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   BGH, 08.09.2015 - 2 StR 79/15   

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https://dejure.org/2015,28411
BGH, 08.09.2015 - 2 StR 79/15 (https://dejure.org/2015,28411)
BGH, Entscheidung vom 08.09.2015 - 2 StR 79/15 (https://dejure.org/2015,28411)
BGH, Entscheidung vom 08. September 2015 - 2 StR 79/15 (https://dejure.org/2015,28411)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 154 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 357 Satz 1 StPO, §§ 303, 53 Abs. 1 StGB, § 265 Abs. 1 StPO, § 467 Abs. 1 StPO, § 467 Abs. 4 StPO, § 465 Abs. 1 StPO, § 357 StPO

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr von einer Sachbeschädigung; Änderung eines Schuldspruchs aufgrund einer Konkurrenzkorrektur

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 265 Abs. 1
    Abgrenzung eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr von einer Sachbeschädigung; Änderung eines Schuldspruchs aufgrund einer Konkurrenzkorrektur

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Während der Fahrt Steine auf über 20 Autos geworfen: Handlungseinheit oder -mehrheit?

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 15.03.2016 - 2 StR 487/15

    Gesamtstrafenbildung (Verschlechterungsverbot bei neuerlicher

    Die verhängte Gesamtfreiheitsstrafe bleibt hiervon unberührt, da die zutreffende Bestimmung der Konkurrenzen zu keiner Veränderung des Unrechtsund Schuldumfangs führt (vgl. Senatsbeschluss vom 8. September 2015 - 2 StR 79/15; BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 3 StR 167/14, wistra 2015, 148, 151).
  • LG Köln, 24.08.2023 - 156 NBs 54/23
    Auch in Fall 2 war trotz der Beschädigung dreier PKW eine einzige Sachbeschädigung gegeben, da bei gegebenem unmittelbaren räumlichen und zeitlichen sowie sachlichen Zusammenhang ein einheitlicher Wille die Fälle rechtlich zu einer Tat im Sinne des § 52 StGB verbindet (vgl. BeckOK StGB/Weidemann, 58. Ed. 1.8.2023, StGB § 303 Rn. 33 mwN,: BGH BeckRS 2015, 17206; NStZ 2000, 30; OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 2004, 74).
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