75/77; Beschluß vom 24. November 1978 - 2 StR 616/78.
  • BGH, 17.03.1987 - 5 StR 83/87

    Strafbemessung: "Flucht" als Strafschärfungsgrund

    Selbst eine Flucht vor Strafverfolgung darf nur strafschärfend berücksichtigt werden, wenn sie Schlüsse auf eine rechtsfeindliche Gesinnung des Täters, auf völlige Uneinsichtigkeit, auf andere mit der Straftat zusammenhängende Persönlichkeitsmängel oder auf die Gefahr künftiger Straftaten zuläßt (BGH Beschlüsse vom 30. März 1977 - 3 StR 75/77 - und vom 24. November 1978 - 2 StR 616/78).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht