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   BGH, 30.03.1994 - 2 StR 643/93   

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https://dejure.org/1994,2751
BGH, 30.03.1994 - 2 StR 643/93 (https://dejure.org/1994,2751)
BGH, Entscheidung vom 30.03.1994 - 2 StR 643/93 (https://dejure.org/1994,2751)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1994 - 2 StR 643/93 (https://dejure.org/1994,2751)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zeugnisverweigerungsrecht - Vernehmung - Ermittlungsrichter - Vorhalt - Frankreich - Auslieferungshaft - Anrechnungsverhältnis - Belehrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 51; StPO § 52 Abs. 1, § 58, § 252, § 253

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 413
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.02.1989 - 1 StR 691/88

    Erfordernis der Festsetzung des Maßstabes für die Anrechnung von in Frankreich

    Auszug aus BGH, 30.03.1994 - 2 StR 643/93
    Das Anrechnungsverhältnis wird auf 1:1 festgesetzt, weil keine Anhaltspunkte für erschwerte Haftbedingungen ersichtlich sind (vgl. BGH, Beschl. v. 16. Februar 1989 - 1 StR 691/88).
  • BGH, 02.04.1958 - 2 StR 96/58

    Erörterung des Protokolls - §§ 52, 252 StPO, nach Zeugnisverweigerung ist

    Auszug aus BGH, 30.03.1994 - 2 StR 643/93
    Verwertbar ist jedoch nur das, woran sich der Richter auf den Vorhalt hin wieder erinnert, und es genügt nicht, wenn er erklärt, er habe die Aussage richtig aufgenommen (vgl. BGHSt 21, 149, 150; 11, 338, 341).
  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus BGH, 30.03.1994 - 2 StR 643/93
    Verwertbar ist jedoch nur das, woran sich der Richter auf den Vorhalt hin wieder erinnert, und es genügt nicht, wenn er erklärt, er habe die Aussage richtig aufgenommen (vgl. BGHSt 21, 149, 150; 11, 338, 341).
  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 419/89

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 30.03.1994 - 2 StR 643/93
    Führt die Würdigung aller Beweistatsachen zu dieser Überzeugung, so liegt darin zugleich die weitere Feststellung, daß die von dem Einzelindiz ausgehenden Zweifel überwunden sind, die entlastende Tatsache also nicht zutrifft (vgl. BGHSt 36, 286, 290) [BGH 31.10.1989 - 1 StR 419/89].
  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 693/89

    Sachverständigengutachten und Zeugnisverweigerungsrecht

    Auszug aus BGH, 30.03.1994 - 2 StR 643/93
    Dieser kann als Zeuge über die Aussage vernommen werden (BGHSt 36, 384, 385 m.w.N.).
  • OLG München, 28.07.2020 - 7 St 1/16

    Türkische Kommunisten unter Terrorverdacht

    Die Auslieferungshaft, die die Angeklagten Ye., Pe. und So. in der Schweiz bzw. in Frankreich erlitten haben, war nach § 51 Abs. 3 Satz 2 StGB jeweils im Verhältnis eins zu eins anzurechnen, weil keine Anhaltspunkte für erschwerte Haftbedingungen ersichtlich sind (vgl. für die Schweiz: BGH, Beschluss vom 15. April 2008 - 1 StR 166/08; für Frankreich: BGH, Urteil vom 30. März 1994 - 2 StR 643/93).
  • BGH, 21.03.2012 - 1 StR 43/12

    Verwertbare Erinnerungen des Ermittlungsrichters bei einer Aussage über eine

    Verwertbar ist vielmehr nur das, was auf den Vorhalt hin in die Erinnerung des Richters zurückkehrt, und es genügt nicht, wenn er lediglich erklärt, er habe die Aussage richtig aufgenommen (BGH, Urteil vom 2. April 1958 - 2 StR 96/58, BGHSt 11, 338, 341; BGH, Urteil vom 7. Oktober 1966 - 1 StR 305/66, BGHSt 21, 149, 150; BGH, Urteil vom 30. März 1994 - 2 StR 643/93, StV 1994, 413; BGH, Beschluss vom 4. April 2001 - 5 StR 604/00, StV 2001, 386).
  • BGH, 04.04.2001 - 5 StR 604/00

    Unzulässige Revision des Nebenklägers (Nähere Begründung); Verstoß gegen

    Auch dürfen dem Richter, der die Vernehmung durchgeführt hat, die Vernehmungsprotokolle - notfalls durch Vorlesen - als Vernehmungsbehelf vorgehalten werden (st. Rspr.; BGH NJW 2000, 1580; StV 1994, 413).

    Es genügt insbesondere nicht, wenn der Richter lediglich erklärt, er habe die Aussage richtig aufgenommen (BGHSt 11, 338, 341); verwertbar ist nur das, was - gegebenenfalls auf den Vorhalt hin - in die Erinnerung des Richters zurückkehrt (BGHSt 21, 149, 150; LR-Gollwitzer, StPO, 25. Aufl. § 252 Rdnr. 27; Wömpner, NStZ 1983, 293, 298; allgemein zu den Anforderungen an die Bekundungen einer Verhörsperson nach Vorhalt von Niederschriften BGHSt 14, 310, 313; BGH StV 1994, 413).

  • BGH, 08.12.1999 - 3 StR 267/99

    Bildung einer Hilfsstrafkammer bei Überlastung einer als Schwurgericht tätigen

    Als Vernehmungsbehelf durften dem Ermittlungsrichter seine Vernehmungsprotokolle - notfalls durch Vorlesen - vorgehalten werden (st. Rspr., BGH StV 1994, 413).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.2001 - 2b Ss 126/01

    Urkundenbeweis ; Beteiligung am Diebstahl ; Trainingsanzüge ; Entfernung der

    (vgl. BGH, StV 1994, 413; MDR 1990, 679 (H); OLG Düsseldorf, a.a.O.; Julius in Heidelberger Kommentar zur StPO, 3. Auflage 2001, § 253 Rdnr. 14).

    Die in den Urteilsgründen wiedergegebene Erklärung des Zeugen P , er habe dies (gemeint sind die im Vermerk erwähnten "verbeulten Bäuche bei beiden"), wenn er das damals so vermerkt habe, auch so beobachtet, genügt nicht; wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 30. März 1994 (StV 1994, 413) ausgeführt hat, genügt die auf Vorhalt eines Vernehmungsprotokolls abgegebene Erklärung eines als Zeugen vernommenen Vernehmungsrichters, er habe die ihm vorgehaltene Aussage eines - sich nunmehr auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufenden - Zeugen richtig aufgenommen, nicht (ebenso BGH MDR 1990, 679 (H)).

  • BGH, 08.11.2000 - 1 StR 447/00

    Tatbestand des Einschleusens von Ausländern (Ausschleusen über Binnengrenzen);

    Das Anrechnungsverhältnis wird auf eins zu eins festgesetzt, weil keine Anhaltspunkte für erschwerende Haftbedingungen in dem Deutschland benachbarten, zur Europäischen Union gehörenden Staat ersichtlich sind (vgl. für Belgien auch BGH, Urteil vom 30. März 1994 - 2 StR 643/93; Beschluß vom 24. Februar 1995 - 2 StR 2/95).
  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 156/97

    Versuchter Totschlag an einer Ehefrau durch versuchtes Erwürgen - Verletzung von

    Auf die weiteren Rügen, die sich gegen die Annahme von Verwertungsverboten wenden, kommt es danach nicht mehr an, da aus Rechtsgründen über die Aussagen der beiden Tatzeugen auf andere Weise als durch Vernehmung der Ermittlungsrichter nicht Beweis erhoben werden konnte (§ 252 StPO; std. Rspr.; BGHSt 21, 149, 150; BGH StV 1994, 413 mit Nachweisen).
  • OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 3 Ss 92/05

    Berücksichtigung nicht erinnerter, vorgehaltener Äußerungen eines Zeugen aus

    Der Vorhalt des polizeilichen Protokolls über jene Vernehmung bewirkte für sich allein nichts; auch in einem solchen Fall wird nur das als Beweisergebnis verwertbar, was der Zeuge nunmehr aus der Erinnerung über seine frühere Aussage berichtet (BGH BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 11/Vernehmungsniederschriften), was auf den Vorhalt hin in seine Erinnerung zurückkehrt und nunmehr von ihm bekundet wird (BGHSt 14, 310, 312, 313; 21, 149, 150; NJW 1986, 2063, 2064; StV 1994, 413).
  • BGH, 24.02.1995 - 2 StR 2/95

    Anrechnung einer Haftstrafe - Ausland - Auslandshaft - Belgien

    Das Anrechnungsverhältnis wird auf 1:1 festgesetzt, weil keine Anhaltspunkte für erschwerende Haftbedingungen ersichtlich sind (vgl. BGH, Urt. v. 30. März 1994 - 2 StR 643/93).
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