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   BGH, 11.12.1987 - 2 StR 635/87   

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https://dejure.org/1987,2093
BGH, 11.12.1987 - 2 StR 635/87 (https://dejure.org/1987,2093)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1987 - 2 StR 635/87 (https://dejure.org/1987,2093)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1987 - 2 StR 635/87 (https://dejure.org/1987,2093)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Weiterbestehen des Zeugnisverweigerungsrechts eines Bruders eines früher Mitangeklagten nach dessen Ausscheiden aus dem gemeinsamen Verfahren - Bindung weiterer Verfahren an den Schuldspruch der ersten Hauptverhandlung - Strafaussetzung zur Bewährung aufgrund der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Schuldspruchänderung nach Eintritt der (Teil-) Rechtskraft; Mißachtung des Zeugnisverweigerungsrechts; Anfoderung an die Legalprognose bei Strafaussetzung zur Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.05.1982 - 2 StR 248/82

    Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts eines Zeugen in einem sich gegen

    Auszug aus BGH, 11.12.1987 - 2 StR 635/87
    Nach dem durch den Akteninhalt und die Urteilsgründe bestätigten Sachvortrag des Beschwerdeführers hat die Strafkammer den früheren Mitangeklagten Horst H. als Zeugen vernommen, ohne ihn auf sein Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO hingewiesen zu haben, das ihm als dem Bruder des früher ebenfalls mitangeklagten Rainer H. - auch nach dessen Ausscheiden aus dem gemeinsamen Verfahren - zustand (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 34, 138, 139 [BGH 23.07.1986 - 3 StR 164/86]; BGH NStZ 1982, 389; 1984, 176).

    Daß Horst H. über sein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO belehrt wurde, ändert daran nichts (vgl. BGH NStZ 1982, 389).

  • BGH, 15.04.1977 - 2 StR 97/77

    Anwendung des Zweifelsatzes (in dubio pro reo) bei Zweifeln hinsichtlich des

    Auszug aus BGH, 11.12.1987 - 2 StR 635/87
    Der Umstand, daß dem Angeklagten in der ersten Hauptverhandlung Gewinnabsicht nicht nachzuweisen war und dieser Sachverhalt Grundlage für den - inzwischen rechtskräftig gewordenen - Schuldspruch (nur Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben, nicht Täterschaft) ist, bedeutete für das weitere Verfahren die bindende Feststellung, daß der Angeklagte bei seiner Hilfeleistung ohne Gewinnabsicht gehandelt hat (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1977 - 2 StR 478/76 und Beschlüsse vom 15. April 1977 - 2 StR 97/77 sowie vom 21. Oktober 1987 - 2 StR 345/87; Pikart in KK 2. Aufl. StPO § 353 Rdn. 32 m.w.N.).
  • BGH, 12.01.1977 - 2 StR 478/76

    Erregung als Tötungsmotiv

    Auszug aus BGH, 11.12.1987 - 2 StR 635/87
    Der Umstand, daß dem Angeklagten in der ersten Hauptverhandlung Gewinnabsicht nicht nachzuweisen war und dieser Sachverhalt Grundlage für den - inzwischen rechtskräftig gewordenen - Schuldspruch (nur Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben, nicht Täterschaft) ist, bedeutete für das weitere Verfahren die bindende Feststellung, daß der Angeklagte bei seiner Hilfeleistung ohne Gewinnabsicht gehandelt hat (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1977 - 2 StR 478/76 und Beschlüsse vom 15. April 1977 - 2 StR 97/77 sowie vom 21. Oktober 1987 - 2 StR 345/87; Pikart in KK 2. Aufl. StPO § 353 Rdn. 32 m.w.N.).
  • BGH, 21.10.1987 - 2 StR 345/87

    Urteilsgründe - Schuldspruch - Rechtskraft - Doppelrelevante Tatsachen -

    Auszug aus BGH, 11.12.1987 - 2 StR 635/87
    Der Umstand, daß dem Angeklagten in der ersten Hauptverhandlung Gewinnabsicht nicht nachzuweisen war und dieser Sachverhalt Grundlage für den - inzwischen rechtskräftig gewordenen - Schuldspruch (nur Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben, nicht Täterschaft) ist, bedeutete für das weitere Verfahren die bindende Feststellung, daß der Angeklagte bei seiner Hilfeleistung ohne Gewinnabsicht gehandelt hat (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1977 - 2 StR 478/76 und Beschlüsse vom 15. April 1977 - 2 StR 97/77 sowie vom 21. Oktober 1987 - 2 StR 345/87; Pikart in KK 2. Aufl. StPO § 353 Rdn. 32 m.w.N.).
  • BGH, 23.07.1986 - 3 StR 164/86

    Zeugnisverweigerungsrecht bei früheren Ermittlungen gegen einen Angehörigen des

    Auszug aus BGH, 11.12.1987 - 2 StR 635/87
    Nach dem durch den Akteninhalt und die Urteilsgründe bestätigten Sachvortrag des Beschwerdeführers hat die Strafkammer den früheren Mitangeklagten Horst H. als Zeugen vernommen, ohne ihn auf sein Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO hingewiesen zu haben, das ihm als dem Bruder des früher ebenfalls mitangeklagten Rainer H. - auch nach dessen Ausscheiden aus dem gemeinsamen Verfahren - zustand (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 34, 138, 139 [BGH 23.07.1986 - 3 StR 164/86]; BGH NStZ 1982, 389; 1984, 176).
  • BGH, 25.02.1987 - 2 StR 35/87

    Voraussetzungen für die Annahme eines besonders schweren Falles der Beihilfe zum

    Auszug aus BGH, 11.12.1987 - 2 StR 635/87
    Mit Beschluß vom 25. Februar 1987 - 2 StR 35/87 - beschränkte der Senat gemäß § 154 a StPO das Verfahren auf den Vorwurf,.
  • BGH, 10.01.1984 - 5 StR 732/83

    Einheitliches Strafverfahren - Zeuge - Angehörigenverhältnis -

    Auszug aus BGH, 11.12.1987 - 2 StR 635/87
    Nach dem durch den Akteninhalt und die Urteilsgründe bestätigten Sachvortrag des Beschwerdeführers hat die Strafkammer den früheren Mitangeklagten Horst H. als Zeugen vernommen, ohne ihn auf sein Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO hingewiesen zu haben, das ihm als dem Bruder des früher ebenfalls mitangeklagten Rainer H. - auch nach dessen Ausscheiden aus dem gemeinsamen Verfahren - zustand (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 34, 138, 139 [BGH 23.07.1986 - 3 StR 164/86]; BGH NStZ 1982, 389; 1984, 176).
  • BGH, 06.09.1985 - 3 StR 185/85

    Definition der besonderen Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 11.12.1987 - 2 StR 635/87
    Für diese Prognose reicht es aus, daß die Begehung weiterer Straftaten nicht wahrscheinlich ist (vgl. BGH NStZ 1986, 27).
  • BGH, 20.06.2017 - 1 StR 458/16

    Umfang der Bindung des neuen Tatgerichts an die festgestellten Tatsachen bei

    d) Etwas anderes ergibt sich auch nicht vor dem Hintergrund, dass subjektive Elemente der Tatbegehung wie Beweggründe bzw. das tatauslösende Moment (BGH, Urteil vom 12. Juni 2014 - 3 StR 139/14, NStZ 2015, 182; Beschlüsse vom 16. Mai 2002 - 3 StR 124/02, NStZ-RR 2003, 101 und vom 11. Dezember 1987 - 2 StR 635/87, BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 5; Urteile vom 14. Januar 1982 - 4 StR 642/81, BGHSt 30, 340 und vom 6. Mai 1981 - 2 StR 105/81; zum Motiv BGH, Urteil vom 24. März 1981 - 1 StR 688/80, NStZ 1981, 448; Beschluss vom 23. Februar 1978 - 2 StR 728/78 hatte die Frage der Doppelrelevanz des Tatmotivs noch offengelassen) als doppelrelevante Tatsachen anzusehen sind, die trotz Aufhebung des Strafausspruchs das neu zuständige Tatgericht binden.

    Das liegt daran, dass der maßgebliche Bezugspunkt für die zugrunde liegende besondere subjektive Einstellung des Täters - anders als das Merkmal des Eigennutzes (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1981 - 1 StR 688/80, NStZ 1981, 448) oder die Gewinnabsicht (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 1987 - 2 StR 635/87, BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 5) - nicht die konkrete Tat ist, sondern darüber hinausreicht.

  • BGH, 22.11.1991 - 2 StR 225/91

    Betrugsvorsatz bei Sozialhilfebetrug - Strafzumessung bei sexueller Nötigung -

    Zur Bejahung einer günstigen Prognose genügt es daher nicht, daß sich diese nur nicht ausschließen läßt (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 7 und 13 ).
  • BGH, 21.05.1990 - 3 StR 97/90

    Strafrahmenwahl - Anforderungen - Milderung - Strafuntergrenze

    Zu bedenken dabei ist auch, daß die günstige Zukunftsprognose im Sinne des § 56 StGB schon dann gegeben ist, wenn die Begehung weiterer Straftaten nicht wahrscheinlich ist (BGHR StGB § 56 I Sozialprognose 7; BGH NStZ 86, 27; vgl. auch BGHR aaO. 9).
  • BGH, 11.06.1991 - 5 StR 222/91

    Sozialprognose - Ausschluß weiterer Straftaten - Rechtstreues Verhalten -

    Es genügt, daß die Begehung weiterer Straftaten nicht wahrscheinlich ist (BGHR StGB § 56 Abs. 1 - Sozialprognose 7, 14; BGH NSTZ 1986, 27).
  • KG, 09.01.1997 - 1 Ss 328/96
    Es wird keine sichere und unbedingte Gewähr, sondern lediglich eine durch Tatsachen begründete Wahrscheinlichkeit verlangt (vgl. BGHR § 56 StGB - Sozialprognose 7 und 14).
  • BayObLG, 22.02.1991 - RReg. 1 St 5/91
    Nachfolgend wird nämlich nicht nur angegeben, dass die Strafkammer die Erwartung hegt (vgl. BGH NStZ 1986, 27 ; BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 7), der Angeklagte werde unter Berücksichtigung der ihm erteilten Auflagen und Weisungen - keine Straftaten mehr begehen, sondern es wird dies auch des näheren begründet.
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