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   BGH, 17.10.1979 - 2 StR 791/78   

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https://dejure.org/1979,1252
BGH, 17.10.1979 - 2 StR 791/78 (https://dejure.org/1979,1252)
BGH, Entscheidung vom 17.10.1979 - 2 StR 791/78 (https://dejure.org/1979,1252)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1979 - 2 StR 791/78 (https://dejure.org/1979,1252)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Prüfungsumfang des Rechtsmittels auf den Schuldspruch bei nicht verschuldetem Nichtvorbringen der Einwendung durch den Einziehungsbeteiligten im vorausgegangenen Verfahren - Bemessung des Einziehungsgegenstandes nur nach dessen Wert nicht nach der Höhe der noch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 74c

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 462
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

    Auszug aus BGH, 17.10.1979 - 2 StR 791/78
    Diese vom Grundgesetz anerkannte Gemeinschaftsbindung des Individuums macht auch Grundrechte, die vorbehaltslos gewährleistet sind, gewissen äußersten Grenzziehungen zugänglich (vgl. BVerfGE 32, 98, 107 f; ferner BVerfGE 24, 236, 249 [BVerfG 16.10.1968 - 1 BvR 241/66]; 33, 23, 29).

    Da dies schon für das Grundrecht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit gilt, muß es erst recht für das Grundrecht auf ungestörte Religionsausübung zutreffen, bei dem die Möglichkeit eines Konflikts mit fremden Interessen wesentlich größer ist (vgl. BVerfGE 24, 236, 249) [BVerfG 16.10.1968 - 1 BvR 241/66].

  • BVerfG, 11.04.1972 - 2 BvR 75/71

    Eidesverweigerung aus Glaubensgründen

    Auszug aus BGH, 17.10.1979 - 2 StR 791/78
    Diese vom Grundgesetz anerkannte Gemeinschaftsbindung des Individuums macht auch Grundrechte, die vorbehaltslos gewährleistet sind, gewissen äußersten Grenzziehungen zugänglich (vgl. BVerfGE 32, 98, 107 f; ferner BVerfGE 24, 236, 249 [BVerfG 16.10.1968 - 1 BvR 241/66]; 33, 23, 29).

    Selbst das Grundrecht auf Glaubensfreiheit gestattet die ungestörte Entfaltung der Persönlichkeit gemäß ihrer subjektiven Glaubensüberzeugung nur, solange sie nicht in Widerspruch zu anderen Wertentscheidungen der Verfassung gerät und deshalb keine fühlbaren Beeinträchtigungen für das Gemeinwesen oder die Grundrechte anderer erwachsen (BVerfGE 33, 23, 29).

  • BVerfG, 12.10.1971 - 2 BvR 65/71

    Strafbarkeit der Wehrdienstverweigerung vor fehlender Anerkennung als

    Auszug aus BGH, 17.10.1979 - 2 StR 791/78
    Bei der gebotenen verfassungsinternen Abwägung kann nicht unbeachtet bleiben, ob die Religionsausübung in ihrem Wesenskern oder nur ihre Randzone betroffen wird (vgl. BVerfGE 28, 243, 262; 32, 40, 47) [BVerfG 12.10.1971 - 2 BvR 65/71].
  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69

    Dienstpflichtverweigerung

    Auszug aus BGH, 17.10.1979 - 2 StR 791/78
    Bei der gebotenen verfassungsinternen Abwägung kann nicht unbeachtet bleiben, ob die Religionsausübung in ihrem Wesenskern oder nur ihre Randzone betroffen wird (vgl. BVerfGE 28, 243, 262; 32, 40, 47) [BVerfG 12.10.1971 - 2 BvR 65/71].
  • BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78

    Verfall und Wertersatzeinziehung bei Verstoß gegen das BtMG - Rechtliche

    Auszug aus BGH, 17.10.1979 - 2 StR 791/78
    Auf dieses kann - wie auf sonstige pfändbare Gegenstände - erst im Vollstreckungsverfahren zurückgegriffen werden (vgl. BGHSt 28, 369 [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78]).
  • BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65

    Gesundbeter

    Auszug aus BGH, 17.10.1979 - 2 StR 791/78
    Diese vom Grundgesetz anerkannte Gemeinschaftsbindung des Individuums macht auch Grundrechte, die vorbehaltslos gewährleistet sind, gewissen äußersten Grenzziehungen zugänglich (vgl. BVerfGE 32, 98, 107 f; ferner BVerfGE 24, 236, 249 [BVerfG 16.10.1968 - 1 BvR 241/66]; 33, 23, 29).
  • BFH, 30.06.2010 - II R 12/09

    Beschränkung der Grundsteuerbefreiung auf korporierte Religionsgesellschaften und

    Den Religionsgemeinschaften mit Korporationsstatus kommt eine besondere Bedeutung für das öffentliche Leben und die staatliche Rechtsordnung zu (BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 19, 129; vom 4. Mai 1984  2 BvR 1837/83, Entscheidungen in Kirchensachen seit 1964 (KirchE) 22, 88; Urteile des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 24. April 1987 7 C 24/85, NVwZ 1987, 678; vom 15. November 1990  7 C 9/89, BVerwGE 87, 115; vgl. auch BFH-Urteil vom 16. Mai 1975 III R 54/74, BFHE 116, 176, BStBl II 1975, 746; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Oktober 1979  2 StR 791/78, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1980, 462).
  • BGH, 23.09.1981 - 3 StR 341/81

    Kostentragungspflicht bei Ermäßigung des Schuldvorwurfs im Rechtsmittelverfahren

    Die Tatsache, daß die in zwei tatgerichtlichen Entscheidungen ausgesprochene Verurteilung (wegen Mordes) zu lebenslanger Freiheitsstrafe nicht bestehen geblieben ist, die Angeklagten vielmehr (wegen Körperverletzung mit Todesfolge) zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt worden sind, würde kostenrechtlich nur dann von Bedeutung sein, wenn - durch zu Gunsten der Angeklagten ausgegangene Untersuchungen zur Aufklärung bestimmter belastender oder entlastender Umstände (vgl. dazu Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl., § 465 Rdn 6) - besondere gerichtliche Auslagen oder notwendige Auslagen der Angeklagten entstanden wären, die der Staatskasse - als "Mehrkosten" (vgl. BGH, Beschluß vom 17. Oktober 1979 - 2 StR 791/78) - nach § 465 Abs. 2 StPO auferlegt werden könnten (vgl. BGHSt 25, 109, 115; BGH, Beschluß vom 10. August 1977 - 3 StR 255/77).
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