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   BGH, 06.02.1953 - 2 StR 714/51   

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https://dejure.org/1953,495
BGH, 06.02.1953 - 2 StR 714/51 (https://dejure.org/1953,495)
BGH, Entscheidung vom 06.02.1953 - 2 StR 714/51 (https://dejure.org/1953,495)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 1953 - 2 StR 714/51 (https://dejure.org/1953,495)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 13
  • NJW 1953, 673
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 13.11.1919 - I 460/19

    1. Ist bei einem fortgesetzten Vergehen der Konterbande die Strafschärfung aus §

    Auszug aus BGH, 06.02.1953 - 2 StR 714/51
    Denn auf die ausländischen Preisverhältnisse kommt es überhaupt nicht an (vgl. RGSt 54, 45, 47).
  • RG, 21.01.1941 - 1 D 180/40

    1. Die Fettsteuer wird für dieselbe Menge Fett wiederholt fällig, wenn das Fett

    Auszug aus BGH, 06.02.1953 - 2 StR 714/51
    Ausnahmeerscheinungen haben hierbei ausser Betracht zu bleiben (vgl. RGSt 75, 100, 103 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 01.07.2021 - 3 StR 518/19

    Urteil wegen Einziehung des durch die Ausfuhr von Waffen nach Kolumbien Erlangten

    So finden etwa - unabhängig von dem Sitz der Drittbegünstigten - durch legale Weiterverkäufe im Ausland erzielte Erlöse Berücksichtigung (Aufgabe von BGH, Urteil vom 6. Februar 1953 - 2 StR 714/51, BGHSt 4, 13, und RG, Urteil vom 13. November 1919 - I 460/19, RGSt 54, 45).

    Der bisherigen Rechtsprechung, nach der insoweit entscheidend sein soll, was ?im Inland? erzielbar war (so BGH, Urteil vom 6. Februar 1953 - 2 StR 714/51, BGHSt 4, 13; RG, Urteil vom 13. November 1919 - I 460/19, RGSt 54, 45, 47; so auch LK/Lohse, StGB, 13. Aufl., § 73c Rn. 14; Schönke/ Schröder/Eser/Schuster, StGB, 30. Aufl., § 73c Rn. 10), ist nicht mehr zu folgen.

    (a) Der geforderte Inlandsbezug geht zurück auf eine Entscheidung des 2. Strafsenats hinsichtlich einer Wertersatzeinziehung nach § 401 Reichsabgabenordnung für geschmuggelte Zigaretten (BGH, Urteil vom 6. Februar 1953 - 2 StR 714/51, BGHSt 4, 13), die ihrerseits auf ein Urteil des Reichsgerichts aus dem Jahr 1919 Bezug nimmt, das die Wertersatzeinziehung nach einem Verstoß gegen das Gesetz betreffend die Ausführung des mit Österreich-Ungarn abgeschlossenen Zollkartells betrifft (RG, Urteil vom 13. November 1919 - I 460/19, RGSt 54, 45).

    Die zitierte Entscheidung des 2. Strafsenats vom 6. Februar 1953 (2 StR 714/51, BGHSt 4, 13) betraf ein anderes, inzwischen aufgehobenes Gesetz.

  • BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78

    Verfall und Wertersatzeinziehung bei Verstoß gegen das BtMG - Rechtliche

    Ferner darf bei der Festsetzung der Höhe des Wertersatzes der Preis, der unter gewöhnlichen Umständen im Inland für Betäubungsmittel gleicher Art, Güte und Menge erzielbar ist, nicht überschritten werden (vgl. BGHSt 4, 13 f), selbst dann nicht, wenn der Täter aus besonderen Gründen einen höheren Erlös erzielt hat.
  • BGH, 16.12.2020 - 6 StR 386/20

    Einziehung des Wertes von Taterträgen bei gestohlenen Gegenständen (Verkehrswert;

    Maßgebend für die Bestimmung des der Einziehung unterliegenden Geldbetrages ist vielmehr der gewöhnliche Verkaufspreis für Waren gleicher Art und Güte, dessen Höhe sich nach dem Verkehrswert der Sache bestimmt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 1953 - 2 StR 714/51, BGHSt 4, 13, 14; LKStGB/Lohse, 13. Aufl., § 73c Rn. 14; Schönke/Schröder/Eser/Schuster, StGB, 30. Aufl., § 73c Rn. 10).
  • BGH, 30.10.1953 - 3 StR 776/52
    Das gilt sowohl für die Wertersatzstrafe nach § 401 Abs. 2 RAbgO (vgl BGH 2 StR 714/51 vom 6. Februar 1953) wie auch für die Verfallerklärung nach § 335 StGB (vgl BGH 1 StR 58/51 vom 4. April 1951).
  • BGH, 12.06.1953 - 2 StR 11/52

    Rechtsmittel

    Allerdings ist nach ständiger Rechtsprechung der Bemessung des Wertersatzes der Wert der Ware einschließlich der darauf ruhenden Zoll- und Steuerabgaben, also der gewöhnliche inländische Verkaufspreis und zwar im Zeitpunkt des die Verpflichtung zum Wertersatz aussprechenden tatrichterlichen Urteils zugrunde zu legen (RGSt 75, 100, 103; RG in HRR 1938 Nr. 1524; 1939 Nr. 294, BGH 2 StR 714/51 vom 6. Februar 1953, zum Abdruck in der amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BGH, 25.04.1979 - 2 StR 196/79

    Abschöpfung des durch die rechtswidrige Tat erlangten Gewinns durch die Maßnahme

    Ferner darf bei der Festsetzung der Höhe des Wertersatzes der Preis, der unter gewöhnlichen Umständen im Inland für Betäubungsmittel gleicher Art, Güte und Menge erzielbar ist, nicht überschritten werden (vgl. BGHSt 4, 13 f), selbst dann nicht, wenn der Täter aus besonderen Gründen einen höheren Erlös erzielt hat.
  • BGH, 27.08.1953 - 1 StR 781/52

    Rechtsmittel

    Nur insoweit ist eine Einschränkung notwendig, als es auf das letzte tatrichterliche und nicht das Urteil des Revisionsgerichts ankommt; denn dieses darf eine tatsächliche Würdigung nicht mehr vornehmen (RGSt 75, 100, 103 mit weiteren Nachweisen; BGHSt 4, 13; Urt. des BGH vom 29. Mai 1953 - 2 StR 11/52; OLG Hamm MDR 1949, 438; OLG Bremen ZfZ 1950, 271 und zu § 335 StGB BGH JZ 1951, 376).
  • BGH, 20.05.1959 - 2 StR 160/59

    Rechtsmittel

    Der Ausspruch über den Wertersatz entspricht dem Gesetz (BGHSt 3, 40, 43 [BGH 24.06.1952 - 1 StR 316/51]; 4, 13) [BGH 04.11.1952 - 2 StR 261/52].
  • BGH, 13.01.1959 - 1 StR 535/58

    Rechtsmittel

    Nicht zum Nachteil des Beschwerdeführers gereicht es hingegen, daß das Landgericht als Grundlage für die Bemessung der Wertersatzstrafe den regelmäßigen Verkaufspreis je Liter Weingeist zur Tatzeit statt zur Zeit des Urteils genommen hat (vgl. u.a. BGHSt 4, 13; 4, 305) [BGH 20.08.1953 - 1 StR 261/53]; denn der Verkaufspreis betrug in beiden Zeitpunkten 12) 70 DM.
  • BGH, 16.07.1953 - 2 StR 169/53

    Rechtsmittel

    Denn massgebend für die Höhe des Wertersatzes ist der im Inland erzielbare Preis (BGHSt 4, 13).
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