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   BGH, 02.03.1983 - 2 StR 744/82   

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https://dejure.org/1983,3188
BGH, 02.03.1983 - 2 StR 744/82 (https://dejure.org/1983,3188)
BGH, Entscheidung vom 02.03.1983 - 2 StR 744/82 (https://dejure.org/1983,3188)
BGH, Entscheidung vom 02. März 1983 - 2 StR 744/82 (https://dejure.org/1983,3188)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verlesung und Vewertung von Vernehmungsniederschriften zu Beweiszwecken - Verlesen einer polizeilichen Vernehmung zum Zwecke des Vorhaltes - Verlesen einer richterlichen Vernehmung zum Zwecke des Urkundsbeweises - Zulässigkeit bei Personenidentität von Zeuge und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1983, 232
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.11.1952 - 1 StR 465/52

    Zeuge - Gedächtnisunterstützung - Vorhalten eines Schriftstücks - Beweiswert

    Auszug aus BGH, 02.03.1983 - 2 StR 744/82
    Beide stellen Ausnahmen vom Unmittelbarkeitsgrundsatz dar (BGHSt 3, 281, 283).
  • BGH, 02.04.1958 - 2 StR 96/58

    Erörterung des Protokolls - §§ 52, 252 StPO, nach Zeugnisverweigerung ist

    Auszug aus BGH, 02.03.1983 - 2 StR 744/82
    Eine entsprechende Anwendung des § 253 Abs. 1 StPO ist in einem solchen Fall ausgeschlossen (BGHSt 11, 338, 340).
  • BGH, 16.02.1965 - 1 StR 4/65

    Bestimmung der schriftlichen Erklärung zu Beweiszwecken im Strafprozess - Eignung

    Auszug aus BGH, 02.03.1983 - 2 StR 744/82
    § 253 StPO läßt in bestimmten Fällen die Verlesung von Protokollen zum Zwecke des Urkundenbeweises neben der Vernehmung eines Zeugen (oder Sachverständigen) zu, wenn Vorhalte aus dem Protokoll keine Übereinstimmung der gegenwärtigen Aussage mit dem Inhalt des Protokolls ergeben und auch nicht bewirkt haben, daß die Beweisperson bekundet hat, bei der Aufnahme des Protokolls abweichend von ihrer gegenwärtigen Aussage tatsächlich das in der Niederschrift Festgehaltene gesagt zu haben (BGHSt 20, 160, 162).
  • BGH, 28.07.1967 - 4 StR 243/67
    Auszug aus BGH, 02.03.1983 - 2 StR 744/82
    Gegen die Verlesung der beiden Vernehmungsniederschriften würden keine Bedenken bestehen, falls sie zum Zwecke des Vorhaltes geschehen wäre (BGHSt 21, 285 f).
  • BGH, 07.11.1979 - 3 StR 16/79

    Zulässigkeit einer Verlesung eines ärztlichen Attestes in einem Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 02.03.1983 - 2 StR 744/82
    Durch diese Formulierung werden in § 256 StPO nur Atteste über die unter § 224 StGB fallenden Körperverletzungen ausgeschlossen, nicht aber solche, die - wie hier - (lediglich) eine gefährliche Körperverletzung (§ 223 a StGB) betreffen (BGH NJW 1980, 651).
  • BGH, 27.04.1982 - 1 StR 873/81

    Rücktritt vom Versuch - Vereitelung der Tatvollendung - Strafbarkeit wegen

    Auszug aus BGH, 02.03.1983 - 2 StR 744/82
    Das trifft aber allein in den Fällen zu, wo bereits eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (BGH NStZ 1982, 463).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.1990 - 2 E 12010/90

    Prozeßkostenhilfeantrag; Beschleunigungsgebot; Beweisaufnahme zur Hauptsache;

    Das Verwaltungsgericht war gehalten, über diesen Prozeßkostenhilfeantrag unverzüglich und insbesondere vor Eintritt in eine Beweisaufnahme zu entscheiden (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 48. Aufl. 1990, § 114 Anm. 7 A und § 118 Anm. 2; Zöller-Schneider, ZPO, 16. Aufl. 1990, § 118 Rdnr. 13; Christl, MDR 1983, 624, 625 und 626, bei Fn. 61; Schneider, MDR 1977, 619 ff.; OVG Hamburg, Beschluß vom 25. August 1986, FamRZ 1987, 178; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 31. Oktober 1984, VBlBW 1985, 134; OVG Bremen, Beschluß vom 13. September 1988, NVwZ-RR 1989, 585, 586; OLG Karlsruhe, Beschluß vom 22. Dezember 1988, FamRZ 1989, 767).

    Eine Begrenzung der hiernach gebotenen Gewährung von Prozeßkostenhilfe auf die Zeit bis zu dem Eingang des medizinischen Sachverständigengutachtens vom 02. Mai 1990 (dazu vgl. Christl, MDR 1983, 624, 626) kommt nicht in Betracht.

  • BGH, 02.10.1985 - 2 StR 377/85

    Protokollierung einer Protokollverlesung

    Zwar hätte es bei der oben dargestellten Verfahrenslage - gegebenenfalls neben der Vernehmung der Verhörspersonen - zum Urkundenbeweis gemäß § 253 StPO übergehen, d.h. die früheren Vernehmungsniederschriften verlesen und auf Grund dessen unmittelbar deren Inhalt feststellen können (BGHSt 3, 199, 201; 3, 281, 283; 11, 338, 340; 20, 160, 162; BGH, Urteile vom 2. März 1983 - 2 StR 744/82 - und vom 15. Mai 1985 - 2 StR 65/85 S. 8; …
  • BGH, 25.09.2001 - 1 StR 264/01

    Aufklärungspflicht; Beweisantrag (Unzulässigkeit); Verlesung des Protokolls über

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs kommt die Verlesung der früheren Aussage nur in Betracht, "nachdem Vorhalte aus dem Protokoll weder eine Übereinstimmung der gegenwärtigen Aussage mit dem Inhalt des Protokolls bewirkt noch dazu geführt haben, daß der Zeuge bekundete, bei der Aufnahme des Protokolls abweichend von seiner gegenwärtigen Aussage tatsächlich das im Protokoll Festgehaltene ausgesagt zu haben" (vgl. BGHSt 20, 160, 162; BGH, Urt. vom 2. März 1983 - 2 StR 744/82, teilweise wiedergegeben in NStZ 1984, 17).
  • BGH, 27.11.1985 - 3 StR 438/85

    Verlesung eines Attestes

    Hierzu zählen auch solche, die eine gefährliche Körperverletzung nach § 223 a StGB betreffen (RGSt 39, 286, 290; BGH NJW 1980, 651; BGH, Urteil vom 2. März 1983 - 2 StR 744/82).
  • BGH, 25.09.2001 - 1 StR 264/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs kommt die Verlesung der früheren Aussage nur in Betracht, "nachdem Vorhalte aus dem Protokoll weder eine Übereinstimmung der gegenwärtigen Aussage mit dem Inhalt des Protokolls bewirkt noch dazu geführt haben, daß der Zeuge bekundete, bei der Aufnahme des Protokolls abweichend von seiner gegenwärtigen Aussage tatsächlich das im Protokoll Festgehaltene ausgesagt zu haben" (vgl. BGHSt 20, 160, 162; BGH, Urt. vom 2. März 1983 - 2 StR 744/82, teilweise wiedergegeben in NStZ 1984, 17).
  • OLG Düsseldorf, 21.06.1988 - 6 W 44/88
    Die Möglichkeit, die Erfolgsaussicht einer Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung unabhängig davon, wann dem Gericht eine Entscheidung möglich und zumutbar war, von dem Zeitpunkt der (vollständigen) Antragstellung aus zu beurteilen, wird - soweit ersichtlich - nur von Christl (MDR 1983, 624, 628) bejaht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2007 - L 8 B 1/07
    Einerseits hatte der Kl. mangels einer zusprechenden Entscheidung über seinen Antrag zu keinem Zeitpunkt eine schutzwürdige Vertrauensposition erlangt (vgl. zu dieser Problematik Christel, MDR 1983, 624,(628)).
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