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   BGH, 07.03.2012 - 2 StR 640/11   

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https://dejure.org/2012,1964
BGH, 07.03.2012 - 2 StR 640/11 (https://dejure.org/2012,1964)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2012 - 2 StR 640/11 (https://dejure.org/2012,1964)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2012 - 2 StR 640/11 (https://dejure.org/2012,1964)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 Abs 5 S 1 StPO, § 177 Abs 1 Nr 3 StGB, § 179 Abs 1 StGB
    Strafurteil: Urteilsfeststellungen zu persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Angeklagten bei Freispruch; revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit einer lückenhaften Beweiswürdigung

  • Wolters Kluwer

    Vorübergehende Widerstandsunfähigkeit und Passivität eines Opfers wegen einer psychischen Disposition vor Beginn der sexuellen Handlung

  • rewis.io

    Strafurteil: Urteilsfeststellungen zu persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Angeklagten bei Freispruch; revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit einer lückenhaften Beweiswürdigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 1 Nr. 3; StGB § 179 Abs. 1
    Vorübergehende Widerstandsunfähigkeit und Passivität eines Opfers wegen einer psychischen Disposition vor Beginn der sexuellen Handlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Freisprüche - Politiker hat Wahlkämpferin nicht sexuell genötigt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 216
  • NStZ-RR 2012, 332
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.01.2006 - 2 StR 345/05

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: Furcht des Tatopfers, Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 07.03.2012 - 2 StR 640/11
    Damit fehlte es an dem für den objektiven Tatbestand des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB erforderlichen funktionalen und finalen Zusammenhang zwischen objektivem Nötigungselement, Opferverhalten und Täterhandlung (zu dieser Voraussetzung vgl. BGHSt 50, 359, 368; BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 404/11 Rn. 15 mwN).

    Der subjektive Tatbestand des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB setzt zumindest bedingten Vorsatz dahingehend voraus, dass das Tatopfer in die sexuelle Handlung nicht einwilligt und es gerade im Hinblick auf seine Schutzlosigkeit auf möglichen Widerstand verzichtet (vgl. BGHSt 50, 359, 368).

  • BGH, 21.12.2011 - 4 StR 404/11

    Sexuelle Nötigung (Ausnutzung einer schutzlosen Lage; Furcht vor der Verlegung in

    Auszug aus BGH, 07.03.2012 - 2 StR 640/11
    Damit fehlte es an dem für den objektiven Tatbestand des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB erforderlichen funktionalen und finalen Zusammenhang zwischen objektivem Nötigungselement, Opferverhalten und Täterhandlung (zu dieser Voraussetzung vgl. BGHSt 50, 359, 368; BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 404/11 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 09.03.2011 - 2 StR 467/10

    Grenzen der Revisibilität der Beweiswürdigung (Auseinandersetzung mit einem

    Auszug aus BGH, 07.03.2012 - 2 StR 640/11
    Die durch die Rechtsmittel verursachten notwendigen Auslagen des Angeklagten hat allein die Staatskasse zu tragen (§ 473 Abs. 1 und 2 StPO; vgl. Senat, Urteil vom 9. März 2011 - 2 StR 467/10; BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 285/10).
  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 285/10

    Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität; kein Beweis des ersten Anscheins;

    Auszug aus BGH, 07.03.2012 - 2 StR 640/11
    Die durch die Rechtsmittel verursachten notwendigen Auslagen des Angeklagten hat allein die Staatskasse zu tragen (§ 473 Abs. 1 und 2 StPO; vgl. Senat, Urteil vom 9. März 2011 - 2 StR 467/10; BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 285/10).
  • BGH, 02.09.2009 - 2 StR 229/09

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs (Beweiswürdigung hinsichtlich

    Auszug aus BGH, 07.03.2012 - 2 StR 640/11
    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht, etwa hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung des Zweifelssatzes, wenn sie lückenhaft, widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr., vgl. Senat, NStZ 2010, 102, 103 mwN).
  • BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08

    Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Tötung ihrer Kinder aufgehoben

    Auszug aus BGH, 07.03.2012 - 2 StR 640/11
    Zwar ist der Tatrichter auch bei freisprechenden Urteilen verpflichtet, Feststellungen zu Werdegang, Vorleben und Persönlichkeit des Angeklagten zu treffen und im Urteil mitzuteilen, wenn diese für die Beurteilung des Tatvorwurfs eine Rolle spielen können und deshalb zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht erforderlich sind ( BGHSt 52, 314, 315; BGH, NStZ 2010, 529, 530).
  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87

    Überprüfung der Anrechnung von Bewährungsleistungen im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 07.03.2012 - 2 StR 640/11
    Denn für die sachlich-rechtliche Nachprüfung steht dem Revisionsgericht allein die Urteilsurkunde zur Verfügung ( BGHSt 35, 238, 241; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 337 Rn. 22).
  • BGH, 11.03.2010 - 4 StR 22/10

    Beweiswürdigung bei Misshandlungen des eigenen Kindes (Anforderungen an einen

    Auszug aus BGH, 07.03.2012 - 2 StR 640/11
    Zwar ist der Tatrichter auch bei freisprechenden Urteilen verpflichtet, Feststellungen zu Werdegang, Vorleben und Persönlichkeit des Angeklagten zu treffen und im Urteil mitzuteilen, wenn diese für die Beurteilung des Tatvorwurfs eine Rolle spielen können und deshalb zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht erforderlich sind ( BGHSt 52, 314, 315; BGH, NStZ 2010, 529, 530).
  • BGH, 13.02.2019 - 2 StR 301/18

    Sexuelle Nötigung (Ausnutzen eines Überraschungsmoments: subjektiver Tatbestand;

    Der subjektive Tatbestand des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB aF erforderte, dass der Täter die tatsächlichen Voraussetzungen der Schutzlosigkeit auch als Bedingung für das Erreichen seiner sexuellen Handlungen erkennen musste, so dass der subjektive Tatbestand zumindest bedingten Vorsatz dahin voraussetzte, dass das Opfer in die sexuellen Handlungen nicht einwilligte und dass es gerade wegen seiner Schutzlosigkeit auf einen grundsätzlich möglichen Widerstand verzichtete, das Opfer also die Handlungen nur wegen seiner Schutzlosigkeit vornahm oder geschehen ließ (BGH, Beschlüsse vom 1. Dezember 2009 - 3 StR 479/09, juris Rn. 7; vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11, juris Rn. 8; vom 17. November 2011 - 3 StR 359/11, juris Rn. 6; ebenso Senat, Urteil vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 368; Urteil vom 7. März 2012 - 2 StR 640/11, juris Rn. 25; BGH, Beschluss vom 27. Februar 2013 - 4 StR 544/12, juris Rn. 11).
  • BGH, 08.03.2023 - 6 StR 378/22

    Urteil gegen Göttinger Hochschullehrer teilweise aufgehoben

    Es genügt demzufolge nicht, wenn das Opfer Widerstand aus Angst vor der Zufügung anderer Übel unterlässt; für Willensbeugungen anderer Art kommt nach Maßgabe von § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB aF lediglich der Tatbestand der Nötigung (§ 240 Abs. 1 StGB) in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06, NJW 2007, 2341; vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 404/11, NStZ 2012, 570; Urteil vom 7. März 2012 - 2 StR 640/11, NStZ-RR 2012, 216).
  • BGH, 25.01.2022 - 3 StR 63/21

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einer Revisionsentscheidung:

    Soweit der Verurteilte mit der Anhörungsrüge weiter geltend macht, im Rahmen der Prüfung der Sachrüge seien zwei in der Hauptverhandlung von seinem Verteidiger gestellte Beweisanträge nicht berücksichtigt worden, ist darauf hinzuweisen, dass Gegenstand der auf die Sachrüge hin veranlassten materiell-rechtlichen Überprüfung die schriftlichen Urteilsgründe sind, nicht aber der Akteninhalt und insbesondere nicht in der Hauptverhandlung gestellte Anträge der Verfahrensbeteiligten und deren Bescheidung durch das erkennende Gericht (vgl. BGH, Urteile vom 7. März 2012 - 2 StR 640/11, NStZ-RR 2012, 216, 217; vom 17. November 1998 - 1 StR 450/98, BGHSt 44, 256, 258; Beschluss vom 17. März 1988 - 1 StR 361/87, BGHSt 35, 238, 241; KK-StPO/Gericke, 8. Aufl., § 337 Rn. 27, § 352 Rn. 16; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 337 Rn. 22 f.).
  • OLG Karlsruhe, 22.06.2022 - 1 Rb 34 Ss 122/22

    Geldwäschegesetz: Pflicht des Notars zur Überprüfung der Identität des

    Grundlage der Prüfung des Revisionsgerichts (bzw. Rechtsbeschwerdegerichts) bilden daher allein die schriftlichen Urteilsgründe und Abbildungen, auf die im Urteil nach § 267 Abs. 1 S. 3 wirksam verwiesen worden ist (BGHSt 35, 238 (241) = NJW 1988, 3161; BGH NJW 1998, 3654; NStZ-RR 2012, 216; Löwe/Rosenberg/Franke Rn. 75).
  • BGH, 25.06.2019 - 2 StR 94/19

    Vergewaltigung (Schutzlosigkeit gegenüber nötigenden Gewalteinwirkungen); eigene

    Diese Schutzlosigkeit muss eine Zwangswirkung auf das Opfer in der Weise entfalten, dass es aus Angst vor einer Gewalteinwirkung des Täters in Gestalt von Körperverletzungs- oder gar Tötungshandlungen einen - ihm grundsätzlich möglichen - Widerstand unterlässt und entgegen seinem eigenen Willen sexuelle Handlungen vornimmt oder duldet (Senat, Urteil vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 368; BGH, Beschluss vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06, BGHSt 51, 280, 284; Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 396/11, NStZ 2012, 209, 210; Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 404/11, NStZ 2012, 570; Senat, Urteil vom 7. März 2012 - 2 StR 640/11, NStZ-RR 2012, 216, 217 f.).
  • OLG Hamm, 30.10.2018 - 5 RVs 143/18

    Beweisantragsrecht; Beweisantrag; Beweisermittlungsantrag; Anforderungen an die

    Alle anderen Erkenntnisquellen sind dem Revisionsgericht grundsätzlich verschlossen (vgl. BGH NStZ-RR 2012, 216; NJW 1998, 3654; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 337 StPO Rn. 22).
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