Rechtsprechung
   BGH, 06.04.2011 - 2 StR 73/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,23096
BGH, 06.04.2011 - 2 StR 73/11 (https://dejure.org/2011,23096)
BGH, Entscheidung vom 06.04.2011 - 2 StR 73/11 (https://dejure.org/2011,23096)
BGH, Entscheidung vom 06. April 2011 - 2 StR 73/11 (https://dejure.org/2011,23096)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,23096) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 74 Abs 1 S 1 StPO
    Strafverfahren: Sachverständigenablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

  • Wolters Kluwer

    Für Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit reicht dessen bloße Nichtoffenlegung einer Erkenntnisquelle nicht aus; Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Sachverständigen wegen Nichtoffenlegung von Erkenntnisquellen im Gutachten

  • rewis.io

    Strafverfahren: Sachverständigenablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Sachverständigenablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 74 Abs. 1 S. 1; StPO § 80
    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Sachverständigen wegen Nichtoffenlegung von Erkenntnisquellen im Gutachten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 98
  • StV 2011, 709
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 75/90

    Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Sachverständigen - Maßstab bei

    Auszug aus BGH, 06.04.2011 - 2 StR 73/11
    Hierbei ist das Revisionsgericht an die vom Tatrichter festgestellten Tatsachen gebunden und kann keine eigenen Feststellungen treffen (vgl. etwa BGHR StPO § 74 Ablehnungsgrund 2).
  • BGH, 23.03.1994 - 2 StR 67/94

    Sachverständiger - Gutachten - Unwahrheit - Behauptung - Arzt - Rücksprache -

    Auszug aus BGH, 06.04.2011 - 2 StR 73/11
    Bewusst falsche Angaben des Sachverständigen über Ermittlungen vor oder bei Erstellung des Gutachtens können zwar grundsätzlich einen solchen Verstoß begründen (vgl. BGH NStZ 1994, 388); die bloße Nichtoffenlegung einer Erkenntnisquelle, wie sie das Landgericht dem Sachverständigen vorwirft, reicht hierfür aber nicht aus.
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16

    Loveparade-Strafverfahren: Beschwerden gegen Nichteröffnung des Strafverfahrens

    Die Besorgnis der Befangenheit setzt daher Umstände voraus, die auf eine innere Haltung des Sachverständigen hinweisen, die seine Neutralität, Distanz und Unparteilichkeit störend beeinflussen könnte (vgl. BGH NJW 1961, 2069; StV 2011, 709, 710).

    Mangelnde Sachkunde, inhaltliche Unzulänglichkeiten, handwerkliche formale Fehler oder Lückenhaftigkeit rechtfertigen für sich allein nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit, weil diese Umstände nicht die Unparteilichkeit des Sachverständigen betreffen und die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit kein Mittel zur Fehlerkontrolle ist (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1555; StV 2011, 709, 710; OLG Stuttgart BeckRS 2015, 08496; OLG Düsseldorf [15. Zivilsenat] BeckRS 2016, 06352).

    Während grobe, insbesondere objektiv willkürliche oder auf Missachtung grundlegender Verfahrensrechte von Verfahrensbeteiligten beruhende Verstöße gegen Verfahrensrecht die Ablehnung eines Sachverständigen rechtfertigen können, ist dies bei sonstigen formalen Fehlern ohne zusätzliche Umstände nicht der Fall (vgl. BGH BeckRS 2011, 14038).

  • LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14

    Loveparade: Wie kann der Prozess an einem Gutachter scheitern?

    Ohne Bedeutung ist es, ob der Sachverständige wirklich befangen ist; es kommt nur darauf an, ob verständigerweise ein Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit gerechtfertigt erscheint und ob dem vernünftige, jedem unbeteiligten Dritten einleuchtende Gründe zugrunde liegen (BGH, BeckRS 2011, 14038; Senge, in: KK-StPO, 7. Aufl., § 74 Rn. 4 mit weiteren Nachweisen; Eisenberg, NStZ 2006, 368, 370).

    Gründe für die Annahme einer Befangenheit können sich insbesondere aus solchen Umständen ergeben, die auf eine innere Haltung des Sachverständigen hinweisen, die seine Neutralität, Distanz und Unparteilichkeit störend beeinflussen könnte (BGH, BeckRS 2011, 14038).

  • AG Meißen, 29.05.2015 - 13 OWi 703 Js 21114/14

    Nichtgeeignetheit der Einseitensensormessung ESO ES 3.0

    Dafür müssen vernünftige Gründe vorgebracht werden, die jedem unbeteiligten Dritten einleuchten (BGHSt 21, 334, 331; StraFo 2011, 274; Meyer-Goßner, StPO 56. Auflage § 74 Rdn. 4, m. w. Nachw.) und vom Standpunkt des Ablehnenden aus verständigerweise ein Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Sachverständigen gerechtfertigt erscheinen lassen (BGHSt 8, 144, 145; 8, 226, 223; Meyer-Goßner, a.a.O. § 74 Rdn. 4).
  • OLG Rostock, 06.01.2015 - 20 RR 108/14

    Ablehnung eines Sachverständigen im Strafverfahren: Besorgnis der Befangenheit

    Steht danach fest, dass die Sachverständige bei der Untersuchung des Kindes deren Zeugnisverweigerungsrecht zumindest objektiv grob missachtet hat, ist dies ein Umstand, der aus Sicht des Angeklagten die Besorgnis ihrer Befangenheit zu begründen vermag (vgl. BGH StraFo 2011, 274, Rdz. 8 in juris unter Hinweis auf KK-Fischer, StPO 6. Aufl. § 24 Rn. 14).
  • BGH, 27.05.2014 - 2 StR 428/13

    Aufrechterhaltung von Feststellungen nach Aufhebung des Urteils durch das

    Auf die Revision des Angeklagten hatte der Senat mit Beschluss vom 6. April 2011 - 2 StR 73/11 (StV 2011, 709) dieses Urteil mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  • OLG Rostock, 06.01.2015 - 126 Js 16621/12

    Befangenheit eines Sachverständigen bei Nichtbeachtung der Aussageunwilligkeit

    Steht danach fest, dass die Sachverständige bei der Untersuchung des Kindes deren Zeugnisverweigerungsrecht zumindest objektiv grob missachtet hat, ist dies ein Umstand, der aus Sicht des Angeklagten die Besorgnis ihrer Befangenheit zu begründen vermag (vgl. BGH StraFo 2011, 274, Rdz. 8 in juris unter Hinweis auf KK-Fischer, StPO 6. Aufl. § 24 Rn. 14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht