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   BGH, 03.02.1999 - 2 StR 678/98   

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https://dejure.org/1999,6098
BGH, 03.02.1999 - 2 StR 678/98 (https://dejure.org/1999,6098)
BGH, Entscheidung vom 03.02.1999 - 2 StR 678/98 (https://dejure.org/1999,6098)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 1999 - 2 StR 678/98 (https://dejure.org/1999,6098)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 54 StGB; § 78 StGB
    Gesamtstrafenbildung; Serienstraftaten; Verfolgungsverjährung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; StGB § 174; ; StGB § 78 Abs. 3 Nr. 4; ; StGB § 78 b Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 54 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 54 Abs. 1

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.09.1995 - 1 StR 463/95

    Gesamtstrafenbildung - Tatenzusammenhang - Strafmilderung - Einzelfallbewertung -

    Auszug aus BGH, 03.02.1999 - 2 StR 678/98
    Dies wird dem für die Bemessung der Gesamtstrafe in erster Linie maßgeblichen Gesamtgewicht des abzuurteilenden Sachverhalts (vgl. BGHSt 24, 268, 269/270; BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 3) nicht gerecht.

    Die Verhängung der sehr hohen Gesamtfreiheitsstrafe läßt besorgen, daß sich die Strafkammer bei der Bemessung der Gesamtstrafe zu sehr von der Summe der Einzelstrafen hat leiten lassen und nicht das Gesamtgewicht der Taten in den Vordergrund gestellt hat, wie dies bei "Serienstraftaten" geboten ist (BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1, 3; BGH wistra 1997, 228; BGH, Beschluß vom 20. April 1998 - 5 StR 153/98; vom 9. Dezember 1998 - 2 StR 471 /98 und vom 23. Dezember 1998 - 2 StR 470/98).

  • BGH, 23.12.1998 - 2 StR 470/98

    Gesamtstrafenbildung bei Serientaten; Fortsetzungszusammenhang

    Auszug aus BGH, 03.02.1999 - 2 StR 678/98
    Die Verhängung der sehr hohen Gesamtfreiheitsstrafe läßt besorgen, daß sich die Strafkammer bei der Bemessung der Gesamtstrafe zu sehr von der Summe der Einzelstrafen hat leiten lassen und nicht das Gesamtgewicht der Taten in den Vordergrund gestellt hat, wie dies bei "Serienstraftaten" geboten ist (BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1, 3; BGH wistra 1997, 228; BGH, Beschluß vom 20. April 1998 - 5 StR 153/98; vom 9. Dezember 1998 - 2 StR 471 /98 und vom 23. Dezember 1998 - 2 StR 470/98).
  • BGH, 20.04.1998 - 5 StR 153/98

    Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe - Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Anordnung

    Auszug aus BGH, 03.02.1999 - 2 StR 678/98
    Die Verhängung der sehr hohen Gesamtfreiheitsstrafe läßt besorgen, daß sich die Strafkammer bei der Bemessung der Gesamtstrafe zu sehr von der Summe der Einzelstrafen hat leiten lassen und nicht das Gesamtgewicht der Taten in den Vordergrund gestellt hat, wie dies bei "Serienstraftaten" geboten ist (BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1, 3; BGH wistra 1997, 228; BGH, Beschluß vom 20. April 1998 - 5 StR 153/98; vom 9. Dezember 1998 - 2 StR 471 /98 und vom 23. Dezember 1998 - 2 StR 470/98).
  • BGH, 22.03.1995 - 3 StR 625/94

    Strafmaß - Serientäter

    Auszug aus BGH, 03.02.1999 - 2 StR 678/98
    Die Verhängung der sehr hohen Gesamtfreiheitsstrafe läßt besorgen, daß sich die Strafkammer bei der Bemessung der Gesamtstrafe zu sehr von der Summe der Einzelstrafen hat leiten lassen und nicht das Gesamtgewicht der Taten in den Vordergrund gestellt hat, wie dies bei "Serienstraftaten" geboten ist (BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1, 3; BGH wistra 1997, 228; BGH, Beschluß vom 20. April 1998 - 5 StR 153/98; vom 9. Dezember 1998 - 2 StR 471 /98 und vom 23. Dezember 1998 - 2 StR 470/98).
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 03.02.1999 - 2 StR 678/98
    Dies wird dem für die Bemessung der Gesamtstrafe in erster Linie maßgeblichen Gesamtgewicht des abzuurteilenden Sachverhalts (vgl. BGHSt 24, 268, 269/270; BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 3) nicht gerecht.
  • BGH, 08.04.1997 - 5 StR 98/97

    Wertungsfehler bei Bemessung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 03.02.1999 - 2 StR 678/98
    Die Verhängung der sehr hohen Gesamtfreiheitsstrafe läßt besorgen, daß sich die Strafkammer bei der Bemessung der Gesamtstrafe zu sehr von der Summe der Einzelstrafen hat leiten lassen und nicht das Gesamtgewicht der Taten in den Vordergrund gestellt hat, wie dies bei "Serienstraftaten" geboten ist (BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1, 3; BGH wistra 1997, 228; BGH, Beschluß vom 20. April 1998 - 5 StR 153/98; vom 9. Dezember 1998 - 2 StR 471 /98 und vom 23. Dezember 1998 - 2 StR 470/98).
  • BGH, 25.08.2010 - 1 StR 410/10

    Gesamtstrafenbildung (starke Erhöhung der Einsatzstrafe; Begründung; Rechtsfehler

    Diese können insbesondere dann vorliegen, wenn die Gesamtstrafe sich nicht innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens befindet oder die gebotene Begründung für die Gesamtstrafe fehlt, oder wenn die Besorgnis besteht, der Tatrichter habe sich von der Summe der Einzelstrafen leiten lassen (vgl. hierzu u.a. BGH, Beschluss vom 3. Februar 1999 - 2 StR 678/98 - mwN).
  • BGH, 10.11.2016 - 1 StR 417/16

    Gesamtstrafenbildung (eigenständiger Zumessungsakt: umfassende Würdigung der

    Diese können insbesondere dann vorliegen, wenn die Gesamtstrafe sich nicht innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens befindet oder die gebotene Begründung für die Gesamtstrafe fehlt, oder wenn die Besorgnis besteht, der Tatrichter habe sich von der Summe der Einzelstrafen leiten lassen (vgl. hierzu u.a. BGH, Beschluss vom 3. Februar 1999 - 2 StR 678/98 mwN).
  • BGH, 01.08.2023 - 2 StR 217/23

    Besondere Begründung für die vorgenommene deutliche Erhöhung der Einsatzstrafe

    Angesichts des Fehlens einer tragfähigen besonderen Begründung lässt die ungewöhnlich hohe Divergenz zwischen Einsatzstrafe und Gesamtstrafe besorgen, dass sich der Tatrichter von der Summe der Einzelstrafen leiten lassen hat (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 3. Februar 1999 - 2 StR 678/98,BeckRS 1999, 30045425 mwN).
  • BGH, 17.06.2003 - 2 StR 105/03

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe

    Dabei war auch zu berücksichtigen, daß bei der Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren zu besorgen ist, daß das Landgericht bei der erforderlichen zusammenfassenden Würdigung mehr auf die Summe der Einzelstrafen als auf die angemessene Erhöhung der Einsatzstrafe unter Berücksichtigung der Person der Angeklagten und ihrer Taten abgestellt hat (vgl. dazu ua BGHSt 24, 268, 269/270; BGH NStZ 2001, 365; Beschluß des Senats vom 3. Februar 1999 - 2 StR 678/98).
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