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   BGH, 26.05.1976 - 2 StR 634/75   

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https://dejure.org/1976,1674
BGH, 26.05.1976 - 2 StR 634/75 (https://dejure.org/1976,1674)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1976 - 2 StR 634/75 (https://dejure.org/1976,1674)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1976 - 2 StR 634/75 (https://dejure.org/1976,1674)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen das Reichswaffengesetz, Hehlerei, Verstoßes gegen das Opiumgesetz und wegen gewerbsmäßiger Hehlerei in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Opiumgesetz - Anforderungen an die Rüge der Verletzung des sachlichen Rechts - Voraussetzungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1698
  • NJW 1977, 58 (Ls.)
  • MDR 1976, 853
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.06.1960 - 2 StR 192/60

    Unzulässigkeit der Beschränkung des Rechtsmittels auf einen Teil der Tat oder

    Auszug aus BGH, 26.05.1976 - 2 StR 634/75
    Solche Tathandlungen setzen die Begründung einer Verfügungsgewalt zu eigenen Zwecken des Täters in dem Sinn voraus, daß die gestohlene Sache ihrem wirtschaftlichen Wert nach übernommen wird (BGHSt 15, 53, 56).
  • BGH, 16.07.1968 - 1 StR 25/68

    Revisionseinlegung durch den Angeklagten wegen Verletzung sachlichen Rechts -

    Auszug aus BGH, 26.05.1976 - 2 StR 634/75
    Zwar hat sich der Angeklagte nach dem zur Tatzeit geltenden Recht der vollendeten gewerbsmäßigen Hehlerei in der Form des Mitwirkens zum Absatz schuldig gemacht, obwohl er keinen Abnehmer gefunden hatte (BGH NJV 1955, 350, 351; BGHSt 22, 206, 207; vgl. auch BGHSt 2, 135, 137).
  • BGH, 24.01.1952 - 3 StR 927/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.05.1976 - 2 StR 634/75
    Zwar hat sich der Angeklagte nach dem zur Tatzeit geltenden Recht der vollendeten gewerbsmäßigen Hehlerei in der Form des Mitwirkens zum Absatz schuldig gemacht, obwohl er keinen Abnehmer gefunden hatte (BGH NJV 1955, 350, 351; BGHSt 22, 206, 207; vgl. auch BGHSt 2, 135, 137).
  • BGH, 09.07.1969 - 2 StR 260/69

    Verurteilung wegen fortgesetzter Steuerhehlerei - Absetzen von Erzeugnissen oder

    Auszug aus BGH, 26.05.1976 - 2 StR 634/75
    Später hat auch der Bundesgerichtshof darauf hingewiesen, daß das Merkmal "Absetzen" in dem dargelegten Sinne zu verstehen ist (BGHSt 23, 36, 38).
  • RG, 26.05.1921 - 49/21

    1. Zum Begriff der Steuerhehlerei nach § 60 TabakStG. 1919. 2. Zum äußeren und

    Auszug aus BGH, 26.05.1976 - 2 StR 634/75
    Bereits vom Reichsgericht ist - damals zu § 60 Tabaksteuergesetz 1919 - die Ansicht vertreten worden, daß von einem Absetzen nur dann die Rede sein kann, wenn die Veräußerung des Hehlgutes gelungen ist (RGSt 56, 6, 10 m.w.Nachw.).
  • BGH, 31.10.2018 - 2 StR 281/18

    Hehlerei (Definitionen: Sich-Verschaffen, Absetzen; Absatzhilfe: Erfordernis

    Denn ein "Absetzen' im Sinne des § 259 Abs. 1 StGB setzt die im Einvernehmen mit dem Vortäter, im Übrigen aber - hier nicht festgestellte ? selbständig vorgenommene wirtschaftliche Verwertung einer bemakelten Sache durch ihre rechtsgeschäftliche Weitergabe an gut- oder bösgläubige Dritte gegen Entgelt voraus (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2014 - 1 StR 150/14, juris Rn. 10; Senat, Urteil vom 26. Mai 1976 ? 2 StR 634/75, NJW 1976, 1698 f.; Schönke/Schröder/Stree/Hecker, aaO, § 259 Rn. 28; LK-StGB/Walter, 12. Aufl., § 259 Rn. 51).
  • BGH, 14.05.2013 - 3 StR 69/13

    Hehlerei; Merkmal des "Absetzens" (beabsichtige Aufgabe der Rechtsprechung zum

    Zwar entschied der 2. Strafsenat unter Bezugnahme auf den Wortlaut zunächst (Urteil vom 26. Mai 1976 - 2 StR 634/75, NJW 1976, 1698, 1699), dass die Tathandlung des Absetzens nur bei Eintritt eines Absatzerfolges vollendet sei.
  • BGH, 22.10.2013 - 3 StR 69/13

    Hehlerei (Erfordernis eines Absatzerfolges bei der vollendeten Hehlerei durch

    Zwar entschied der 2. Strafsenat unter Bezugnahme auf den Wortlaut zunächst (Urteil vom 26. Mai 1976 - 2 StR 634/75, NJW 1976, 1698, 1699), dass die Tathandlung des Absetzens nur bei Eintritt eines Absatzerfolges vollendet sei.
  • BGH, 15.08.2013 - 2 ARs 299/13

    Hehlerei (Absetzen; einem Dritten Verschaffen)

    Der Senat tritt der Ansicht des anfragenden 3. Strafsenats bei (vgl. schon Senat, Urteil vom 26. Mai 1976 - 2 StR 634/75, NJW 1976, 1698, 1699).
  • BGH, 04.11.1976 - 4 StR 255/76

    Ölgemälde - § 259 StGB, Absatz, kein Absatzerfolg

    Vollendete Hehlerei in diesen Begehungsformen setzt also nicht voraus, daß es zum Absatz des Hehlgutes gekommen ist (Anschluß an BGH NJW 1976, 1900; Aufgabe von BGH NJW 1976, 1698).

    Für Hehlerei in der Begehungsform des Absetzens hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 26. Mai 1976 (2 StR 634/75) allerdings die Auffassung vertreten, daß vollendete Hehlerei nur dann vorliege, wenn es wirklich zum Absatz des Hehlgutes gekommen sei (vgl. NJW 1976, 1698).

  • BGH, 20.05.2020 - 2 StR 611/19

    Hehlerei (Hehlerei in Form des Sichverschaffens: Voraussetzungen; Verhältnis des

    Eine Verfügungsgewalt "zu eigenen Zwecken' ist erst gegeben, wenn der Täter die Sache in ihrem wirtschaftlichen Wert vom Vortäter übernimmt (Senat, Urteile vom 26. Mai 1976 - 2 StR 634/75, juris Rn. 3; vom 22. Juni 1960 - 2 StR 192/60, BGHSt 15, 53, 55 f.; BeckOK-StGB/Ruhmannseder, 46. Ed., § 259 Rn. 19; SSW-StGB/Jahn, 4. Aufl., § 259 Rn. 23; Schönke/Schröder/Hecker, StGB, 30. Aufl., § 259 Rn. 17; MüKo-StGB/Maier, 3. Aufl., § 259 Rn. 85; NK-StGB/Altenhain, 5. Aufl., § 259 Rn. 31).

    Insbesondere besteht die naheliegende Möglichkeit, dass der Angeklagte das Fahrzeug lediglich im Interesse der Diebe für deren Rechnung absetzte, so dass er keine Verfügungsgewalt zu eigenen Zwecken besaß (vgl. Senat, Urteil vom 26. Mai 1976 - 2 StR 634/75, aaO).

  • BGH, 07.05.2014 - 1 StR 150/14

    Gewerbsmäßige Hehlerei (Absetzen nur bei Absatzerfolg: Verhältnis zum Ankaufen,

    Unter Absetzen im Sinne des § 259 Abs. 1 StGB ist die im Einvernehmen mit dem Vortäter, im Übrigen aber selbständig vorgenommene wirtschaftliche Verwertung einer bemakelten Sache durch ihre rechtsgeschäftliche Weitergabe an gutoder bösgläubige Dritte gegen Entgelt zu verstehen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 1976 - 2 StR 634/75, NJW 1976, 1698; Stree/Hecker in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 259 Rn. 28; Walter in LKStGB, 12. Aufl., § 259 Rn. 51; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 259 Rn. 15 f.).
  • BGH, 16.06.1976 - 3 StR 62/76

    gescheiterter Absatz - § 259 StGB, Absatzhilfe, kein Absatzerfolg

    Dem gefundenen Ergebnis steht auch nicht die Auffassung des 2. Strafsenats (Urteil vom 26. Mai 1976 - 2 StR 634/75 -, zum Abdruck in BGHSt bestimmt) entgegen, wonach vollendete Hehlerei in der Begehungsform des Absetzens durch einen Verkaufskommissionär nur dann vorliegt, wenn es tatsächlich zum Absatz gekommen ist.
  • BGH, 13.03.1984 - 4 StR 84/84

    Verurteilung wegen Hehlerei - Definition des "Absetzens" und des

    Die Tatbestandsmerkmale des "Absetzens" und des "Absetzenhelfens" sind gegeben, wenn der Täter bei der wirtschaftlichen Verwertung der vom Vortäter erlangten Sache in dessen Interesse und mit dessen Einverständnis tätig wird, wobei es unschädlich ist, wenn der Absatz auch dem Täterinteresse dient (BGHSt 23, 36, 38; BGH NJW 1976, 1698).
  • FG Sachsen, 22.11.2005 - 5 V 1546/05

    Umstellung des Begehrens auf Weiterführung eines Verfahrens des vorläufigen

    Für einen Übergang von einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutz in das Klageverfahren ist § 67 FGO nicht, auch nicht analog, anwendbar (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 31. Oktober 1977 1 UF 294/77, NJW 1977, 58, und vom 18. September 1970 15 W 389/70, NJW 1971, 387; OLG Karlsruhe, Urteil vom 29. Dezember 1976 6 U 213/76, OLGZ 1977, 484).
  • BGH, 13.03.1984 - 5 StR 22/84

    Mitnahme von Diebesgut für einen potentiellen Abnehmer zur Ansicht als Hehlerei -

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