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   BGH, 30.01.1985 - 2 StR 704/84   

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https://dejure.org/1985,2540
BGH, 30.01.1985 - 2 StR 704/84 (https://dejure.org/1985,2540)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1985 - 2 StR 704/84 (https://dejure.org/1985,2540)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1985 - 2 StR 704/84 (https://dejure.org/1985,2540)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Transport von Geldern aus Rauschgiftgeschäften - Absicht einer Vorteilssicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StGB § 257

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1985, 50
  • StV 1985, 505
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.10.1983 - 2 StR 367/83

    Voraussetzungen für die Überzeugung des Tatrichters vom Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 30.01.1985 - 2 StR 704/84
    Dabei haben solche Zweifel außer Betracht zu bleiben, die realer Anknüpfungspunkte entbehren und sich lediglich auf die Annahme einer bloß gedanklichen, abstrakt-theoretischen Möglichkeit gründen (BGH bei Holtz MDR 1978, 806; BGH, Urteile vom 21. Oktober 1983 - 2 StR 367/83, 11. Januar 1984 - 2 StR 655/83 und15. Februar 1984 - 2 StR 704/83).
  • BGH, 11.01.1984 - 2 StR 655/83

    Erfordernis mathematischer Gewissheit im Rahmen der richterlichen

    Auszug aus BGH, 30.01.1985 - 2 StR 704/84
    Dabei haben solche Zweifel außer Betracht zu bleiben, die realer Anknüpfungspunkte entbehren und sich lediglich auf die Annahme einer bloß gedanklichen, abstrakt-theoretischen Möglichkeit gründen (BGH bei Holtz MDR 1978, 806; BGH, Urteile vom 21. Oktober 1983 - 2 StR 367/83, 11. Januar 1984 - 2 StR 655/83 und15. Februar 1984 - 2 StR 704/83).
  • BGH, 22.05.1958 - 4 StR 96/58
    Auszug aus BGH, 30.01.1985 - 2 StR 704/84
    § 257 StGB setzt nicht voraus, daß die Vorstellung des Erfolgs der Begünstigung (Vorteilssicherung) der Beweggrund des Täters war; es genügt, daß es dem Täter - aus welchem Grunde auch immer - auf diesen Erfolg ankam (BGHSt 4, 107, vgl. auch BGH NJW 1958, 1244 Nr. 15; Lackner, StGB 15. Aufl. § 257 Anm. 5 a; Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 257 Rdn. 9; Ruß in LK StGB 10. Aufl. § 257 Rdn. 18).
  • BGH, 15.02.1984 - 2 StR 704/83

    Verpflichtung einer Strafkammer zur Einholung eines ergänzenden Gutachtens -

    Auszug aus BGH, 30.01.1985 - 2 StR 704/84
    Dabei haben solche Zweifel außer Betracht zu bleiben, die realer Anknüpfungspunkte entbehren und sich lediglich auf die Annahme einer bloß gedanklichen, abstrakt-theoretischen Möglichkeit gründen (BGH bei Holtz MDR 1978, 806; BGH, Urteile vom 21. Oktober 1983 - 2 StR 367/83, 11. Januar 1984 - 2 StR 655/83 und15. Februar 1984 - 2 StR 704/83).
  • BGH, 12.02.1953 - 3 StR 718/52

    Begünstigungsabsicht bei Handeln in Absicht der Erlangung des Fahrlohns -

    Auszug aus BGH, 30.01.1985 - 2 StR 704/84
    § 257 StGB setzt nicht voraus, daß die Vorstellung des Erfolgs der Begünstigung (Vorteilssicherung) der Beweggrund des Täters war; es genügt, daß es dem Täter - aus welchem Grunde auch immer - auf diesen Erfolg ankam (BGHSt 4, 107, vgl. auch BGH NJW 1958, 1244 Nr. 15; Lackner, StGB 15. Aufl. § 257 Anm. 5 a; Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 257 Rdn. 9; Ruß in LK StGB 10. Aufl. § 257 Rdn. 18).
  • BGH, 23.01.2020 - 3 StR 332/19

    Eingeschränkte Schuldfähigkeit (Prüfung schuldfähigkeitsrelevanter Kriterien;

    Die festgestellten Gedankeninhalte beziehen sich auf die Motive in der konkreten Tatsituation (zur Erforderlichkeit einer Abgrenzung der Absicht zu den Beweggründen der Tat vgl. BGH, Urteil vom 1. Februar 1985 - 2 StR 704/84, StV 1985, 505); die Strafkammer selbst hat dies in anderem Zusammenhang (s. UA S. 35 f.) deutlich gemacht.
  • BGH, 05.11.1991 - 1 StR 361/91

    Transport von Geld als Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Gehilfenvorsatz -

    Beihilfe wiederum setzt einerseits eine noch nicht beendete Tat voraus, verlangt andererseits, daß der Gehilfe eine "konkret-individualisierbare Tat" (BGHSt 34, 63, 65 für den Anstifter; vgl. auch BGH StV 85, 505; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 22 m.w.Nachw. ) unterstützen will.

    In Frage kämen Begünstigung nach § 257 StGB (vgl. BGH StV 1985, 505) eventuell Strafvereitelung nach § 258 StGB (vgl. zu beidem auch Arzt NStZ 1990, 1, 2; BRDrucks. 219/91 S. 85 ).

  • BGH, 17.05.1996 - 5 StR 119/96

    Begriff des Handeltreibens im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) - Bemühen

    Schließlich kommen, sofern sich ein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nicht feststellen lassen sollte, eine von dem Angeklagten B. begangene Begünstigung nach § 257 StGB und eine von dem Angeklagten Ö. begangene Beihilfe hierzu in Betracht (vgl.BGH StV 1985, 505; Körner, BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 261).
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