Rechtsprechung
BGH, 29.09.2016 - 2 StR 63/16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 267 Abs. 1 StPO
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Abweichung von einem Sachverständigengutachten: erforderliche Darstellung der Gründe im Urteil) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 261 StPO
Beweiswürdigung im Strafverfahren: Abweichung des Tatgerichts von einem Sachverständigengutachten - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Revisionsrechtliche Überprüfung der Beweiswürdigung betreffend den sexuellen Missbrauch eines Kindes; Bedeutung aussagepsychologischer Begutachtung im Strafverfahren; Sachverständige Einschätzung einer Ausbildung von Pseudoerinnerungen; Genaue richterliche Betrachtung ...
- rewis.io
Beweiswürdigung im Strafverfahren: Abweichung des Tatgerichts von einem Sachverständigengutachten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Revisionsrechtliche Überprüfung der Beweiswürdigung betreffend den sexuellen Missbrauch eines Kindes; Bedeutung aussagepsychologischer Begutachtung im Strafverfahren; Sachverständige Einschätzung einer Ausbildung von Pseudoerinnerungen; Genaue richterliche Betrachtung ... - datenbank.nwb.de
Beweiswürdigung im Strafverfahren: Abweichung des Tatgerichts von einem Sachverständigengutachten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Das aussagepsychologische Glaubwürdigkeitsgutachten, oder: Wenn die Richter meinen, es besser zu können
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Abweichen vom Sachverständigengutachten
Verfahrensgang
- LG Marburg, 31.08.2015 - 3 KLs 1 Js 576/13
- BGH, 29.09.2016 - 2 StR 63/16
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 88
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.04.2009 - 2 StR 601/08
Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen (Ausnutzungsbewusstsein; …
Auszug aus BGH, 29.09.2016 - 2 StR 63/16
Wenn das Tatgericht aber eine Frage, für die es geglaubt hat, des Rates eines Sachverständigen zu bedürfen, im Widerspruch zu dem Gutachten lösen will, muss es die maßgeblichen Überlegungen des Sachverständigen wiedergeben und seine Gegenansicht unter Auseinandersetzung mit diesen begründen, damit ersichtlich wird, dass es mit Recht das bessere Fachwissen für sich in Anspruch nimmt (vgl. Senat, NStZ 2009, 571; ferner BGH, NStZ-RR 2015, 82; st. Rspr.). - BGH, 02.12.2014 - 4 StR 381/14
Angeklagte Tat (Veränderung des Geschehensbilds im Laufe des Verfahrens); …
Auszug aus BGH, 29.09.2016 - 2 StR 63/16
Wenn das Tatgericht aber eine Frage, für die es geglaubt hat, des Rates eines Sachverständigen zu bedürfen, im Widerspruch zu dem Gutachten lösen will, muss es die maßgeblichen Überlegungen des Sachverständigen wiedergeben und seine Gegenansicht unter Auseinandersetzung mit diesen begründen, damit ersichtlich wird, dass es mit Recht das bessere Fachwissen für sich in Anspruch nimmt (vgl. Senat, NStZ 2009, 571; ferner BGH, NStZ-RR 2015, 82; st. Rspr.).
- BGH, 21.09.2022 - 1 StR 479/21
Steuerhinterziehung durch Nichtverwenden von Steuerzeichen; Steuerhehlerei
Dies ist rechtsfehlerhaft, da es sich insoweit um einen bestimmenden Strafzumessungsgesichtspunkt handelt (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2022 - 6 StR 61/22 Rn. 2;… vom 27. Oktober 2020 - 1 StR 148/20 Rn. 9 und vom 29. September 2016 - 2 StR 63/16 Rn. 15). - BGH, 27.09.2023 - 4 StR 211/23
Darstellen des Versendens mehrerer kinderpornographischer Bilddateien oder …
a) Die - nach den Urteilsfeststellungen zu bejahende - Unbestraftheit des Angeklagten ist ein gewichtiger Strafzumessungsgrund (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO), dessen Berücksichtigung es regelmäßig bedarf (st. Rspr.; vgl. BGH…, Beschluss vom 6. Juni 2023 - 4 StR 133/23 Rn. 5 mwN;… Beschluss vom 23. März 2022 - 6 StR 61/22 Rn. 2; Beschluss vom 29. September 2016 - 2 StR 63/16 Rn. 15). - BGH, 12.07.2017 - 1 StR 408/16
Ablehnung von Beweisanträgen (gebotene Hinzuziehung eines psychologischen …
Es muss dann aber die maßgeblichen Überlegungen des Sachverständigen wiedergeben und seine Gegenansicht unter Auseinandersetzung mit diesen begründen (BGH, Beschluss vom 29. September 2016 - 2 StR 63/16 Rn. 6, NStZ-RR 2017, 88, 89, mwN; BGH…, Urteil vom 1. April 2009 - 2 StR 601/08 Rn. 11, NStZ 2009, 571, 572).
- BGH, 03.11.2022 - 6 StR 296/21
Urteil wegen Verfüllung der Tongrube Möckern weitgehend rechtskräftig
a) Das Landgericht hat - anders als bei den Mitangeklagten - die vor der verfahrensgegenständlichen Tat straffreie Lebensführung der zur Tatzeit 49 beziehungsweise 57 Jahre alten Angeklagten nicht berücksichtigt (vgl. zu diesem Strafzumessungsgesichtspunkt BGH, Beschluss vom 29. September 2016 - 2 StR 63/16, NStZ-RR 2017, 88 (dort nicht abgedruckt), Urteil vom 27. Oktober 1987 - 1 StR 492/87, NStZ 1988, 70;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 647). - BGH, 06.06.2023 - 4 StR 133/23
Strafzumessung (minder schwerer Fall: schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, …
b) Die Unbestraftheit eines Angeklagten ist ein gewichtiger Strafzumessungsgrund (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO), dessen Berücksichtigung es regelmäßig bedarf (st. Rspr.; vgl. BGH…, Beschluss vom 23. März 2022 - 6 StR 61/22 Rn. 2 mwN; Beschluss vom 29. September 2016 - 2 StR 63/16 Rn. 15; Urteil vom 27. Oktober 1987 - 1 StR 492/87, NStZ 1988, 70; Beschluss vom 26. Mai 1982 - 3 StR 110/82, NStZ 1982, 376). - BGH, 24.08.2023 - 2 StR 271/23
Revision des Angeklagten in einem Verfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs …
Die Strafkammer hat bei der Strafzumessung das Fehlen von Vorstrafen nicht erkennbar bedacht und damit einen gewichtigen Strafzumessungsgrund nicht in ihre Wertung einbezogen (vgl. Senat, Beschluss vom 29. September 2016 - 2 StR 63/16, juris Rn. 15; BGH…, Beschluss vom 6. Juni 2023 - 4 StR 133/23, juris Rn. 5 mwN;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 647). - BGH, 23.03.2022 - 6 StR 61/22
Grundsätze der Strafzumessung (bestimmender Strafzumessungsgesichtspunkt: …
Insoweit handelt es sich jedoch um einen bestimmenden Strafzumessungsgesichtspunkt im Sinne von § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 2020 - 1 StR 148/20 und vom 29. September 2016 - 2 StR 63/16). - BGH, 28.07.2022 - 1 StR 470/21
Steuerhinterziehung durch das pflichtwidrige Nicht-Verwenden von Steuerzeichen …
Dies ist rechtsfehlerhaft, da es sich insoweit um einen bestimmenden Strafzumessungsgesichtspunkt handelt (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2022 - 6 StR 61/22 Rn. 2;… vom 27. Oktober 2020 - 1 StR 148/20 Rn. 9 und vom 29. September 2016 - 2 StR 63/16 Rn. 15). - BGH, 29.03.2021 - 2 StR 450/19
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Abweichen von einem …
Wenn es aber eine Frage, für die es geglaubt hat, des Rates eines Sachverständigen zu bedürfen, im Widerspruch zu dem Gutachten lösen will, muss es die maßgeblichen Überlegungen des Sachverständigen wiedergeben und seine Gegenansicht unter Auseinandersetzung mit diesen begründen, damit ersichtlich wird, dass es mit Recht besseres Wissen in Anspruch nimmt (Senat, Beschluss vom 29. September 2016 - 2 StR 63/16, NStZ-RR 2017, 88, 89). - BGH, 30.06.2022 - 1 StR 185/22
Strafzumessung (vorherige Straffreiheit des Angeklagten)
Dies ist indes ein gewichtiger Strafzumessungsgrund (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO), dessen Berücksichtigung es regelmäßig bedarf (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 23. März 2022 - 6 StR 61/22 Rn. 2;… vom 27. Oktober 2020 - 1 StR 148/20 Rn. 9 und vom 29. September 2016 - 2 StR 63/16 Rn. 15). - BGH, 09.05.2023 - 4 StR 106/23
Strafmildernde Berücksichtigung der bisherigen Unbestraftheit des Angeklagten