Rechtsprechung
BGH, 04.08.1999 - 2 StR 63/99 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 260 Abs. 1 Nr. 2 StGB
Bandenhehlerei - Wolters Kluwer
Bandenhehlerei - Freiheitsstrafe - Bewährung - Revision - Einbruchsdiebstahl - Reitstall - Reitsattel - Zwischenlagerung
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; StPO § 344 Abs. 2; ; StPO § 265; ; StGB § 260
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 260
Konkurrenzen bei der Bandenhehlerei