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   BGH, 20.02.1980 - 2 StR 828/79   

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BGH, 20.02.1980 - 2 StR 828/79 (https://dejure.org/1980,13156)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1980 - 2 StR 828/79 (https://dejure.org/1980,13156)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1980 - 2 StR 828/79 (https://dejure.org/1980,13156)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anklage und Eröffnungsbeschluss als Prozessvoraussetzungen - Zulassung einer Klage ohne Umschreibung des Verfahrensgegenstandes - Anklagesatz als integrierter Bestandteil des Eröffnungsbeschlusses - Beschreibung des Verhandlungsgegenstandes im Anklagesatz

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.12.1953 - 5 StR 294/53

    Mitteilungspflicht eines Kriminalpolizeibeamten bei außerdienstlicher Kenntnis

    Auszug aus BGH, 20.02.1980 - 2 StR 828/79
    Ihrem Fehlen steht es gleich, wenn sie mit einem schweren förmlichen oder sachlichen Mangel behaftet sind; an einem solchen leidet die Anklageschrift, wenn sie den Verfahrensgegenstand in persönlicher und sachlicher Hinsicht so ungenau wiedergibt, daß unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sie sich bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines entsprechenden Urteils haben würde (BGH NJW 1954, 360, 361 [BGH 15.01.1954 - 5 StR 703/53]; BGHSt 5, 225, 227 [BGH 15.12.1953 - 5 StR 294/53]; BGH GA 1973, 111 = BGH bei Dallinger, MDR 1972, 752, 753).
  • BGH, 15.01.1954 - 5 StR 703/53
    Auszug aus BGH, 20.02.1980 - 2 StR 828/79
    Ihrem Fehlen steht es gleich, wenn sie mit einem schweren förmlichen oder sachlichen Mangel behaftet sind; an einem solchen leidet die Anklageschrift, wenn sie den Verfahrensgegenstand in persönlicher und sachlicher Hinsicht so ungenau wiedergibt, daß unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sie sich bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines entsprechenden Urteils haben würde (BGH NJW 1954, 360, 361 [BGH 15.01.1954 - 5 StR 703/53]; BGHSt 5, 225, 227 [BGH 15.12.1953 - 5 StR 294/53]; BGH GA 1973, 111 = BGH bei Dallinger, MDR 1972, 752, 753).
  • BGH, 12.01.1971 - 5 StR 464/70

    Voraussetzungen für einen Strafklageverbrauch - Anforderungen an den

    Auszug aus BGH, 20.02.1980 - 2 StR 828/79
    Vor allem fehlt es an einer Darstellung der Einzelakte, die der angenommenen fortgesetzten Handlung zugrunde liegen, so daß nicht zu ersehen ist, welche Einzelakte dem Angeklagten zur Last gelegt werden (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1971 - 5 StR 464/70).
  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 327/79

    Gezieltes Einwirken auf Angehörige der Bundeswehr und andere Sicherheitsorgane -

    Auszug aus BGH, 20.02.1980 - 2 StR 828/79
    Da das Gericht die Anklage im Eröffnungsbeschluß nach der Neufassung des § 207 StPO in der Regel nur zuläßt, ohne den Verfahrensgegenstand selbst zu umschreiben, der in der Anklageschrift enthaltene Anklagesatz mithin integrierender Bestandteil des Eröffnungsbeschlusses wird, haften Mängel der genannten Art auch dem Eröffnungsbeschluß selbst an, wenn sie nicht behoben werden (BGH GA 1973, 111; BGH, Urteil vom 3. Oktober 1979 - 3 StR 327/79 (S) -).
  • BGH, 23.08.2017 - 2 StR 456/16

    Anklageschrift (Umgrenzungsfunktion: erhöhte Anforderung bei besonderen

    Soweit sich einige ältere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs mit den Möglichkeiten der Heilung von Mängeln bei der Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift befassen, betrafen sie Fälle der "fortgesetzten Handlung', bei denen es der Bundesgerichtshof für zulässig erachtet hatte, den in der Anklageschrift nicht hinreichend umgrenzten Tatvorwurf im Hinblick auf die Dauer der fortgesetzten Handlung und die Mindestzahl der Einzelakte noch "durch einen Hinweis in der Hauptverhandlung für die Verfahrensbeteiligten erkennbarer' zu machen (BGH, Urteil vom 3. Mai 1972 - 3 StR 49/72, GA 1973, 111, 112; Senat, Urteil vom 20. Februar 1980 - 2 StR 828/79, GA 1980, 468).
  • BGH, 15.11.1983 - 5 StR 657/83

    Unwirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses bei schweren formellen und sachlichen

    Indes führen diese auch dem Eröffnungsbeschluß selbst anhaftenden Mängel (vgl. BGH GA 1980, 468) nicht zu seiner Unwirksamkeit.

    Sachliche Lücken im Anklagesatz stellen nur dann einen wesentlichen Mangel dar, wenn unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergangenen Urteils haben würde (BGHSt 5, 225; 10, 137; BGH Urteile vom 20. Februar 1980 - 2 StR 828/79 = GA 1980, 468 und vom 3. Mai 1972 - 3 StR 49/72 = GA 1973, 111).

  • OLG Schleswig, 13.02.1991 - 1 Ws 608/90
    In jedem Fall ist es zumindest notwendig, daß der historische Ablauf des Tatgeschehens und der Umfang des Schuldvorwurfs genügend deutlich zu erkennen sind (BGH GA 1980, 468; BGH NStZ 1986, 275 [276]; OLG Frankfurt StV 1986, 332 [333]).

    Bei einer fortgesetzten Handlung sind dazu in der Regel der Beginn und das Ende der Fortsetzungstat, die Art der Begehung der Einzelakte und deren Mindestzahl anzugeben (BGH GA 1973, 111; BGH GA 1980, 468; BGH NStZ 1986, 275 [276]; KK-Treier, § 200 Rdn. 6).

    Dieser Mangel der Anklage und des Eröffnungsbeschlusses ist auch nicht, was dort noch möglich gewesen wäre (BGHSt 29, 225 [227]; BGH GA 1973, 111; BGH GA 1980, 468), durch einen ergänzenden Hinweis in der Hauptverhandlung vor der Strafrichterin geheilt worden.

  • OLG Köln, 15.08.2000 - Ss 333/00
    Da der in der Anklageschrift enthaltene Anklagesatz durch unveränderte Zulassung notwendiger Bestandteil des Eröffnungsbeschlusses wird, sind Mängel des Anklagesatzes zugleich solche des Eröffnungsbeschlusses (BGH GA 1973, 111, 112; BGH GA 1980, 468; BGH NStZ 1984, 133 = StV 1984, 63 f.; OLG Karlsruhe a.a.O.; Tolksdorf a.a.O. § 200 Rdnr. 1 m. w. Nachw.; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 207 Rdnr. 11 a.E.).
  • BGH, 31.01.1986 - 2 StR 726/85

    Bestehen eines Verfahrenshindernis durch unterlassene Eröffnung eines

    Sie bezeichnen den Verfahrensgegenstand so unvollständig, daß der Ablauf des Tatgeschehens nicht hinreichend deutlich erkennbar ist (BGH GA 1980, 468).
  • OLG Köln, 07.12.1999 - Ss 484/99

    Strafbarkeit des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt; Strafbarkeit

    Da der in der Anklageschrift enthaltene Anklagesatz durch unveränderte Zulassung notwendiger Bestandteil des Eröffnungsbeschlusses wird, sind das Fehlen und Mängel des Anklagesatzes zugleich solche des Eröffnungsbeschlusses (BGH GA 1973, 111, 112; BGH GA 1980, 468; BGH NStZ 1984, 133 = StV 1984, 63 f.; OLG Karlsruhe a.a.O.; Tolksdorf a.a.O. § 200 Rdnr. 1 m. w. Nachw.; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 207 Rdnr. 11 a.E.).
  • OLG Stuttgart, 16.04.1993 - 1 Ss 122/93

    Einstellung des Verfahrens wegen Fehlen einer Prozessvoraussetzung bezüglich

    Sachliche Lücken im Anklagesatz oder Strafbefehl stellen nur dann einen schweren Mangel dar, wenn die Umgrenzungsfunktion - und nicht nur die Informationsfunktion - nicht mehr erfüllt wird, da dann unklar bleibt, auf welchen konkreten historischen Sachverhalt sich der Tatvorwurf bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft des Urteils oder des Strafbefehls haben würde (vgl. BGH NStZ 1992, 553; NStZ 1984, 133; GA 1980, 468).
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