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   BGH, 16.12.1983 - 2 StR 693/83   

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https://dejure.org/1983,887
BGH, 16.12.1983 - 2 StR 693/83 (https://dejure.org/1983,887)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1983 - 2 StR 693/83 (https://dejure.org/1983,887)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1983 - 2 StR 693/83 (https://dejure.org/1983,887)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zeitpunkt der Vollendung der Durchfuhr von Betäubungsmitteln - Erfüllen der Merkmals "tatsächlich zur Verfügung steht" mit der Zugangsmöglichkeit eines Flugreisenden zu seinem Flugreisegepäck während einer Zwischenlandung im Inland - Vorliegen von versuchter Einfuhr von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 171
  • StV 1984, 154
  • StV 1984, 184
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.05.1983 - 2 StR 661/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Objektive

    Auszug aus BGH, 16.12.1983 - 2 StR 693/83
    Vollendung kommt vielmehr erst dann in Betracht, wenn das Rauschgift wieder in das Ausland verbracht worden ist (BGHSt 31, 374, 379) [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82].

    Nur wenn er, etwa bei kurzer Aufenthaltsdauer in einer Spitzenverkehrszeit, diese Vorstellung nicht hatte, kommt versuchte Durchfuhr in Betracht (BGHSt 31, 374 [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]; Körner, Strafverteidiger 1983, 471).

  • BGH, 18.09.1979 - 1 StR 384/79

    Begriff des Handeltreibens - Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme

    Auszug aus BGH, 16.12.1983 - 2 StR 693/83
    Der Fall gibt weiter Anlaß, anhand der vom Bundesgerichtshof hierzu entwickelten Grundsätze zu prüfen, ob das Verhalten des Angeklagten als Handeltreiben mit Betäubungsmitteln oder als Beihilfe hierzu zu beurteilen ist (vgl. BGH NJW 1979, 1259; BGH NStZ 1982, 243; 1983, 124; BGH, Urteile vom 18. September 1979 - 1 StR 384/79 undvom 24. November 1982 - 3 StR 382/82; außerdem Körner, Betäubungsmittelgesetz § 29 Rdn. 76 bis 79 und Joachimsky, Betäubungsmittelrecht 3. Aufl. § 29 Anm. 4 g - jeweils mit Rechtsprechungsnachweisen).

    Insoweit wären die Grundsätze anzuwenden, die für das Verhältnis zwischen Beihilfe zum Handeltreiben mit und Besitz von Betäubungsmitteln gelten (vgl. BGH, Urteile vom 18. September 1979 - 1 StR 384/79 - undvom 6. Mai 1980 - 1 StR 103/80).

  • BGH, 04.10.1978 - 3 StR 232/78

    Verurteilung wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Haschisch - Anforderungen für

    Auszug aus BGH, 16.12.1983 - 2 StR 693/83
    Der Fall gibt weiter Anlaß, anhand der vom Bundesgerichtshof hierzu entwickelten Grundsätze zu prüfen, ob das Verhalten des Angeklagten als Handeltreiben mit Betäubungsmitteln oder als Beihilfe hierzu zu beurteilen ist (vgl. BGH NJW 1979, 1259; BGH NStZ 1982, 243; 1983, 124; BGH, Urteile vom 18. September 1979 - 1 StR 384/79 undvom 24. November 1982 - 3 StR 382/82; außerdem Körner, Betäubungsmittelgesetz § 29 Rdn. 76 bis 79 und Joachimsky, Betäubungsmittelrecht 3. Aufl. § 29 Anm. 4 g - jeweils mit Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 25.03.1982 - 1 StR 534/81

    Pflicht des Gerichts zur umfassenden Würdigung der Kriterien zur Abgrenzung von

    Auszug aus BGH, 16.12.1983 - 2 StR 693/83
    Der Fall gibt weiter Anlaß, anhand der vom Bundesgerichtshof hierzu entwickelten Grundsätze zu prüfen, ob das Verhalten des Angeklagten als Handeltreiben mit Betäubungsmitteln oder als Beihilfe hierzu zu beurteilen ist (vgl. BGH NJW 1979, 1259; BGH NStZ 1982, 243; 1983, 124; BGH, Urteile vom 18. September 1979 - 1 StR 384/79 undvom 24. November 1982 - 3 StR 382/82; außerdem Körner, Betäubungsmittelgesetz § 29 Rdn. 76 bis 79 und Joachimsky, Betäubungsmittelrecht 3. Aufl. § 29 Anm. 4 g - jeweils mit Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 382/82

    Fortgesetztes gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Unerlaubte

    Auszug aus BGH, 16.12.1983 - 2 StR 693/83
    Der Fall gibt weiter Anlaß, anhand der vom Bundesgerichtshof hierzu entwickelten Grundsätze zu prüfen, ob das Verhalten des Angeklagten als Handeltreiben mit Betäubungsmitteln oder als Beihilfe hierzu zu beurteilen ist (vgl. BGH NJW 1979, 1259; BGH NStZ 1982, 243; 1983, 124; BGH, Urteile vom 18. September 1979 - 1 StR 384/79 undvom 24. November 1982 - 3 StR 382/82; außerdem Körner, Betäubungsmittelgesetz § 29 Rdn. 76 bis 79 und Joachimsky, Betäubungsmittelrecht 3. Aufl. § 29 Anm. 4 g - jeweils mit Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 06.05.1980 - 1 StR 103/80

    Anforderungen an den Willen eines Mittäters hinsichtlich seines Verhältnisses zur

    Auszug aus BGH, 16.12.1983 - 2 StR 693/83
    Insoweit wären die Grundsätze anzuwenden, die für das Verhältnis zwischen Beihilfe zum Handeltreiben mit und Besitz von Betäubungsmitteln gelten (vgl. BGH, Urteile vom 18. September 1979 - 1 StR 384/79 - undvom 6. Mai 1980 - 1 StR 103/80).
  • BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82

    Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung

    Auszug aus BGH, 16.12.1983 - 2 StR 693/83
    Der Fall gibt weiter Anlaß, anhand der vom Bundesgerichtshof hierzu entwickelten Grundsätze zu prüfen, ob das Verhalten des Angeklagten als Handeltreiben mit Betäubungsmitteln oder als Beihilfe hierzu zu beurteilen ist (vgl. BGH NJW 1979, 1259; BGH NStZ 1982, 243; 1983, 124; BGH, Urteile vom 18. September 1979 - 1 StR 384/79 undvom 24. November 1982 - 3 StR 382/82; außerdem Körner, Betäubungsmittelgesetz § 29 Rdn. 76 bis 79 und Joachimsky, Betäubungsmittelrecht 3. Aufl. § 29 Anm. 4 g - jeweils mit Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 03.11.2011 - 2 StR 201/11

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Beide Taten stehen im Verhältnis der Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1983 - 2 StR 693/83).
  • BGH, 23.03.1984 - 2 StR 107/84

    Annahme des mittelbaren Besitzes von Betäubungsmitteln bei Begründung des

    Die versuchte Durchfuhr von und die Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln stehen im Verhältnis der Tateinheit (vgl. BGH, Beschluß vom 16. Dezember 1983 - 2 StR 693/83).

    Daneben käme die obligatorische Milderung nach § 27 Abs. 2 StGB nicht in Betracht; die zusätzliche Beihilfetätigkeit könnte aber ebenfalls (vgl. UA S. 15) zu Ungunsten des Angeklagten berücksichtigt werden (vgl. BGH, Beschluß vom 16. Dezember 1983 - 2 StR 693/83).

  • BGH, 03.05.2023 - 6 StR 137/23

    Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    (...) Mit dem Wegfall der Verurteilung wegen täterschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge lebt der gleichfalls verwirklichte Tatbestand des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG ebenso wieder auf, da Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln mit täterschaftlichem Besitz derselben gemäß § 52 StGB in Tateinheit steht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. September 2017 - 1 StR 409/17 -, juris Rdnr. 3; vom 3. Juli 2014 - 4 StR 240/14 -, juris Rdnr. 6; und vom 2. Oktober 2008 - 3 StR 352/08 -, NStZ-RR 2009, 58), wie jener der versuchten Ausfuhr von Betäubungsmitteln im Sinne von § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG (zur konkurrenzrechtlichen Bewertung von Beihilfe zum Handeltreiben und Einfuhr vgl. BGH, Urteil vom 22. August 2012 - 2 StR 530/11 -, juris Rdnr. 4; Beschluss vom 16. Dezember 1983 - 2 StR 693/83 -, NStZ 1984, 171; Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 29 Rdnrn. 519, 534).
  • BGH, 20.06.2007 - 2 StR 221/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mittäterschaft; Beihilfe;

    Tateinheitlich dazu steht hier die versuchte Durchfuhr von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, Abs. 2 BtMG (BGH NStZ 1984, 171).
  • BGH, 07.05.2008 - 2 StR 144/08

    MDMA-Base (nicht geringe Menge); Einziehung (genaue Bezeichnung der Gegenstände;

    Tateinheitlich zur Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln steht hier die versuchte Durchfuhr von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, Abs. 2 BtMG (BGH NStZ 1984, 171; Senat, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 StR 221/07).
  • BGH, 21.05.1999 - 2 StR 154/99

    Begriff des bewaffneten Handeltreibens bei § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG

    Die im Jahre 1995 begangenen Betäubungsmitteldelikte stehen zu den - tateinheitlich begangenen (vgl. BGH NStZ 1984, 171 f; BGHSt 36, 151, 153 f.) - Taten im Mai 1998 in Tatmehrheit.
  • BGH, 06.06.2007 - 2 StR 196/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mittäterschaft; Beihilfe;

    Tateinheitlich dazu steht hier die versuchte Durchfuhr der Betäubungsmittel (BGH NStZ 1984, 171).
  • BGH, 06.06.2007 - 2 StR 215/07

    Unbegründete Revision

    Dass der Angeklagte nicht auch wegen versuchter Durchfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt wurde (vgl. BGH NStZ 1984, 171), beschwert ihn nicht.
  • BGH, 18.11.2009 - 2 StR 461/09

    Änderung eines Schuldspruchs in einem Revisionsverfahren

    Tateinheitlich zur Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln steht hier die vom Landgericht rechtsfehlerfrei festgestellte versuchte Durchfuhr von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, Abs. 2 BtMG (BGH NStZ 1984, 171; Senat, Beschlüsse vom 20. Juni 2007 - 2 StR 221/07 und vom 7. Mai 2008 - 2 StR 144/08).
  • BGH, 25.09.2012 - 2 StR 281/12

    Anforderungen an den Wegfall der Verurteilung wegen tateinheitlich begangener

    Die Revision führt auf die Sachrüge zum Wegfall der Verurteilung wegen tateinheitlich begangener Anstiftung zur versuchten unerlaubten Durchfuhr von Betäubungsmitteln, da dieser Tatbestand im Gesamtgeschehen des täterschaftlichen Handeltreibens als unselbständiger Teilakt aufgeht ( BGHSt 31, 374, 379; BGH NStZ 1984, 171 - anders hingegen im Verhältnis zur Beihilfe zum Handeltreiben - Senatsbeschluss vom 22. Dezember 2000 - 2 StR 389/00).
  • BGH, 18.07.1985 - 3 StR 111/85

    Abgrenzung von Einfuhr und Durchfuhr von Betäubungsmitteln bei Zwischenlandung in

  • BGH, 04.03.1987 - 2 StR 659/86

    Revisionsentscheidung durch Beschluss in Betäubungsmittelsachen - Verurteilung

  • BGH, 07.11.1984 - 2 StR 592/84

    Versuchte Durchfuhr von Betäubungsmitteln aufgrund eines Zwischenaufenthalts am

  • BGH, 27.10.1988 - 4 StR 501/88

    Einstellung der festgesetzten Einzelstrafen

  • BGH, 02.08.1985 - 2 StR 238/85

    Revisionsgericht - Urteilsaufhebung - Tatrichter - Bindungswirkung -

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