Rechtsprechung
   BGH, 22.02.1984 - 2 StR 725/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,12927
BGH, 22.02.1984 - 2 StR 725/83 (https://dejure.org/1984,12927)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1984 - 2 StR 725/83 (https://dejure.org/1984,12927)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1984 - 2 StR 725/83 (https://dejure.org/1984,12927)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,12927) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und wegen versuchter Erpressung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.08.1982 - 4 StR 442/82

    Wirkungen einer nicht in der vorgeschriebenen Form ausgeführten Verfahrensrüge

    Auszug aus BGH, 22.02.1984 - 2 StR 725/83
    Diese Beanstandung betrifft den Schuldumfang und damit bereits den Schuldspruch (vgl. BGH, Beschluß vom 19. August 1982 - 4 StR 442/82).
  • BGH, 10.04.1959 - 4 StR 56/59

    Medizinischer Sachverständiger - Blutalkoholgehalt - Blutuntersuchung

    Auszug aus BGH, 22.02.1984 - 2 StR 725/83
    Damit ist trotz seines Wortlauts eine Beschränkung auf den Strafausspruch und die damit verbundene Sperrwirkung in Bezug auf den Schuldspruch nicht eingetreten (vgl. BGH VRS 17, 47, 48; RGSt 44, 123, 125; Ruß in KK StPO § 302 Rdn. 6 am Ende und Pikart a.a.O. § 344 Rdn. 5; Sax in KMR StPO 7. Aufl. Einl. X Rdn. 25 und Paulus a.a.O. § 344 Rdn. 14; Meyer in Löwe/Rosenberg StPO 23. Aufl. § 344 Rdn. 10 - jeweils mit Nachweisen).
  • BGH, 28.01.2014 - 4 StR 528/13

    Urkundenfälschung (hier: Nutzung eines falschen amtlichen Kfz-Kennzeichens;

    Der nicht auflösbare Widerspruch zwischen ausdrücklichem Revisionsantrag und erkennbar verfolgtem Rechtsschutzziel hat zur Folge, dass die Revision im Wege der Auslegung mangels eines eindeutig zum Ausdruck gebrachten Beschränkungswillens als unbeschränkt zu behandeln ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 1984 - 2 StR 725/83, bei Pfeiffer/ Miebach, NStZ 1985, 13, 17; Urteil vom 10. April 1959 - 4 StR 56/59, VRS 17, 47; Franke in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 344 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 24.01.2023 - 3 StR 436/22

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Altersgrenze; Strafzumessung: sexuelle

    Dies hat er jedoch damit begründet, dass das Landgericht keine Feststellungen getroffen habe, wonach es in jedem der abgeurteilten Fälle zu einem Eindringen in den Körper im Sinne des § 176a StGB aF gekommen sei; er hat mithin einen Rechtsfehler im Schuldspruch gerügt (zur Ermittlung des Umfangs der Anfechtung vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 1984 - 2 StR 725/83, bei Pfeiffer, NStZ 1985, 13, 17; KK-StPO/ Gericke, 9. Aufl., § 344 Rn. 5; BeckOK StPO/Wiedner, 46. Ed., § 344 Rn. 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht