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   BGH, 03.05.1989 - 2 StR 735/88   

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https://dejure.org/1989,5610
BGH, 03.05.1989 - 2 StR 735/88 (https://dejure.org/1989,5610)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1989 - 2 StR 735/88 (https://dejure.org/1989,5610)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1989 - 2 StR 735/88 (https://dejure.org/1989,5610)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung von Beweisanträgen als rechtsfehlerhaft - Vorliegen einer Falschaussage in Bezug auf die Bezichtigung der Vergewaltigung - Glaubwürdigkeit einer Zeugin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1990, 292
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.07.1986 - 2 StR 98/86

    Beweiswürdigung - Zeugenaussage - Indizien - Gesamtbetrachtung

    Auszug aus BGH, 03.05.1989 - 2 StR 735/88
    Dabei ist auch zu beachten, daß mehrere Indizien, die einzeln betrachtet keinen Zweifel an der Richtigkeit einer belastenden Aussage begründen, in ihrer Gesamtheit durchaus Anlaß zu Zweifeln geben können (vgl. BGHR StPO § 261 Indizien 1).
  • BGH, 21.07.2011 - 3 StR 44/11

    Isolierte Ablehnung einer Vielzahl kumulativ bedeutsamer Beweisanträge

    In einem solchen Fall, in dem eine Mehrzahl unter Beweis gestellter Tatsachen gegen die Glaubwürdigkeit sprechen könnte, bedarf es in dem ablehnenden Beschluss einer über die einzelne Beweistatsache hinausgehenden Gesamtwürdigung, warum die zu beweisende Tatsache das Gericht auch im Falle des Nachweises unbeeinflusst gelassen hätte (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 2 StR 57/06, wistra 2006, 385, 386); denn die Ablehnung von Beweisanträgen wegen Bedeutungslosigkeit der Beweisbehauptung darf nicht dazu führen, zugunsten des Angeklagten sprechende Umstände der gebotenen Gesamtabwägung im Rahmen der Beweiswürdigung zu entziehen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 1989 - 2 StR 735/88, StV 1990, 292, 293; Beschluss vom 27. März 1990 - 1 StR 13/90, StV 1990, 340; Urteil vom 14. Juli 1992 - 5 StR 231/92, NStZ 1992, 551; LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 225; KK/Fischer, StPO, 6. Aufl., § 244 Rn. 145).
  • BGH, 11.03.2003 - 3 StR 28/03

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Verweigerung der

    Denn die Ablehnung eines Beweisantrages darf nicht dazu führen, daß aufklärbare, zugunsten eines Angeklagten sprechende Umstände der gebotenen Gesamtabwägung im Rahmen der Beweiswürdigung entzogen werden (vgl. BGH StV 1990, 292 f.).
  • BGH, 16.03.1990 - 2 StR 51/90

    Ablehnung einer Beweiserhebung - Glaubwürdigkeit einer Belastungszeugin und

    Die Ablehnung von Beweisanträgen wegen Bedeutungslosigkeit der Beweisbehauptung (oder durch Wahrunterstellung) darf nicht dazu führen, daß aufklärbare (oder unwiderlegbare) zugunsten eines Angeklagten sprechende Umstände einer gebotenen Gesamtwürdigung im Rahmen der Beweiswürdigung entzogen werden (vgl. BGH, Urt. v. 3. Mai 1989 - 2 StR 735/88).
  • BGH, 14.09.1989 - 4 StR 303/89

    Würdigung der Glaubwürdigkeit eines Opfers im Falle eines sexuellen Missbrauchs

    Es kommt deshalb nicht auf die vom Angeklagten erhobene Verfahrensrüge an, das Landgericht habe die Behauptung des Angeklagten, Jenny K. habe andere Männer fälschlich bezichtigt, mit ihr Geschlechtsverkehr vollzogen zu haben, nicht als wahr unterstellen dürfen; es sei vielmehr verpflichtet gewesen, die von ihm bezeichneten Beweise zu erheben (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 2 Wahrunterstellung 1; BGH, Beschluß vom 3. Mai 1989 - 2 StR 735/88 - S. 10).
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