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   BGH, 06.02.1980 - 2 StR 729/79   

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https://dejure.org/1980,361
BGH, 06.02.1980 - 2 StR 729/79 (https://dejure.org/1980,361)
BGH, Entscheidung vom 06.02.1980 - 2 StR 729/79 (https://dejure.org/1980,361)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 1980 - 2 StR 729/79 (https://dejure.org/1980,361)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Geltendmachung der "die den Mangel enthaltenden Tatsachen" im Rahmen der Rüge der Verletzung des Verfahrensrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO (1975) § 275, § 338 Nr. 7

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 203
  • NJW 1980, 1292
  • MDR 1980, 506
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.07.1979 - 4 StR 272/79

    Revision wegen Verfahrensfehlern - Wahrung der Frist, innerhalb derer das von

    Auszug aus BGH, 06.02.1980 - 2 StR 729/79
    Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Rüge der Verletzung des § 275 StPO (im Anschluß an BGHSt 29, 43).

    Hierzu gehört zwar bei nur eintägiger Verhandlung nicht die Mitteilung, daß die Hauptverhandlung nicht mehr als einen Tag angedauert habe; denn das ist der Regelfall (vgl. BGHSt 29, 43).

  • BGH, 29.05.1968 - 3 StR 72/68

    Besetzungsrüge - Darlegung der Umstände - Zugehörigkeit zum Spruchkörper -

    Auszug aus BGH, 06.02.1980 - 2 StR 729/79
    Es erschöpft sich in der bloßen Angabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und der Schlußfolgerung, daß die Fünfwochenfrist nicht eingehalten sei; die Tatsachen, die diese Schlußfolgerung rechtfertigen könnten, gibt die Revision indessen nicht wieder (vgl. BGHSt 22, 169, 170).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 06.02.1980 - 2 StR 729/79
    Dies hat so vollständig und genau zu geschehen, daß das Revisionsgericht auf Grund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHSt 3, 213, 214).
  • OLG Hamm, 06.11.2014 - 5 RVs 98/14

    Wertgrenze des bedeutenden Schadens bei 1.300 Euro

    Bloße Bezugnahmen und Verweisungen auf das Urteil, die Akten oder sonstige Unterlagen sind unzulässig (zu vgl. BGHSt 3, 213; 29, 203; 37, 266; 40, 218 (240); BGH StV 94, 5; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 344 Rn. 20-25).
  • OLG Düsseldorf, 07.11.2014 - 2 RBs 115/14

    Keine Auswirkungen der Rechtswidrigkeit eines Verkehrsschildes auf die

    Dabei sind die den Verfahrensverstoß begründenden Tatsachen so vollständig und genau mitzuteilen, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Rechtsmittelbegründung prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (vgl. BGHSt 3, 213, 214; 29, 203).
  • OLG Koblenz, 17.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 19/18

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in

    12 Hiernach muss der Betroffene die zugrunde liegende Tatsachen so genau und vollständig mitteilen, dass dem Rechtsbeschwerdegericht allein anhand der Begründungsschrift und ohne Rückgriff auf den Akteninhalt eine Beurteilung ermöglicht wird, ob der Mangel vorliegt, wenn die Tatsachen erwiesen wären (stg.Rspr., s. etwa BGHSt 3, 213, 214; 19, 273, 277; 21, 334, 340; 29, 203; BGH NStZ-RR 2013, 222; BGH NJW 2009, 605; Hadamitzky, in: Karlsruher Kommentar, OWiG, 5. Aufl., § 79 Rdn. 88 ff. m.w.Nachw.).
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