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   BGH, 22.01.1999 - 2 StR 628/98   

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https://dejure.org/1999,4879
BGH, 22.01.1999 - 2 StR 628/98 (https://dejure.org/1999,4879)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1999 - 2 StR 628/98 (https://dejure.org/1999,4879)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1999 - 2 StR 628/98 (https://dejure.org/1999,4879)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 30a BtMG; § 261 StPO
    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Feststellungen); Überzeugungsbildung; Zweifelssatz; In dubio pro reo

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 u. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30, § 30a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1999, 435
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.07.1991 - 1 StR 666/90

    Bandenbegriff beim unerlaubten Handeln mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 22.01.1999 - 2 StR 628/98
    Gewichtige Indikatoren können das Vorliegen einer gemeinsamen Kasse, die gemeinsame Anmietung eines Transportfahrzeuges, das Eingebundensein in eine bandenmäßige Organisation, eine genaue gemeinsame Buchführung, eine geschäftsmäßige Auftragsverwaltung, die arbeitsteilige und gleichberechtigte Abwicklung von Akquisition, Vermittlungstätigkeit und Forderungseinziehung, gegenseitige Kontrolle und Schutz oder die Beteiligung an den gemeinsam erwirtschafteten Gewinnen und Verlusten sein (vgl. BGHSt 38, 26, 31; BGH NStZ 1996, 443; BGH, Beschl. v. 6. Oktober 1998 - 1 StR 485/98; BGHR BtMG § 30 a - Bande 5, 9).
  • BGH, 06.10.1998 - 1 StR 485/98

    Voraussetzungen an mittäterschaftliches unerlaubtes Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 22.01.1999 - 2 StR 628/98
    Gewichtige Indikatoren können das Vorliegen einer gemeinsamen Kasse, die gemeinsame Anmietung eines Transportfahrzeuges, das Eingebundensein in eine bandenmäßige Organisation, eine genaue gemeinsame Buchführung, eine geschäftsmäßige Auftragsverwaltung, die arbeitsteilige und gleichberechtigte Abwicklung von Akquisition, Vermittlungstätigkeit und Forderungseinziehung, gegenseitige Kontrolle und Schutz oder die Beteiligung an den gemeinsam erwirtschafteten Gewinnen und Verlusten sein (vgl. BGHSt 38, 26, 31; BGH NStZ 1996, 443; BGH, Beschl. v. 6. Oktober 1998 - 1 StR 485/98; BGHR BtMG § 30 a - Bande 5, 9).
  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96

    Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA,

    Auszug aus BGH, 22.01.1999 - 2 StR 628/98
    Gewichtige Indikatoren können das Vorliegen einer gemeinsamen Kasse, die gemeinsame Anmietung eines Transportfahrzeuges, das Eingebundensein in eine bandenmäßige Organisation, eine genaue gemeinsame Buchführung, eine geschäftsmäßige Auftragsverwaltung, die arbeitsteilige und gleichberechtigte Abwicklung von Akquisition, Vermittlungstätigkeit und Forderungseinziehung, gegenseitige Kontrolle und Schutz oder die Beteiligung an den gemeinsam erwirtschafteten Gewinnen und Verlusten sein (vgl. BGHSt 38, 26, 31; BGH NStZ 1996, 443; BGH, Beschl. v. 6. Oktober 1998 - 1 StR 485/98; BGHR BtMG § 30 a - Bande 5, 9).
  • BGH, 23.07.1998 - 4 StR 238/98

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Anordnung des

    Auszug aus BGH, 22.01.1999 - 2 StR 628/98
    Gewichtige Indikatoren können das Vorliegen einer gemeinsamen Kasse, die gemeinsame Anmietung eines Transportfahrzeuges, das Eingebundensein in eine bandenmäßige Organisation, eine genaue gemeinsame Buchführung, eine geschäftsmäßige Auftragsverwaltung, die arbeitsteilige und gleichberechtigte Abwicklung von Akquisition, Vermittlungstätigkeit und Forderungseinziehung, gegenseitige Kontrolle und Schutz oder die Beteiligung an den gemeinsam erwirtschafteten Gewinnen und Verlusten sein (vgl. BGHSt 38, 26, 31; BGH NStZ 1996, 443; BGH, Beschl. v. 6. Oktober 1998 - 1 StR 485/98; BGHR BtMG § 30 a - Bande 5, 9).
  • BGH, 17.10.1995 - 1 StR 462/95

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben - Betäubungsmittel - Einzelne Tat - Neuer

    Auszug aus BGH, 22.01.1999 - 2 StR 628/98
    Gewichtige Indikatoren können das Vorliegen einer gemeinsamen Kasse, die gemeinsame Anmietung eines Transportfahrzeuges, das Eingebundensein in eine bandenmäßige Organisation, eine genaue gemeinsame Buchführung, eine geschäftsmäßige Auftragsverwaltung, die arbeitsteilige und gleichberechtigte Abwicklung von Akquisition, Vermittlungstätigkeit und Forderungseinziehung, gegenseitige Kontrolle und Schutz oder die Beteiligung an den gemeinsam erwirtschafteten Gewinnen und Verlusten sein (vgl. BGHSt 38, 26, 31; BGH NStZ 1996, 443; BGH, Beschl. v. 6. Oktober 1998 - 1 StR 485/98; BGHR BtMG § 30 a - Bande 5, 9).
  • BGH, 29.09.1999 - 2 StR 218/99

    Fehlerhafte Beweiswürdigung; Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in

    Das Landgericht hat zwar zutreffend aus der gleichberechtigten, arbeitsteiligen Partnerschaft der Beteiligten, der Vertriebsorganisation unter Beteiligung von Zwischenhändlern, der Verteilung der Erlöse, der Führung eines Kontrollbuches über eingegangene Zahlungen der Zwischenhändler und der mit massiver Gewalt und Drohungen erfolgten "Säuberung des Marktes" die bandenmäßige Tatbegehung hergeleitet (vgl. BGHSt 38, 26, 31; 42, 255, 257 ff.; BGHR BtMG § 30 a Bande 5 und 9 m.w.N.; Beschluß des Senats vom 22. Januar 1999 - 2 StR 628/98; Urteil des Senats vom 19. Mai 1999 - 2 StR 650/98).
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