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   BGH, 13.03.1956 - 2 StR 70/56   

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BGH, 13.03.1956 - 2 StR 70/56 (https://dejure.org/1956,706)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1956 - 2 StR 70/56 (https://dejure.org/1956,706)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1956 - 2 StR 70/56 (https://dejure.org/1956,706)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 9, 90
  • NJW 1956, 837 (Ls.)
  • MDR 1956, 372
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.10.1961 - 1 StR 382/61

    Möbel unter Eigentumsvorbehalt - §§ 263, 246 Abs. 2, 52 StGB

    Hierfür genügt es, daß er Besitz oder Gewahrsam kraft eines Rechtsgeschäfts mit der Verpflichtung erlangt hat, sie zurückzugeben oder zu einem bestimmten Zweck zu verwenden (RGSt 4, 386; 6, 117; 29, 238, 239; 40, 222, 223; BGHSt 9, 90).
  • BGH, 11.02.2009 - 5 StR 11/09

    Unterschlagung (Anvertrautsein bei Leasingverträgen und einem Rechtsübergang);

    Die Leasingverträge begründeten - nicht anders als Mietverträge (BGHSt 9, 90) oder Sicherungsübereignungen (BGH wistra 2007, 18, 21) - besondere, auf den Erhalt und die Rückführung des Eigentums ausgerichtete Verhaltenspflichten des Leasingnehmers (vgl. Eser in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 246 Rdn. 29; Fischer, StGB 56. Aufl. § 246 Rdn. 16).
  • BGH, 31.01.1967 - 1 StR 595/65
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  • BGH, 04.11.1959 - 2 StR 421/59

    Unterschlagung durch Verpfändung einer gemieteten Schreibmaschine - Ausschluss

    Das Gericht nahm in dem Eröffnungsbeschluß zwar nur an, der Angeklagte habe sich dadurch einer Unterschlagung schuldig gemacht, und übersah, daß er auch einen Betrug gegenüber dem gutgläubigen J. begangen haben konnte (BGHSt 3, 370; 9, 90) [BGH 07.03.1956 - 6 StR 92/55] .
  • BGH, 11.11.1958 - 1 StR 455/58

    Rechtsmittel

    Es bedarf daher keines Eingehens auf die Frage, wieweit an dieser Rechtsprechung festgehalten werden kann, nachdem anerkannt ist, daß auch der gutgläubige Erwerber von Eigentum im Sinne des § 263 StGB geschädigt sein kann, weil er dem Herausgabeverlangen des früheren Eigentümers ausgesetzt ist und Gefahr lauft, in einem gegen ihn angestrengten Rechtsstreit zu unterliegen, unter Umständen sogar auch der strafbaren Hehlerei beschuldigt zu werden (vgl. u.a. BGHSt 1, 92, 93 f; 3, 370, 372; 9, 90, 91; ferner 3 StR 608/52 vom 11. Juni 1953 und 4 StR 455/53 vom 19. November 1953).
  • BGH, 10.11.1964 - 1 StR 433/64

    Stellen eines Strafantrags durch eine von mehreren Berechtigten - Voraussetzungen

    Hierfür genügt es, daß Besitz oder Gewahrsam kraft eines Rechtsgeschäfts mit der Verpflichtung erlangt sind, sie zurückzugeben oder zu einem bestimmten Zweck zu verwenden (RGSt 4, 386; BGHSt 9, 90, 91; 16, 280, 282).
  • BGH, 10.11.1961 - 4 StR 410/61

    Rechtsmittel

    Der zum Betrug gehörige Schädigungsvorsatz könnte hier darin bestehen, daß der Angeklagte erkannt und gebilligt hätte, dem - mangels Wagen- und Briefübergabe nicht zum Eigentümer gewordenen - L. würden infolge von Angriffen gegen seine auch für den Angeklagten erkennbar schwache Stellung vermögensmindernde Schwierigkeiten entstehen können (vgl. BGHSt 1, 93 f [BGH 04.04.1951 - 1 StR 92/51]; 3, 370, 372 [BGH 09.01.1953 - 1 StR 628/52]; 9, 91) [BGH 13.03.1956 - 2 StR 70/56].
  • BGH, 13.03.1962 - 5 StR 17/62

    Rechtsmittel

    Die Ausführungen der Strafkammer hierzu (UA S. 29/30) stimmen mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs überein (BGHSt 3, 370; 9, 90, 91 [BGH 13.03.1956 - 2 StR 70/56]; BGH GA 1956, 181).
  • BGH, 16.12.1959 - 2 StR 545/59

    Rechtsmittel

    Das "Anvertrautsein" im Sinne des § 246 StGB bedeutet nur, daß Besitz oder Gewahrsam in dem Vertrauen eingeräumt worden sind, die Gewalt werde nur im Sinne des Einräumenden ausgeübt werden (BGHSt 9, 91 [BGH 13.03.1956 - 2 StR 70/56]).
  • BGH, 01.02.1966 - 1 StR 533/65

    Verurteilung zu einer Gesamtstrafe wegen schweren Rückfalldiebstahls,

    Hierfür genügt es, daß der Täter Besitz oder Gewahrsam kraft eines Rechtsgeschäfts mit der Verpflichtung erlangt hat, sie zurückzugeben oder zu einem bestimmten Zweck zu verwenden (BGHSt 9, 90, 91) [BGH 13.03.1956 - 2 StR 70/56].
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