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   BGH, 31.01.1997 - 2 StR 668/96   

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https://dejure.org/1997,2460
BGH, 31.01.1997 - 2 StR 668/96 (https://dejure.org/1997,2460)
BGH, Entscheidung vom 31.01.1997 - 2 StR 668/96 (https://dejure.org/1997,2460)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1997 - 2 StR 668/96 (https://dejure.org/1997,2460)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung eines Brandstifters in einem psychiatrischen Krankenhaus - Störung im hirnorganischen Bereich oder an einer Persönlichkeitsstörung, die bei zusätzlicher Alkoholkrankheit Spannungszustände verursacht - Pflicht des Gerichts, sich bei der Anordnung nach § ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63; StPO § 246a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 166
  • StV 1997, 468
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 28.10.1971 - 4 StR 432/71

    Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Zeugen als Verfahrensfehler -

    Auszug aus BGH, 31.01.1997 - 2 StR 668/96
    Von einer Untersuchung des Angeklagten darf in der Regel nicht allein deshalb Abstand genommen werden, weil der Angeklagte sich weigert, sie zuzulassen und dabei mitzuwirken (vgl. BGH NJW 1972, 348).
  • BGH, 16.01.1996 - 1 StR 674/95

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Beanstandung

    Auszug aus BGH, 31.01.1997 - 2 StR 668/96
    Der Tatrichter muß die Auswirkungen der Störung auf die Schuldfähigkeit des Täters zweifelsfrei darlegen, damit eine zuverlässige Gefährlichkeitsprognose gestellt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1996 - 1 StR 674/95 - auch BGHR StGB § 63 Zustand 10, 14, 15, 17).
  • BGH, 06.10.1989 - 2 StR 460/89

    Erfordernis der Darstellung der konkreten Symptome eines psychisch abnormen

    Auszug aus BGH, 31.01.1997 - 2 StR 668/96
    Der Tatrichter muß die Auswirkungen der Störung auf die Schuldfähigkeit des Täters zweifelsfrei darlegen, damit eine zuverlässige Gefährlichkeitsprognose gestellt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1996 - 1 StR 674/95 - auch BGHR StGB § 63 Zustand 10, 14, 15, 17).
  • BGH, 13.01.1987 - 1 StR 689/86

    Ablehnung einer Unterbringungsanordnung bei Vorliegen einer vorübergehenden,

    Auszug aus BGH, 31.01.1997 - 2 StR 668/96
    Es kann ferner offenbleiben, ob der Tatrichter eine krankhafte Alkoholsucht, die als länger dauernder Zustand im Sinne des § 63 StGB in Betracht kommen kann (vgl. hierzu BGHR StGB § 63 Zustand 2, 9) nur - wie der Generalbundesanwalt meint - im Widerspruch zu seinen Ausführungen zu § 64 StGB, wo ein Hang zum Alkoholmißbrauch verneint wird, angenommen hat.
  • BGH, 09.10.1992 - 2 StR 468/92

    Verminderte Schuldfähigekeit durch Affektzustand - Voraussetzungen zur

    Auszug aus BGH, 31.01.1997 - 2 StR 668/96
    Der Tatrichter muß die Auswirkungen der Störung auf die Schuldfähigkeit des Täters zweifelsfrei darlegen, damit eine zuverlässige Gefährlichkeitsprognose gestellt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1996 - 1 StR 674/95 - auch BGHR StGB § 63 Zustand 10, 14, 15, 17).
  • BGH, 24.07.1991 - 3 StR 253/91
    Auszug aus BGH, 31.01.1997 - 2 StR 668/96
    Der Tatrichter muß die Auswirkungen der Störung auf die Schuldfähigkeit des Täters zweifelsfrei darlegen, damit eine zuverlässige Gefährlichkeitsprognose gestellt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1996 - 1 StR 674/95 - auch BGHR StGB § 63 Zustand 10, 14, 15, 17).
  • BGH, 31.08.1994 - 2 StR 366/94

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 31.01.1997 - 2 StR 668/96
    Der Tatrichter muß die Auswirkungen der Störung auf die Schuldfähigkeit des Täters zweifelsfrei darlegen, damit eine zuverlässige Gefährlichkeitsprognose gestellt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1996 - 1 StR 674/95 - auch BGHR StGB § 63 Zustand 10, 14, 15, 17).
  • BGH, 09.10.1996 - 2 StR 419/96

    Anforderungen an die Feststellung der Schuldunfähigkeit als Rechtfertigung der

    Auszug aus BGH, 31.01.1997 - 2 StR 668/96
    Dieser Rechtsfehler führt zur Aufhebung der angeordneten Maßregel (vgl. BGH, Beschluß vom 9. Oktober 1996 - 2 StR 419/96 -).
  • BGH, 26.04.1988 - 4 StR 147/88

    Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund krankhaften Alkoholsucht als Voraussetzung

    Auszug aus BGH, 31.01.1997 - 2 StR 668/96
    Es kann ferner offenbleiben, ob der Tatrichter eine krankhafte Alkoholsucht, die als länger dauernder Zustand im Sinne des § 63 StGB in Betracht kommen kann (vgl. hierzu BGHR StGB § 63 Zustand 2, 9) nur - wie der Generalbundesanwalt meint - im Widerspruch zu seinen Ausführungen zu § 64 StGB, wo ein Hang zum Alkoholmißbrauch verneint wird, angenommen hat.
  • BGH, 07.06.1995 - 2 StR 179/95

    Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Psychiatrie - Verminderte

    Auszug aus BGH, 31.01.1997 - 2 StR 668/96
    Es kann dahinstehen, ob den Urteilsgründen hinreichend zu entnehmen ist, daß die Voraussetzungen des § 21 StGB zweifelsfrei festgestellt sind, was Voraussetzung für eine Anordnung gemäß § 63 StGB ist (st. Rspr.; z.B. BGH, Beschluß vom 7. Juni 1995 - 2 StR 179/95 - m.w.N.; vgl. auch Dreher/Tröndle, StGB 47. Aufl. § 63 Rdn. 4).
  • BGH, 29.09.1993 - 2 StR 355/93

    Untersuchung des Angeklagten - Mangelnde Mitwirkungsbereitschaft - Notwendigkeit

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

  • BGH, 12.11.2004 - 2 StR 367/04

    Ablehnung eines Beweisantrags (Beweis des Gegenteils; zweifelhafte Sachkunde

    Das gilt gleichermaßen für die Anordnung des § 63 StGB (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 232; BGH StraFo 2003, 282; Beschl. vom 21. September 2004 - 3 StR 333/04), denn dieser setzt einen länger dauernden psychischen Defektzustand des Betroffenen voraus, auf welchem dessen Gefährlichkeit beruht (vgl. etwa BGHSt 34, 24, 28; 42, 385, 388; BGH NStZ 1991, 528; BGH NStZ-RR 1997, 166; 2000, 298; Hanack in LK StGB 11. Aufl. § 63 Rdn. 66; Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. § 63 Rdn. 6 f., 12, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03

    Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus;

    Darüber hinaus hat es nicht ausreichend dargelegt, wie sich die Folgen der beim Beschuldigten vorliegenden Psychose auf seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit auswirken (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 21).
  • BGH, 26.06.1997 - 4 StR 153/97

    Vergewaltigung im Zustand der Schuldunfähigkeit - Eifersuchtswahn als krankhafte

    Der Tatrichter muß aber die Ursachen der Störung und deren Auswirkungen auf die Schuldfähigkeit zweifelsfrei darlegen, damit eine zuverlässige Gefährlichkeitsprognose gestellt werden kann (vgl. für die Fälle der Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB: BGHR StGB § 63 Zustand 10, 14, 15; BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 1997 - 2 StR 668/96 - und vom 4. Februar 1997 - 4 StR 629/96).
  • BGH, 17.06.2014 - 4 StR 171/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen

    Diese Darlegungsanforderungen hat der Tatrichter auch dann zu beachten, wenn der Angeklagte - wie im vorliegenden Fall - eine Exploration abgelehnt hat (BGH, Beschluss vom 31. Januar 1997 - 2 StR 668/96, BGHR StGB § 63 Zustand 21).
  • BGH, 23.03.2005 - 2 StR 459/04

    Steuerungsfähigkeit (Urteilsgründe; Anknüpfungstatsachen); Unterbringung in einem

    Die insgesamt knappen und zum Teil allgemein gehaltenen (UA S. 20: exzentrische Verhaltensweisen und Anomalien) Ausführungen der Strafkammer zu der festgestellten Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis (in Form einer schizotypen Störung, UA S. 19) lassen nicht nur eine geschlossene Darstellung der Anknüpfungstatsachen und der diese Einschätzung tragenden fachlichen Begründung vermissen (vgl. BGHR StGB § 63, Zustand 20, 21), die auch nicht durch einzelne Hinweise zu Verhaltensauffälligkeiten bei den einzelnen festgestellten Taten ersetzt werden kann.

    Ausführungen hierzu (auch im Hinblick auf das Verhältnis von fehlender Einsichtsund Steuerungsfähigkeit; vgl. dazu BGHSt 40, 341, 349; BGH, Beschluss vom 12. November 2004 - 2 StR 367/04) wären auch deshalb vonnöten gewesen, weil ansonsten eine zuverlässige Gefährlichkeitsprognose nicht gestellt werden kann (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 21).

  • BGH, 25.03.2021 - 3 StR 408/20

    Anordnung der unbefristeten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Diese Darlegungsanforderungen hat der Tatrichter grundsätzlich auch dann zu beachten, wenn der Angeklagte - wie im vorliegenden Fall - eine Exploration abgelehnt hat (BGH, Beschluss vom 31. Januar 1997 - 2 StR 668/96, BGHR StGB § 63 Zustand 21).
  • BGH, 14.02.1997 - 2 StR 32/97

    Körperverletzungen durch gezielte Schüsse mit Luftgewehren - Erhebliche

    Ein weiterer zur Aufhebung führender (vgl. BGH, Beschluß vom 31. Januar 1997 - 2 StR 668/96 - m.w.Nachw.) Rechtsfehler ist darin zu sehen, daß das Landgericht unzureichende Feststellungen zum Zustand des Angeklagten getroffen hat.
  • OLG Frankfurt, 30.04.2008 - 1 Ws 48/08

    Einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an

    In Anbetracht der Schwere des Eingriffs in die persönliche Freiheit rechtfertigen nur schwere Störungen des Rechtsfriedens, die zumindest in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinragen, eine Unterbringung nach § 63 StGB und eine entsprechende einstweilige Unterbringung nach § 126 a StPO (BGH NStZ 1995, 228; BGH NStZ-RR 1997, 166; BGH NStZ-RR 2005, 72).
  • BGH, 26.11.1997 - 2 StR 551/97

    Zulässigkeit der Verknüpfung von Strafe mit der Anordnung einer Maßregel -

    Der Tatrichter muß die Auswirkungen der Störung auf die Schuldfähigkeit des Täters zweifelsfrei darlegen, damit eine zuverlässige Gefährlichkeitsprognose gestellt werden kann (vgl. Senatsbeschluß vom 31. Januar 1997 - 2 StR 668/96 m.w.N. = StV 1997, 468).
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