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   BGH, 21.04.1999 - 2 StR 64/99   

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https://dejure.org/1999,8818
BGH, 21.04.1999 - 2 StR 64/99 (https://dejure.org/1999,8818)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1999 - 2 StR 64/99 (https://dejure.org/1999,8818)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1999 - 2 StR 64/99 (https://dejure.org/1999,8818)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 1 StPO; § 400 Abs. 1 StPO
    Verwerfung der Revision als unzulässig, infolge eines nicht zulässigen Revisionsziels der Nebenklägerin

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Revision

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 1; ; StPO § 400 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 212; ; StGB § 213

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 400 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.01.1992 - 4 StR 629/91

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 21.04.1999 - 2 StR 64/99
    Der Nebenklägerin waren die dem Angeklagten durch ihr Rechtsmittel entstandenen notwendigen Auslagen nicht aufzuerlegen; denn das Rechtsmittel des Angeklagten war ebenfalls erfolglos, und auch dort hatte eine Entscheidung nach § 473 Abs. 1 Satz 2 StPO zu unterbleiben (BGHR StPO § 473 Abs. 1 Satz 3 Auslagenerstattung 1).
  • BGH, 21.02.2018 - 1 StR 351/17

    Mord (niedrige Beweggründe: Tötung des sich vom Täter abwendenden Intimpartners;

    Zwar verhält sich diese Begründungsschrift vornehmlich zu der als fehlerhaft gewerteten Anwendung von § 213 Alt. 2 StGB seitens des Landgerichts, was von der Nebenklage nicht isoliert gerügt werden kann (BGH, Beschluss vom 21. April 1999 - 2 StR 64/99, NStZ-RR 2000, 40).
  • BGH, 06.12.2016 - 2 StR 425/16

    Kosten- und Auslagenentscheidung

    Damit wird kein zulässiges Revisionsziel durch die Nebenklage angestrebt, so dass die Revision als unzulässig zu verwerfen ist (vgl. auch Senat, Beschluss vom 21. April 1999 - 2 StR 64/99, bei Kusch NStZ-RR 2000, 33, 40 Nr. 27).
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