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   BGH, 25.03.1987 - 2 StR 701/86   

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https://dejure.org/1987,5756
BGH, 25.03.1987 - 2 StR 701/86 (https://dejure.org/1987,5756)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1987 - 2 StR 701/86 (https://dejure.org/1987,5756)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1987 - 2 StR 701/86 (https://dejure.org/1987,5756)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruchänderung wegen fehlerhafter Bewertung des Waffengebrauchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.03.1982 - 3 StR 29/82

    Strafaussetzung zur Bewährung bei Verbüßung der angeordneten Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 25.03.1987 - 2 StR 701/86
    In einem solchen Fall scheidet eine Strafaussetzung begrifflich aus (BGH NJW 1961, 1220 f; BGHSt 31, 25 f [BGH 24.03.1982 - 3 StR 29/82]).

    Der günstigeren registerrechtlichen Regelung kommt demgegenüber keine entscheidende Bedeutung zu (vgl. BGHSt 31, 25, 27 ff) [BGH 24.03.1982 - 3 StR 29/82].

  • BGH, 21.04.1961 - 4 StR 15/61

    Verurteilung wegen Beihilfe zur Notzucht - Rechtliches Interesse eines

    Auszug aus BGH, 25.03.1987 - 2 StR 701/86
    In einem solchen Fall scheidet eine Strafaussetzung begrifflich aus (BGH NJW 1961, 1220 f; BGHSt 31, 25 f [BGH 24.03.1982 - 3 StR 29/82]).
  • BGH, 25.11.1998 - 2 StR 514/98

    Anrechnung eines Aufenthaltes in einem psychiatrischen Krankenhaus auf den

    Ist aber die Strafe infolge der Anrechnung bereits voll verbüßt, scheidet eine Strafaussetzung begrifflich aus (BGHSt 31, 25 f; BGH, Beschl. vom 6. November 1997 - 5 StR 578/97; Beschluß des Senats vom 25. März 1987 - 2 StR 701/86 zitiert bei Theune NStZ 1987, 498).
  • BGH, 30.10.1991 - 2 StR 384/91

    Erzwingen der Rückabwicklung eines Fahrzeugkaufvertrages durch körperliche

    Durch dieses Sanktionsmittel ist der Angeklagte auch beschwert (BGHSt a.a.O.; BGH, Beschl. v. 25. März 1987 - 2 StR 701/86).
  • BGH, 25.11.1987 - 2 StR 593/87

    Anforderungen an die Begründung der Verhängung einer Freiheitsstrafe

    - Allerdings hätte die auf diese Begründung gestützte Aussetzung der Strafvollstreckung nicht erfolgen dürfen, da die verhängte Gesamtstrafe durch die erlittene Untersuchungshaft bereits als verbüßt galt (BGHSt 31, 25, 27 [BGH 24.03.1982 - 3 StR 29/82]; BGH, Beschluß vom 25. März 1987 - 2 StR 701/86).
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