Rechtsprechung
   BGH, 05.03.1986 - 2 StR 666/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3124
BGH, 05.03.1986 - 2 StR 666/85 (https://dejure.org/1986,3124)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1986 - 2 StR 666/85 (https://dejure.org/1986,3124)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1986 - 2 StR 666/85 (https://dejure.org/1986,3124)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,3124) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Vorsteuerabzugs bei falscher Angabe des Leistungsgegenstandes - Ausschluss des Vorsatzes bei einem Irrtum des Steuerschuldners über das Bestehen des Steueranspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370 Abs. 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.12.1979 - 2 StR 315/79

    Verkauf von Doppeloptionen auf Warenterminkontrakte - Vorspiegelung des Erwerbs

    Auszug aus BGH, 05.03.1986 - 2 StR 666/85
    Davon abgesehen verkennt sie, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Irrtum des Steuerschuldners über das Bestehen des Steueranspruchs den Vorsatz ausschließt (BGHSt 5, 90; NJW 1980, 1005 f).
  • BGH, 13.11.1953 - 5 StR 342/53

    Steuerhinterziehung - Vorsatz - Kenntnis des Steueranspruchs - Verkürzung

    Auszug aus BGH, 05.03.1986 - 2 StR 666/85
    Davon abgesehen verkennt sie, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Irrtum des Steuerschuldners über das Bestehen des Steueranspruchs den Vorsatz ausschließt (BGHSt 5, 90; NJW 1980, 1005 f).
  • BGH, 18.08.2020 - 1 StR 296/19

    Steuerhinterziehung (Vorsatz: Steueranspruchstheorie; Steuern auf illegale

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört zum Vorsatz der Steuerhinterziehung, dass der Täter den Steueranspruch dem Grunde und der Höhe nach kennt oder zumindest für möglich hält und ihn auch verkürzen will, wobei bedingter Vorsatz genügt (vgl. BGH, Urteile vom 13. November 1953 - 5 StR 342/53, BGHSt 5, 90, 91 f.; vom 5. März 1986 - 2 StR 666/85 Rn. 9; vom 8. September 2011 - 1 StR 38/11 Rn. 21 f. und vom 24. Januar 2018 - 1 StR 331/17 Rn. 14).
  • BGH, 19.05.1989 - 3 StR 590/88

    Steuerhinterziehung - Vorsatz - Steueranspruch - Verkürzung des Steueranspruchs -

    Zum Vorsatz der Steuerhinterziehung gehört, daß der Täter den angegriffenen bestehenden Steueranspruch kennt und daß er ihn trotz dieser Kenntnis gegenüber der Steuerbehörde verkürzen will (BGHSt 5, 90, 91f.; BGH wistra 1986, 174; 1986, 220f.; Hübner in Hübschmann/Hepp/Spitaler AO 9. Aufl. § 370 Rdn. 113; Samson in Franzen/Gast/Samson, Steuerstrafrecht 3. Aufl., § 370 AO Rdn. 186 und 187).
  • OLG Köln, 04.03.2004 - 2 Ws 702/03

    Tatbestandsirrtum bei Steuerstraftaten

    Das bedeutet, dass, wenn der Steuerpflichtige über das Bestehen des Steueranspruchs irrt, er einem vorsatzausschließenden Tatbestandsirrtum erliegt (BGH in stRspr: BGHSt 5, 90; wistra 86, 174 sowie 89, 263; vgl auch Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 370 AO Rn 88.4, 224, 228,229).
  • BayObLG, 14.07.1992 - RReg. 4 St 31/91

    Tatmehrheit; Entschluß; Tatplan; Verkürzungen; Einkommensteuer; Gewerbesteuer;

    Dies ist ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des erkennenden Senats (BGHSt 5, 90/92; BGH NJW 1980, 1005/1006; wistra 1986, 174 und 220; wistra 1989, 263/264; BayObLGSt 1975, 109; 1980, 146/148; 1990, 8/9 wistra 1990, 202 ).
  • BayObLG, 20.07.1992 - RReg. 4 St 190/91

    Vergütungsanspruch; Erstattungsanspruch; Aufwendungen; Leistender; Empfänger;

    Dies ist ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des erkennenden Senats (BGHSt 5, 90/92; BGH NJW 1980, 1005/1006; wistra 1986, 174 und 220; 1989, 263/264; BayObLGSt 1975, 109; 1980, 146/148; 1990, 8/9; Erbs/Kohlhaas/Meyer Strafrechtliche Nebengesetze - Stand 1.1.1990 - § 370 AO Anm.8 b m.w.N.).
  • BGH, 23.04.1986 - 3 StR 57/86

    Freispruch von Betrug und Steuerhinterziehung - Betrug wegen Nichteinhaltung der

    Denn die Annahme des Landgerichts, die Angeklagten hätten sich bei der Tat (wenigstens) in einem vorsatzausschließenden Tatbestandsirrtum befunden (UA S. 29), begegnet unter den besonderen Umständen des Falles keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 1986 - 2 StR 666/85; ferner BGHSt 5, 90, 92).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2019 - L 12 R 73/16
    Ein Irrtum über die Arbeitgebereigenschaft schließt die Kenntnis aus (ähnlich zum Straftatbestand des § 266a StGB: BGH Urteil vom 24.1.2018 - 1 StR 331/17 - Juris; vgl auch BGH Urteil vom 5.3.1986 - 2 StR 666/85 - Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht