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   BGH, 11.09.2019 - 2 StR 68/19   

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https://dejure.org/2019,40812
BGH, 11.09.2019 - 2 StR 68/19 (https://dejure.org/2019,40812)
BGH, Entscheidung vom 11.09.2019 - 2 StR 68/19 (https://dejure.org/2019,40812)
BGH, Entscheidung vom 11. September 2019 - 2 StR 68/19 (https://dejure.org/2019,40812)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 64 StGB, § 29a Abs. 2 BtMG, § 74 Abs. 1 StGB, § 35 BtMG, § 64 Satz 1 StGB, § 64 Satz 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Bestimmens einer Person unter 18 Jahren zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Einbeziehung der Überschreitung der Grenze zur nicht geringen Menge bei der Prüfung eines minder schweren Falles

  • rewis.io

    Minder schwerer Fall bei Betäubungsmittelhandel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BtMG § 29a Abs. 2
    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Bestimmens einer Person unter 18 Jahren zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Einbeziehung der Überschreitung der Grenze zur nicht geringen Menge bei der Prüfung eines minder schweren Falles

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Strafzumessung beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 24
  • StV 2020, 389 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.03.2017 - 2 StR 294/16

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 11.09.2019 - 2 StR 68/19
    Eine nur geringe Grenzwertüberschreitung wird deshalb ein Kriterium für die Annahme eines minder schweren Falles sein, während eine ganz erhebliche Überschreitung gegen die Annahme eines solchen spricht (BGHSt 62, 90, 93; Beschluss vom 16. Januar 2019 - 2 StR 488/18).
  • BGH, 16.01.2019 - 2 StR 488/18

    Grundsätze der Strafzumessung (Umstand polizeilicher Überwachung eines

    Auszug aus BGH, 11.09.2019 - 2 StR 68/19
    Eine nur geringe Grenzwertüberschreitung wird deshalb ein Kriterium für die Annahme eines minder schweren Falles sein, während eine ganz erhebliche Überschreitung gegen die Annahme eines solchen spricht (BGHSt 62, 90, 93; Beschluss vom 16. Januar 2019 - 2 StR 488/18).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 11.09.2019 - 2 StR 68/19
    Der Beschwerdeführer hat die Nichtanwendung des § 64 StGB auch nicht von seinem Rechtsmittelangriff ausgenommen (BGHSt 38, 362).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 11.09.2019 - 2 StR 68/19
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, steht einer Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht entgegen (BGHSt 37, 5).
  • BGH, 22.01.2019 - 2 StR 521/18

    Urteilsformel (konkrete rechtliche Bezeichnung der Tat)

    Auszug aus BGH, 11.09.2019 - 2 StR 68/19
    Soweit die Strafkammer § 64 Satz 1 StGB möglicherweise deswegen nicht erkennbar geprüft hat, weil der Angeklagte nach seinen Angaben seit seiner Inhaftierung nicht mehr konsumierte, hätte sie der Beurteilung ein zu enges Verständnis des Hangs zugrunde gelegt (st. Rspr.; vgl. zuletzt Senat, StV 2019, 330).
  • BGH, 05.12.2023 - 2 StR 452/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Geringe

    Eine nur geringe Grenzwertüberschreitung wird deshalb ein Kriterium für die Annahme eines minder schweren Falles sein, während eine ganz erhebliche Überschreitung gegen die Annahme eines solchen spricht (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2017 - 2 StR 294/16, BGHSt 62, 90, 93; Beschlüsse vom 11. September 2019 - 2 StR 68/19, NStZ-RR 2020, 24; vom 16. Januar 2019 - 2 StR 488/18 Rn. 5).

    Eine nicht erhebliche Überschreitung stellt jedenfalls keinen bestimmenden Strafschärfungsgrund dar (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2019 - 2 StR 488/18 Rn. 6: Überschreitung des Grenzwerts um etwas mehr als das Dreifache; BGH, Beschluss vom 11. September 2019 - 2 StR 68/19, NStZ-RR 2020, 24: Überschreitung um das 2, 5-fache).

  • BGH, 22.03.2023 - 1 StR 335/22

    Einbeziehung der erweiterten Einziehung von Taterträgen und deren Werts aus

    Je geringer die Überschreitung des Grenzwerts ist, desto näher liegt die Annahme eines minder schweren Falles (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2017 - 2 StR 294/16, aaO Rn. 13 und Beschlüsse vom 16. Januar 2019 - 2 StR 488/18 Rn. 5; vom 11. September 2019 - 2 StR 68/19 Rn. 5 und vom 10. März 2022 - 1 StR 35/22 Rn. 5).
  • BGH, 15.11.2023 - 2 StR 327/23

    Geringe Grenzwertüberschreitung des Wirkstoffgehalts der Kokainzubereitung als

    Je geringer die Überschreitung des Grenzwerts ist, desto näher liegt die Annahme eines minder schweren Falles (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2017 - 2 StR 294/16, BGHSt 62, 90, 93 Rn. 13; Beschlüsse vom 11. September 2019 - 2 StR 68/19, NStZ-RR 2020, 24; vom 27. Oktober 2020 - 1 StR 350/20, NStZ-RR 2021, 49, 50; vom 10. März 2022 - 1 StR 35/22 Rn. 5).
  • BGH, 27.10.2020 - 1 StR 350/20

    Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln (erforderlicher Vorsatz

    Abgesehen davon erweist sich die Strafzumessung aber auch deshalb als fehlerhaft, weil das Landgericht den Umstand, dass der Grenzwert der nicht geringen Menge nur geringfügig überschritten wurde, weder für die Frage, ob ein minder schwerer Fall vorliegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. September 2019 - 2 StR 68/19 Rn. 5 und vom 16. Januar 2019 - 2 StR 488/18 Rn. 5; Urteile vom 20. August 2019 - 1 StR 209/19 Rn. 14 und vom 15. März 2017 - 2 StR 294/16, BGHSt 62, 90 Rn. 13), noch bei der konkreten Bemessung der Einzelstrafe berücksichtigt hat.
  • BayObLG, 14.09.2021 - 207 StRR 371/21

    BtM, nicht geringe Menge, Grenzwertüberschreitung, minder schwerer Fall

    Nach ständiger neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist jedoch eine nur geringe Grenzwertüberschreitung ein Kriterium für die Annahme eines minder schweren Falles, während eine ganz erhebliche Überschreitung gegen die Annahme eines solchen spricht (vgl. BGH, Beschluss vom 11.09.2019, 2 StR 68/19, zitiert nach juris, dort Rdn. 5, sowie Urteil vom 20.08.2019, 1 StR 209/19, zitiert nach juris, dort Rdn. 14).

    Eine geringe Grenzwertüberschreitung ist hier anzunehmen (vgl. BGH vom 11.09.2019 aaO Rdn. 6: 2,5fache Überschreitung des Grenzwertes).

  • BayObLG, 08.03.2023 - 202 StRR 11/23

    Wechselwirkung zwischen Strafhöhe und Aussetzung der Vollstreckung einer

    Zwar kommt grundsätzlich jeder Grenzwertüberschreitung für die Strafzumessung Relevanz zu (BGH, Urt. v. 21.11.2018 - 2 StR 335/18 = NStZ 2020, 45; 15.03.2017 - 2 StR 294/16 = BGHSt 62, 90 = NJW 2017, 2776 = StraFo 2017, 433 =NStZ 2018, 228 = StV 2018, 506 = JR 2018, 531), allerdings ist die Überschreitung nur entsprechend ihrem Ausmaß im Einzelfall beim Strafzumessungsakt wertend zu gewichten (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 10.03.2022 - 1 StR 35/22, bei juris; 11.09.2019 - 2 StR 68/19 = NStZ-RR 2020, 24).
  • BGH, 14.09.2021 - 2 StR 284/21

    Schwerer Raub (minder schwerer Fall: Strafrahmenwahl); Einziehung von Tatmitteln

    Das Landgericht hat dieses als Tatmittel im Sinne von § 74 Abs. 1 StGB angesehen, aber nicht durch Tatsachen belegt, inwieweit das im Rucksack des Angeklagten verbliebene Cuttermesser im Rahmen der abgeurteilten Tat Verwendung gefunden hat oder hätte finden sollen (vgl. Senat, Beschluss vom 11. September 2019 ? 2 StR 68/19, juris Rn. 9).
  • BGH, 29.06.2021 - 3 StR 192/21

    Strafzumessung beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Sicherstellung als

    Diese zumindest missverständliche Formulierung (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - 1 StR 350/20, NStZ-RR 2021, 49, 50) begegnet hier vor dem Hintergrund Bedenken, dass eine Überschreitung des Grenzwertes lediglich im Bagatellbereich nicht strafschärfend berücksichtigt werden darf und das Tatgericht die Bagatellgrenze unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles festzulegen hat (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2017 - 2 StR 294/16, BGHSt 62, 90 Rn. 16; Beschlüsse vom 20. März 2018 - 3 StR 86/18, BGH StGB § 46 Abs. 1 Strafhöhe 21; vom 11. September 2019 - 2 StR 68/19, NStZ-RR 2020, 24; jeweils mwN).
  • LG Aurich, 05.06.2023 - 19 KLs 6/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Dabei ist zu beachten, dass grundsätzlich nicht jede über dem Grenzwert liegende Wirkstoffmenge als möglicher strafschärfender Umstand gegen die Annahme eines minder schweren Falles spricht (BGH, Beschl. v. .9.2019 - 2 StR 68/19; BGH Urt. v. 1.7.2020 - 2 StR 547/19 ).
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