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   BGH, 13.01.1993 - 2 StR 640/92   

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https://dejure.org/1993,4726
BGH, 13.01.1993 - 2 StR 640/92 (https://dejure.org/1993,4726)
BGH, Entscheidung vom 13.01.1993 - 2 StR 640/92 (https://dejure.org/1993,4726)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 1993 - 2 StR 640/92 (https://dejure.org/1993,4726)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit von Wiedereinsetzungsanträgen wegen unzureichendem Tatsachenvortrag und fehlender Glaubhaftmachung - Hinderung des Verteidigers an der Erhebung der Sachbeschwerde und ordnungsgemäßer Anbringung von Verfahrensrügen bei mangelnder Aktenüberlassung - Irrtum ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.04.1984 - 3 StR 121/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen nicht gewährter Akteneinsicht -

    Auszug aus BGH, 13.01.1993 - 2 StR 640/92
    Mangelnde Aktenüberlassung hindert den Verteidiger nicht an der Erhebung der Sachbeschwerde; nur zur ordnungsgemäßen Anbringung von Verfahrensrügen (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) kann der Verteidiger unter Umständen darauf angewiesen sein, Einsicht in die Akten zu nehmen (vgl. BGH NStZ 1984, 418).
  • BGH, 03.09.1986 - 3 StR 355/86

    Pflichtverteidiger - Revisionsgericht - Verteidigung

    Auszug aus BGH, 13.01.1993 - 2 StR 640/92
    Der Antrag vom 28. September 1992 ist unzulässig, weil er nicht den in § 45 Abs. 2 Satz 1 StPO geforderten Tatsachenvortrag zum Hinderungsgrund enthält (BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1987, 217).
  • BGH, 04.02.2010 - 3 StR 555/09

    Hehlerei (Absetzen; Eintreten eines Förderungserfolgs; Geeignetheit der

    Dies setzt jedoch voraus, dass in der Begründung des Wiedereinsetzungsantrags diejenigen Umstände vorgetragen werden, aus denen sich die Notwendigkeit der Akteneinsicht im Hinblick auf die zu erhebenden Verfahrensrügen ergibt (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 10; BGH wistra 1993, 228).
  • BGH, 12.03.1996 - 1 StR 710/95

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Nachholung von Verfahrensrügen - Fehlende

    Jedoch muß der Beschwerdeführer in einem solchen Ausnahmefall für jede seiner Verfahrensrügen ausreichend darlegen, daß er durch die fehlende Akteneinsicht an einer ordnungsgemäßen Begründung gehindert war (BGH wistra 1993, 228; 1995, 347).
  • BGH, 06.05.1997 - 4 StR 152/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen -

    Der Beschwerdeführer muß dann - zur Zulässigkeit seines Wiedereinsetzungsbegehrens - für jede Rüge ausreichend darlegen, daß er gerade durch die fehlende Akteneinsicht an einer ordnungsgemäßen Begründung gehindert war (vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 10; BGH wistra 1993, 228; 1995, 347, 348; StV 1997, 226).
  • OLG Hamm, 20.03.2009 - 2 Ss OWi 138/09

    Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung

    Stützt er dabei - wie vorliegend - seinen Wiedereinsetzungsantrag auf die Nichtgewährung von Akteneinsicht , so hat er für jede der erhobenen Verfahrensrügen ausreichend darzulegen, dass er durch die fehlende Akteneinsicht an einer ordnungsgemäßen Begründung gehindert war (BGH NStZ 1997, 45 f; BGH wistra 1993, 228; 1995, 347).
  • BGH, 10.05.2001 - 3 StR 128/01

    Wiedereinsetzung zur Nachholung von Verfahrensrüge

    Die Entscheidung BGH wistra 1993, 228 steht dem nicht entgegen, da dort der Verteidiger letztlich lediglich die Sachbeschwerde verfolgt hat, für deren Begründung Akteneinsicht entbehrlich war.
  • BGH, 02.11.2021 - 3 StR 379/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur Begründung der

    In einem solchen Ausnahmefall muss der Beschwerdeführer jedoch für jede seiner Verfahrensrügen ausreichend darlegen, inwieweit er ohne sein Verschulden durch die fehlende Akteneinsicht gehindert war, diese Rügen innerhalb der Revisionsbegründungsfrist zu erheben (BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 1997 - 4 StR 152/97, juris Rn. 4 f.; vom 12. März 1996 - 1 StR 710/95, BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristdauer 1; vom 13. Januar 1993 - 2 StR 640/92, wistra 1993, 228; vom 9. August 1995 - 1 StR 59/95, wistra 1995, 347).
  • OLG Hamm, 10.04.2008 - 5 Ss 126/08

    Verfahrensrüge; Nachholung; Widereinsetzung

    "Zwar kann einem Angeklagten zur Nachholung von Verfahrensrügen ausnahmsweise Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, sofern er durch äußere Umstände oder durch Maßnahmen des Gerichts an der rechtzeitigen Revisionsbegründung gehindert war (Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 44 StPO, Rdnr. 7 f), wobei der Revisionsführer - sofern der Wiedereinsetzungsantrag auf die Nichtgewährung von Akteneinsicht gestützt wird - für jede der erhobenen Verfahrensrügen ausreichend darzulegen hat, dass er durch die fehlende Akteneinsicht an einer ordnungsgemäßen Begründung gehindert war (BGH NStZ 1997, 45 f; BGH wistra 1993, 228; 1995, 347).
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