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   BGH, 26.02.1986 - 2 StR 76/86   

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https://dejure.org/1986,1052
BGH, 26.02.1986 - 2 StR 76/86 (https://dejure.org/1986,1052)
BGH, Entscheidung vom 26.02.1986 - 2 StR 76/86 (https://dejure.org/1986,1052)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 1986 - 2 StR 76/86 (https://dejure.org/1986,1052)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Kindes und sexuellem Missbrauch einer Schutzbefohlenen in fortgesetzter Tat - Beurteilung eines Geschlechtsverkehrs als Vergewaltigung, wenn das Opfer den Geschlechtsverkehr nur aufgrund von früheren ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 409
  • StV 1986, 305
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.06.1981 - 1 StR 235/81

    Annahme einer Vergewaltigung bei nur geringer Gegenwehr des Opfers - Unterbleiben

    Auszug aus BGH, 26.02.1986 - 2 StR 76/86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs soll der Tatbestand des § 177 StGB allerdings auch dann erfüllt sein, wenn Gewaltanwendung und sexuelle Handlung zeitlich auseinanderfallen, die vorangegangene Gewalt jedoch nach dem Willen des Täters der Herbeiführung des späteren Geschlechtsverkehrs dienen sollte und auch diente, weil das Opfer angesichts der früheren Gewaltanwendung und der gegebenen Kräfteverhältnisse aus Furcht vor weiteren Gewalttätigkeiten von einer Gegenwehr absieht (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 1976 - 2 StR 59/76; Urteil vom 2. Juni 1981 - 1 StR 235/81).
  • BGH, 19.05.1976 - 2 StR 59/76

    Strafbarkeit wegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an die Gewaltanwendung -

    Auszug aus BGH, 26.02.1986 - 2 StR 76/86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs soll der Tatbestand des § 177 StGB allerdings auch dann erfüllt sein, wenn Gewaltanwendung und sexuelle Handlung zeitlich auseinanderfallen, die vorangegangene Gewalt jedoch nach dem Willen des Täters der Herbeiführung des späteren Geschlechtsverkehrs dienen sollte und auch diente, weil das Opfer angesichts der früheren Gewaltanwendung und der gegebenen Kräfteverhältnisse aus Furcht vor weiteren Gewalttätigkeiten von einer Gegenwehr absieht (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 1976 - 2 StR 59/76; Urteil vom 2. Juni 1981 - 1 StR 235/81).
  • BGH, 20.03.2012 - 4 StR 561/11

    Sexuelle Nötigung durch Ausnutzen einer schutzlosen Lage (Vergewaltigung;

    In subjektiver Hinsicht setzt § 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB in diesen Fällen voraus, dass der Täter die von seinem Vorverhalten ausgehende latente Androhung weiterer Misshandlungen in ihrer aktuellen Bedeutung für das Opfer erkennt und als Mittel zur Erzwingung der sexuellen Handlungen einsetzt (BGH, Beschluss vom 1. Juli 2004 - 4 StR 229/04, NStZ 2005, 267, 268; Urteil vom 10. Oktober 2002 - 2 StR 153/02, NStZ-RR 2003, 42, 43; Beschluss vom 26. Februar 1986 - 2 StR 76/86, NStZ 1986, 409; Beschluss vom 15. März 1984 - 1 StR 72/84, StV 1984, 330, 331).
  • BGH, 02.10.2002 - 2 StR 153/02

    Vergewaltigung (Einsperren und Festhalten als Nötigungsmittel, frühere

    Frühere Gewalteinwirkungen können als (konkludente) Drohung gegenüber dem Opfer zu beurteilen sein, den körperlich wirkenden Zwang erneut anzuwenden, falls das weitere Vorgehen des Täters auf Widerstand stoßen sollte; so kann vorangegangene Gewalt in diesem Sinne fortwirken, wenn das Opfer angesichts der früheren Gewaltanwendung und der gegebenen Kräfteverhältnisse aus Furcht vor weiteren Gewalttätigkeiten von einer Gegenwehr absieht, sofern der Täter zumindest erkennt und billigt, daß das Opfer sein Verhalten als Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben empfindet (vgl. BGH StV 1984, 330, 331; NStZ 1986, 409; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 2, 5, 8).

    Allerdings geht der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß die Gleichsetzung von Gewalt und Ausnutzung der Angst vor Gewalt im Sinne einer konkludenten Drohung in der Regel ausscheidet, wenn zwischen der Gewaltanwendung und dem späteren Geschlechtsverkehr Wochen oder sogar Monate liegen (vgl. BGH NStZ 1986, 409; BGHR StGB § 177 Serienstraftaten 5; NStZ-RR 1998, 105).

  • BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95

    Beweiswürdigung: Anforderungen an die tatbestandlichen Feststellungen bei der

    Die Gleichsetzung von Gewalt und Ausnutzung der Angst vor Gewalt kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn zwischen der Gewaltanwendung und dem späteren Geschlechtsverkehr ein längerer Zeitraum, etwa von Wochen oder sogar Monaten, liegt (BGH NStZ 1986, 409).
  • BGH, 05.10.2004 - 3 StR 256/04

    Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (Fortwirken früherer Gewaltanwendung;

    c) Die Feststellungen des Urteils tragen auch nicht die Annahme einer Drohung im Sinne der §§ 177 Abs. 1, 178 Abs. 1 StGB a.F. Frühere Gewaltanwendungen können zwar als (konkludente) Drohung gegenüber dem Opfer zu beurteilen sein, den körperlich wirkenden Zwang erneut anzuwenden, falls das weitere Vorgehen des Täters auf Widerstand stoßen sollte; so kann vorausgegangene Gewalt in diesem Sinne fortwirken, wenn das Opfer angesichts der früheren Gewaltanwendung und der gegebenen Kräfteverhältnisse aus Furcht vor weiteren Gewalttätigkeiten von einer Gegenwehr absieht, sofern der Täter zumindest erkennt und billigt, dass das Opfer sein Verhalten als Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben empfindet (BGH StV 1984, 330; BGH NStZ 1986, 409; BGH NStZ-RR 2003, 42).
  • BGH, 17.04.2007 - 4 StR 34/07

    Vergewaltigung (Serientaten; Feststellung des Einsatzes eines Nötigungsmittels;

    Wenn jedoch - wie hier - zwischen Gewaltanwendung und dem späteren Geschlechtsverkehr ein längerer Zeitraum, etwa von Wochen oder sogar Monaten liegt, kommt eine Gleichsetzung von Gewalt und Ausnutzung der Angst vor Gewalt nicht in Betracht (vgl. BGHSt 42, 107, 111; BGH NStZ 1986, 409).
  • BGH, 07.11.2002 - 3 StR 274/02

    Nötigung; Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung; konkludente Drohung

    Im übrigen scheidet nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Gleichsetzung von Gewalt und Ausnutzung der Angst vor Gewalt im Sinne einer konkludenten Drohung in der Regel aus, wenn zwischen der Gewaltanwendung und dem späteren Geschlechtsverkehr Wochen oder sogar Monate liegen (BGH, Urt. vom 2. Oktober 2002 - 2 StR 153/02; BGH NStZ 1986, 409; BGHR StGB § 177 Serienstraftaten 5; NStZ-RR 1998, 105).
  • BGH, 07.09.1994 - 2 StR 431/94

    Finale Verknüpfung der Anwendung von Gewalt zum Zwecke der Wegnahme als

    Der Sachverhalt rechtfertigt auch nicht die Annahme, daß die zuvor verübte Gewalt als aktuelle Drohung erneuter Gewaltanwendung (vgl. BGH NStZ 1982, 380, 381; für § 178 StGB: BGH NJW 1984, 1632 m.w.N.; NStZ 1986, 409) weitergewirkt habe, da das Tatopfer bewußtlos am Boden lag, als der Angeklagte dessen Taschen nach Geld durchsuchte.
  • BGH, 03.08.1987 - 4 StR 358/87

    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Vergewaltigung bei Fortwirken

    Nun ist es zwar möglich, daß eine frühere Gewalteinwirkung noch fortwirkt, weil das Opfer angesichts der früheren Gewaltanwendung und der gegebenen Kräfteverhältnisse aus Furcht vor weiteren Gewalttätigkeiten von einer Gegenwehr absieht (BGH NStZ 1986, 409 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 18.01.1996 - 4 StR 711/95

    Revision - Verfahrensrüge - Gerichtsbeschluß - Eventualbeweisantrag -

    Angesichts des großen zeitlichen Abstandes zwischen der im September 1989 zum Nachteil von Katja begangenen Vergewaltigung und der neuerlichen Sexualstraftat, für die nach dem Zweifelsgrundsatz von einer Tatzeit am 2. Oktober 1990 auszugehen ist, kommt auch eine fortwirkende Gewalt, die der Angeklagte zur Tatbegehung ausgenutzt hätte, nicht in Betracht (vgl. BGH NStZ 1986, 409).
  • BGH, 28.02.1991 - 4 StR 553/90

    Voraussetzungen einer Verurteilung des Angeklagten wegen Vergewaltigung -

    Hierfür ist jedoch zumindest erforderlich, daß der Täter erkennt und billigt, daß das Opfer sein Verhalten als derartige Drohung ansieht (BGH NStZ 1986, 409) und er dies ausnutzt.
  • BGH, 16.11.1999 - 4 StR 528/99

    Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung bei der Vergewaltigung (Anwendung von

  • BGH, 05.04.1989 - 2 StR 557/88

    Fortwirkung von Gewalteinwirkungen führt zur (konkludenter) Drohung

  • BGH, 05.02.1987 - 1 StR 726/86

    Annahme eines fortgesetzten Zusammenhangs zwischen Nötigung und Taterfolg einer

  • BGH, 11.05.1993 - 1 StR 169/93

    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Erkennbarkeit des Widerstands des

  • BGH, 07.02.1996 - 2 StR 97/95

    Aussetzung der Vollstreckung der verhängten Freiheitsstrafen zur Bewährung -

  • BGH, 07.02.1996 - 2 StR 97/96
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