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   BGH, 17.07.1991 - 2 StR 627/90   

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https://dejure.org/1991,5247
BGH, 17.07.1991 - 2 StR 627/90 (https://dejure.org/1991,5247)
BGH, Entscheidung vom 17.07.1991 - 2 StR 627/90 (https://dejure.org/1991,5247)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 1991 - 2 StR 627/90 (https://dejure.org/1991,5247)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer Fortsetzungshandlung umweltgefährdender Abfallbeseitigung bei zwei Geschehensabläufen - Voraussetzungen das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

    Auszug aus BGH, 17.07.1991 - 2 StR 627/90
    Demgemäß hat er seinen Gesamtvorsatz in hinlänglich konkretisierter Form auf die zweite Handlungsreihe, die Ablagerung auf dem Betriebsgelände, erstreckt, bevor noch die erste beendigt war; das reicht aus (BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33).
  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die

    Auszug aus BGH, 17.07.1991 - 2 StR 627/90
    Demgemäß hat er seinen Gesamtvorsatz in hinlänglich konkretisierter Form auf die zweite Handlungsreihe, die Ablagerung auf dem Betriebsgelände, erstreckt, bevor noch die erste beendigt war; das reicht aus (BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33).
  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 179/88

    Schutzzweck des § 370 Abgabenordnung - Konkurrenzverhältnis zwischen dem

    Auszug aus BGH, 17.07.1991 - 2 StR 627/90
    Kennzeichnend für den Gesamtvorsatz ist, daß er sämtliche Teile der geplanten Handlungsreihe in den wesentlichen Grundzügen ihrer Gestaltung umfaßt; er muß die späteren Teilakte zwar nicht in allen Einzelheiten, aber mindestens insoweit vorwegbegreifen, als das zu verletzende Rechtsgut und seine Träger, ferner Ort, Zeit und ungefähre Art der Tatbegehung in Betracht kommen (BGHSt 36, 100, 110; st. Rspr.).
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