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   BGH, 19.05.1999 - 2 StR 86/99   

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https://dejure.org/1999,1215
BGH, 19.05.1999 - 2 StR 86/99 (https://dejure.org/1999,1215)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1999 - 2 StR 86/99 (https://dejure.org/1999,1215)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1999 - 2 StR 86/99 (https://dejure.org/1999,1215)
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Fluchthilfe Dr. Schneider

§ 258 Abs. 1 StGB, Strafvereitelung durch Ausländer im Ausland: Erfolg im Inland, §§ 3, 9 Abs. 1 StGB;

Verbotsirrtum, § 17 StGB

Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 258 Abs. 1 StGB; § 17 StGB; § 9 Abs. 1 StGB
    Verbotsirrtums bei der Strafvereitelung; Täter handelt als Ausländer nur im Ausland

  • DFR

    Verbotsirrtum bei Strafvereitelung vom Ausland aus

  • Wolters Kluwer

    Verbotsirrtum beim Delikt der Strafvereitelung

  • opinioiuris.de

    Verbotsirrtum bei Strafvereitelung aus dem Ausland

  • Judicialis

    StGB 1975 § 9 Abs. 1; ; StGB 1975 § 17; ; StGB 1975 § 258 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 1975 § 9 Abs. 1, § 17, § 258 Abs. 1
    Verbotsirrtum bei Strafvereitelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafrecht AT, Verbotsirrtum eines im Ausland handelnden Ausländers

Papierfundstellen

  • BGHSt 45, 97
  • NJW 1999, 2908
  • NStZ 2000, 31 (Ls.)
  • NStZ 2002, 361
  • StV 2000, 422
  • JR 2000, 377
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.02.1961 - 1 StR 467/60

    Qualifizierte Delikte - Unrechtsbewußtsein - Kenntnis der Rechtsgutsverletzung -

    Auszug aus BGH, 19.05.1999 - 2 StR 86/99
    Schon der damit gewählte Ansatz ist rechtsfehlerhaft, Für die Annahme eines Verbotsirrtums reicht es nicht aus, daß der Täter in Unkenntnis seiner Strafbarkeit und des anzuwendenden Strafgesetzes gehandelt hat (BGHSt 2, 194, 202; 10, 35, 41; 15, 377, 383; BGH NStZ 1996, 236 f; Cramer in Schönke/Schröder aa0 § 17 Rdn. 4; Jescheck/Weigend, Strafrecht AT 5. Aufl. S. 453 f).

    Demgemäß unterliegt einem Verbotsirrtum, wer die vom verwirklichten Straftatbestand umfaßte spezifische Rechtsgutsverletzung nicht als Unrecht erkennt (BGHSt 15, 377 ff).

  • BGH, 05.03.1998 - 5 StR 494/97

    BGH spricht ehemalige Angehörige des Ministeriums für Staatssicherheit vom

    Auszug aus BGH, 19.05.1999 - 2 StR 86/99
    Bei dem Vergehen gegen § 258 Abs. 1 StGB besteht dieser Erfolg in der Vereitelung einer von deutschen Gerichten zu verhängenden Strafe (oder Maßnahme); er tritt daher im Inland ein und begründet mithin die Anwendung des deutschen Strafrechts (BGHSt 44, 52, 56 f).
  • BGH, 13.12.1995 - 3 StR 514/95

    Verbotsirrtum - Betäubungsmittel - Verbotenes Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 19.05.1999 - 2 StR 86/99
    Schon der damit gewählte Ansatz ist rechtsfehlerhaft, Für die Annahme eines Verbotsirrtums reicht es nicht aus, daß der Täter in Unkenntnis seiner Strafbarkeit und des anzuwendenden Strafgesetzes gehandelt hat (BGHSt 2, 194, 202; 10, 35, 41; 15, 377, 383; BGH NStZ 1996, 236 f; Cramer in Schönke/Schröder aa0 § 17 Rdn. 4; Jescheck/Weigend, Strafrecht AT 5. Aufl. S. 453 f).
  • BGH, 06.12.1956 - 4 StR 234/56

    Unrechtsbewußtsein und Schuld

    Auszug aus BGH, 19.05.1999 - 2 StR 86/99
    Schon der damit gewählte Ansatz ist rechtsfehlerhaft, Für die Annahme eines Verbotsirrtums reicht es nicht aus, daß der Täter in Unkenntnis seiner Strafbarkeit und des anzuwendenden Strafgesetzes gehandelt hat (BGHSt 2, 194, 202; 10, 35, 41; 15, 377, 383; BGH NStZ 1996, 236 f; Cramer in Schönke/Schröder aa0 § 17 Rdn. 4; Jescheck/Weigend, Strafrecht AT 5. Aufl. S. 453 f).
  • BGH, 01.09.1992 - 1 StR 281/92

    Vorlage gefälschter Unterlagen durch Verteidiger

    Auszug aus BGH, 19.05.1999 - 2 StR 86/99
    Der erforderliche direkte Vorsatz (BGHSt 38, 345, 348) braucht nur Tathandlung und Vereitelungserfolg zu umfassen, während für die Kenntnis der Vortat bedingter Vorsatz genügt (Lackner, StGB 23. Aufl. Rdn. 14-1 Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. Rdn. 22 f; Ruß in LK 11. Aufl. Rdn. 21 f, jeweils zu § 258; ebenso für den früheren § 346 StGB- BGH LM Nr. 2 zu § 346 StGB und BGHSt 15, 18, 21).
  • BGH, 30.03.1977 - 2 StR 587/76

    Einziehung einer Tat in die Verurteilung bei fehlender Erfassung in Anklage und

    Auszug aus BGH, 19.05.1999 - 2 StR 86/99
    Damit fällt zugleich der Ausspruch über die Entschädigung der Angeklagten für erlittene Auslieferungs- und Untersuchungshaft weg, ohne daß es hierzu einer gesonderten Entscheidung über die von der Staatsanwaltschaft hiergegen erhobene sofortige Beschwerde bedarf; diese ist gegenstandslos (BGH, Beschl. v. 30. März 1977 - 2 StR 587/76).
  • BGH, 08.07.1960 - 4 StR 213/60
    Auszug aus BGH, 19.05.1999 - 2 StR 86/99
    Der erforderliche direkte Vorsatz (BGHSt 38, 345, 348) braucht nur Tathandlung und Vereitelungserfolg zu umfassen, während für die Kenntnis der Vortat bedingter Vorsatz genügt (Lackner, StGB 23. Aufl. Rdn. 14-1 Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. Rdn. 22 f; Ruß in LK 11. Aufl. Rdn. 21 f, jeweils zu § 258; ebenso für den früheren § 346 StGB- BGH LM Nr. 2 zu § 346 StGB und BGHSt 15, 18, 21).
  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 19.05.1999 - 2 StR 86/99
    Schon der damit gewählte Ansatz ist rechtsfehlerhaft, Für die Annahme eines Verbotsirrtums reicht es nicht aus, daß der Täter in Unkenntnis seiner Strafbarkeit und des anzuwendenden Strafgesetzes gehandelt hat (BGHSt 2, 194, 202; 10, 35, 41; 15, 377, 383; BGH NStZ 1996, 236 f; Cramer in Schönke/Schröder aa0 § 17 Rdn. 4; Jescheck/Weigend, Strafrecht AT 5. Aufl. S. 453 f).
  • BGH, 16.05.2017 - VI ZR 266/16

    Strafbarer Verstoß gegen das Kreditwesengesetz: Beurteilung des Vorsatzes bei

    Dagegen ist die Aussagekraft einer Auskunft beschränkt, wenn sie nur einzelne rechtliche Aspekte umfasst (BGH, Urteile vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07, BGHR StGB § 17 Vermeidbarkeit 8 Rn. 40; vom 19. Mai 1999 - 2 StR 86/99, BGHSt 45, 97, 102 f.).
  • BGH, 10.09.2015 - 4 StR 151/15

    Versuchte Strafvereitelung (erforderlicher Vorsatz; untauglicher Versuch bei nur

    Bei der Strafvereitelung nach § 258 Abs. 1 StGB ist dabei in Bezug auf die Tathandlung und den Vereitelungserfolg direkter Vorsatz ("absichtlich oder wissentlich') erforderlich, während für die Kenntnis der Vortat bedingter Vorsatz ausreicht (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 1999 - 2 StR 86/99, BGHSt 45, 97, 100; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 258 Rn. 33; Walter in: LK-StGB, 12. Aufl., § 258 Rn. 112 f. mwN).
  • BGH, 30.05.2008 - 1 StR 166/07

    Zur Strafbarkeit unwahrer und irreführender Werbung mit Gewinnmitteilungen und

    Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 17 Satz 1 StGB ("Fehlt dem Täter ... die Einsicht, Unrecht zu tun"; vgl. BGHSt 45, 97, 100 f.).
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