Rechtsprechung
   BGH, 17.12.1993 - 2 StR 649/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5164
BGH, 17.12.1993 - 2 StR 649/93 (https://dejure.org/1993,5164)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1993 - 2 StR 649/93 (https://dejure.org/1993,5164)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1993 - 2 StR 649/93 (https://dejure.org/1993,5164)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,5164) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Prozessvoraussetzungen bei Entführung gegen den Willen des Entführten und entsprechende Strafantragsbefugnis bei Tod des Entführten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entführung gegen den Willen des Entführten: Strafantrag - Antragsberechtigung der Eltern nach dem Tod des Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 29.07.2014 - 5 StR 46/14

    Untreue; Strafantragsrecht des Betreuers ohne ausdrückliche Übertragung

    Mit der Stellung eines Strafantrags setzt der Betreuer - anders als bei Entscheidungen über ärztliche Heilmaßnahmen nach der spezielleren Pflichtenregelung des § 1901a Abs. 2 BGB (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2003 - XII ZB 2/03, BGHZ 154, 205, 213; Staudinger/Bienwald, BGB, Neubearb. 2013, § 1901a Rn. 7) - keine im Voraus getroffene Entscheidung des Verletzten um, sondern nimmt nach § 77 Abs. 3 StGB die Befugnis des Betreuten wahr (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1993 - 2 StR 649/93, BGHR StGB § 77 Abs. 3 Antragsrecht 1; LK/Schmid, StGB, 12. Aufl., § 77 Rn. 43).
  • OLG Frankfurt, 09.06.2006 - 3 Ws 508/06

    Vorrangige Befriedigung von Ansprüchen des durch die Straftat Verletzten bei

    Die Möglichkeit, Befugnisse des Verletzten wahrzunehmen, bedeutet kein eigenes Antragsrecht (BGHR StGB § 77 Abs. 3 Antragsrecht 1; vgl. auch BGHR StGB § 77 Abs. 1 Verletzter 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht