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   BGH, 06.03.1985 - 2 StR 782/84   

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https://dejure.org/1985,2484
BGH, 06.03.1985 - 2 StR 782/84 (https://dejure.org/1985,2484)
BGH, Entscheidung vom 06.03.1985 - 2 StR 782/84 (https://dejure.org/1985,2484)
BGH, Entscheidung vom 06. März 1985 - 2 StR 782/84 (https://dejure.org/1985,2484)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Wirkungen der Bestimmungen des Europäischesn Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957 (EuAlÜbk) für die Verurteilung eines Straftäters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EuAlÜbk Art. 14 Abs. 3

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 318
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Im Rahmen dieses historischen Vorgangs sind die Gerichte des ersuchenden Staates nicht gehindert, die Tat abweichend rechtlich oder tatsächlich zu würdigen, soweit insofern ebenfalls Auslieferungsfähigkeit besteht (BGH, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5 StR 22/03, NStZ 2003, 684; Urteil vom 11. Januar 2000 - 1 StR 505/99, NStZ-RR 2000, 333; Urteil vom 6. März 1985 - 2 StR 782/84, NStZ 1985, 318; Urteil vom 28. Mai 1986 - 3 StR 177/86, NStZ 1986, 557; Schomburg/Hackner in Schomburg/Lagodny, IRG, 4. Aufl. § 72 Rn. 20; Vogler aaO § 11 Rn.15 f.).
  • BGH, 12.01.2012 - 4 StR 499/11

    Anforderungen an die Darstellung eines Freispruchs (Beweiswürdigung; überspannte

    Darüber hinaus schließt Art. 14 Abs. 3 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 (EuAlÜbk) eine Verurteilung unter einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt nicht aus, sofern ihr derselbe Sachverhalt zugrunde liegt und die Tatbestandsmerkmale der rechtlich neu gewürdigten strafbaren Handlung die Auslieferung gestatten würden (BGH, Urteil vom 6. März 1985 - 2 StR 782/84, NStZ 1985, 318; Urteil vom 28. Mai 1986 - 3 StR 177/86, StV 1987, 6).

    Dies gilt auch im Verhältnis von Grundtatbestand und qualifizierenden bzw. privilegierenden Tatbeständen (vgl. BGH, Urteile vom 6. März 1985 - 2 StR 782/84, NStZ 1985, 318 und vom 11. Januar 2000 - 1 StR 505/99, NStZ-RR 2000, 333; vgl. auch Vogel/Burchard in Grützner/Pötz/Kreß, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Aufl. § 11 IRG Rn. 43).

  • OLG Stuttgart, 30.10.2007 - 3 StE 1/07

    Übernahme eines Verfahrens durch das OLG: Zuständigkeit des OLG auf Grund der

    Nach dem im Verhältnis zur Schweiz geltenden Art. 14 Abs. 3 EuAlÜbK schließt der Spezialitätsvorbehalt jedoch eine Verurteilung unter einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt nicht aus, sofern ihm derselbe Sachverhalt (§ 264 StPO) zugrunde liegt und der zusätzlich herangezogene Straftatbestand ebenfalls auslieferungsfähig ist (BGH NStZ 1985, 318; 1986, 557f).
  • BGH, 28.05.1986 - 3 StR 177/86

    Bestrafung nur für die vor der Auslieferungsbewilligung begangenen Taten auf

    Der Grundsatz der Spezialität schließt eine Verurteilung unter einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt nicht aus, sofern ihm derselbe Sachverhalt zugrundeliegt (§ 264 StPO) und der zusätzlich herangezogene Straftatbestand ebenfalls auslieferungsfähig ist (Art. 14 Abs. 3 EuAlÜbK; vgl. BGHSt 19, 118 f; 20, 109 f [BGH 17.11.1964 - 1 StR 435/64]; BGH, Urteil vom 7. September 1978 - 4 StR 426/78; BGH NStZ 1985, 318).
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