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   BGH, 31.07.2013 - 2 StR 620/12   

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https://dejure.org/2013,21854
BGH, 31.07.2013 - 2 StR 620/12 (https://dejure.org/2013,21854)
BGH, Entscheidung vom 31.07.2013 - 2 StR 620/12 (https://dejure.org/2013,21854)
BGH, Entscheidung vom 31. Juli 2013 - 2 StR 620/12 (https://dejure.org/2013,21854)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 353 Abs. 1 StPO
    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussichten der Therapie bei Therapieunwilligkeit und vorherigem erfolgslosen Therapieversuch); Aufhebung des Strafausspruchs bei Aufhebung der Maßregelanordnung

  • lexetius.com
  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.05.2011 - 4 StR 178/11

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 31.07.2013 - 2 StR 620/12
    In einem solchen Fall hat der Tatrichter aber zu prüfen, ob die konkrete Aussicht besteht, dass die Therapiebereitschaft für eine Erfolg versprechende Behandlung geweckt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2011 - 4 StR 178/11, StraFo 2011, 323, 324; Senat, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 2 StR 170/09 Rn. 5 juris; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 64 Rn. 20 mwN).

    Er hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2011 - 4 StR 178/11, StraFo 2011, 323, 324 mwN).

  • BGH, 23.10.1996 - 4 StR 473/96

    Ablehnung einer Unterbringung wegen mangelnder Aussicht eines Behandlungserfolges

    Auszug aus BGH, 31.07.2013 - 2 StR 620/12
    Der Umstand, dass der Angeklagte bereits einen erfolglosen Therapieversuch unternommen hat, steht der Annahme einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht grundsätzlich nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 1996 - 4 StR 473/96, NStZ-RR 1997, 131, 132; Fischer aaO Rn. 21).
  • BGH, 24.06.2009 - 2 StR 170/09

    Strafzumessung bei Freiheitsstrafen unter sechs Monaten (Beruhen); Unterbringung

    Auszug aus BGH, 31.07.2013 - 2 StR 620/12
    In einem solchen Fall hat der Tatrichter aber zu prüfen, ob die konkrete Aussicht besteht, dass die Therapiebereitschaft für eine Erfolg versprechende Behandlung geweckt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2011 - 4 StR 178/11, StraFo 2011, 323, 324; Senat, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 2 StR 170/09 Rn. 5 juris; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 64 Rn. 20 mwN).
  • BGH, 20.09.2011 - 1 StR 120/11

    Totschlag (Tötungsvorsatz bei Stichen); Mord (Heimtücke; erforderliche

    Auszug aus BGH, 31.07.2013 - 2 StR 620/12
    Ungeachtet dessen kann aber im Einzelfall eine Wechselwirkung zwischen den beiden Rechtsfolgen zu bejahen sein, weil die für die deren Anordnung jeweils wesentlichen Gesichtspunkte nicht stets streng voneinander zu trennen sind (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2011 - 1 StR 120/11, NStZ-RR 2012, 72, 74 mwN).
  • BGH, 16.02.2012 - 2 StR 29/12

    Erörterungsmangel hinsichtlich einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 31.07.2013 - 2 StR 620/12
    Vor diesem Hintergrund schließt der Senat aus, dass das Landgericht - auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass im vorliegenden Fall die Unterbringung die Dauer der Strafe überschreiten kann (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 16. Februar 2012 - 2 StR 29/12, NStZ-RR 2012, 202, 203) - eine noch mildere Strafe verhängt hätte, wenn es zugleich die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet hätte.
  • OLG Hamm, 08.11.2016 - 3 RVs 85/16

    Unterbringung; Entziehungsanstalt; Trunkenheitsfahrt; Gefährdung; Straßenverkehr;

    Sie sollen unabhängig voneinander verhängt werden (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 4 StR 636/11, juris; Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 1 StR 456/12, juris; Urteil vom 31. Juli 2013 - 2 StR 620/12, BeckRS 2013, 15324).
  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 482/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Anhaltspunkte dafür, dass die Strafe von der Maßregelanordnung beeinflusst sein könnte, ergeben sich aus den Urteilsgründen nicht (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362, 364 f. und vom 31. Juli 2013 - 2 StR 620/12).
  • BGH, 31.07.2014 - 4 StR 216/14

    Strafzumessung (Überprüfbarkeit durch das Tatgericht: Annahme eines

    Es liegt auch kein Fall vor, in dem eine Abhängigkeit der Strafhöhe vom (unterlassenen) Maßregelausspruch besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2011 - 2 StR 251/11, StV 2012, 203 f., sowie für den umgekehrten Fall BGH, Urteil vom 31. Juli 2013 - 2 StR 620/12 (juris Rn. 8)).
  • BGH, 21.03.2023 - 6 StR 19/23

    Gerichtlich ausreichende Feststellungen zur rechtlichen Wirksamkeit der

    Denn der Senat kann angesichts der Zweispurigkeit von Strafen und Maßregeln der Besserung und Sicherung (vgl. BGH, Urteil vom 31. Juli 2013 - 2 StR 620/12) ausschließen, dass die Strafkammer im Fall der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt auf niedrigere Freiheitsstrafen erkannt hätte.
  • BGH, 26.11.2014 - 2 StR 132/14

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete

    Das Landgericht begründet seine Entscheidung lediglich mit der Therapieunwilligkeit des Angeklagten und verkennt dabei, dass dieser Umstand nur ein Indiz für das Fehlen einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht ist und es regelmäßig der Prüfung bedarf, ob die konkrete Aussicht besteht, die Therapiebereitschaft für eine erfolgversprechende Behandlung zu wecken (BGH, Urteil vom 31. Juli 2013 - 2 StR 620/12; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 64 Rn. 20, jeweils mwN).
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