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   BGH, 27.04.1994 - 2 StR 89/94   

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BGH, 27.04.1994 - 2 StR 89/94 (https://dejure.org/1994,2710)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1994 - 2 StR 89/94 (https://dejure.org/1994,2710)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1994 - 2 StR 89/94 (https://dejure.org/1994,2710)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Unwirksamkeit der Revision - Unterbringung in eine Entziehungsanstalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64; StPO § 344

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 449
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 431/90

    Rechtliche Anforderungen an den Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes -

    Auszug aus BGH, 27.04.1994 - 2 StR 89/94
    Therapieunwilligkeit allein vermag in aller Regel einen Erfolg der Entziehungsbehandlung nicht von vornherein auszuschließen (BGH NStZ 1991, 126, 127) [BGH 22.11.1990 - 4 StR 431/90].
  • BGH, 14.05.1987 - 4 StR 123/87

    Verstoß gegen den Zweifelssatz bei der Anordnung zur Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 27.04.1994 - 2 StR 89/94
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 Abs. 2 StGB nur dann unterbleiben darf, wenn ein Erfolg der Therapie zweifelsfrei ausgeschlossen erscheint, nicht aber bereits, wenn das Ergebnis ungewiß ist (BGHR StGB § 64 Abs. 2 Aussichtslosigkeit 1).
  • OLG Hamburg, 19.02.2018 - 2 Rev 8/18

    Strafurteil wegen Drogen im Straßenverkehr: Anforderung an die Feststellung

    Die Entscheidung über eine - wie hier mit dem aufgehobenen landgerichtlichen Urteil vom 28. September 2017 nahe liegend erfolgte - Versagung einer Strafaussetzung zur Bewährung wegen negativer Legalprognose nach § 56 Abs. 1 StGB und die für eine Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt erforderliche Prognose, ein Angeklagter werde auf Grund eines Hangs zu übermäßigem Drogenkonsum erhebliche rechtwidrige Taten begehen (§ 64 S. 1 StGB), beruhen grundsätzlich auf im Wesentlichen gleichen prognostischen Gesichtspunkten (vgl. BGH in NStZ 1994, 449; ständige Rechtsprechung auch des Senats, vgl. Beschluss vom 22. März 2012, Az.: 2- 53/11 (REV)).
  • BGH, 15.05.2001 - 4 StR 306/00

    Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung; Maßregelanordnung; Beschränkung der

    Danach wäre die Beschränkung des Rechtsmittels auf die Frage der Strafaussetzung unzulässig, wenn zwischen der Aussetzungsfrage und der Verhängung der Maßregel nach den §§ 69, 69 a StGB (wegen charakterlicher Mängel) eine untrennbare Wechselbeziehung bestünde oder wenn beiden Entscheidungen im wesentlichen inhaltsgleiche Erwägungen zugrunde lägen und deshalb ohne die Gefahr von Widersprüchen eine selbständige Prüfung allein des angefochtenen Teils nicht möglich wäre (vgl. BGHSt 38, 362, 364; BGH NStZ 1994, 449; BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 1; OLG Düsseldorf NZV 2000, 214; OLG Stuttgart MDR 1997, 382, 383).
  • BGH, 16.02.2012 - 2 StR 29/12

    Erörterungsmangel hinsichtlich einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Sind aber bestimmte Feststellungen doppelrelevant, ist eine rechtlich und tatsächlich selbständige Beurteilung der angegriffenen Entscheidung über die Versagung der Strafaussetzung nicht losgelöst von der Entscheidung über die Unterbringung nach § 64 StGB möglich (vgl. Senat, NStZ 1994, 449; OLG Köln NStZ-RR 1997, 360, 361; OLG München NStZ-RR 2009, 10, 11; Fischer StGB 59. Aufl. § 64 Rn. 29).
  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

    Da aber die Gefährlichkeitsprognose des § 64 StGB auf denselben Gesichtspunkten wie die Legalprognose i.S.d. § 56 Abs. 1 StGB beruht, ist eine rechtlich und tatsächlich selbstständige Beurteilung der Entscheidung über die Unterbringung losgelöst von der Entscheidung über die Versagung der Strafaussetzung nicht möglich (BGH NStZ-RR 2012, 203, OLG Köln, NStZ-RR 1997, 360; OLG München NStZ-RR 2009, 49 - Erforderlich ist eine Täterprognose, die auf denselben Gesichtspunkten beruht wie die Sozialprognose i.S.d. § 56 Abs. 1 StGB (OLG München aaO; BGH NStZ 1994, 449).
  • OLG Hamm, 22.12.2009 - 2 Ss 437/09
    Die Ausgangslage ist anders als diejenige, die dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 27.04.2004 (Anmerkung des Senats: richtig 27.04.1994), der in NStZ 1994, 449 abgeheftet ist, zugrundeliegt.".

    Jedenfalls ist eine Rechtsmittelbeschränkung dann unwirksam, wenn bei einer auf die Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung gestützten Revision die Entscheidung über die Nichtanwendung des § 64 StGB ausgeklammert wird und die Entscheidung über die Versagung der Strafaussetzung und über die Nichtanwendung des § 64 StGB hinsichtlich der insoweit jeweils erforderlichen Täterprognose auf denselben Gesichtspunkten beruhen ( BGH, Beschluss vom 27. April 1994, 2 StR 89/94; NStZ 1994, 449 f.).

  • OLG Hamm, 11.02.2002 - 2 Ss 1077/01

    Berufungsbeschränkung; Umfang der Bezugnahme im tatrichterlicher Urteil;

    Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB können jedoch in der Regel nicht voneinander getrennt werden (vgl. BGH NStZ 1994, 449; OLG Köln NStZ-RR 1997, 360, 361).
  • OLG Hamm, 14.06.2012 - 5 RVs 47/12

    Unterbringung in eine Entziehungsanstalt

    Erforderlich ist mithin eine Täterprognose, die auf denselben Gesichtspunkten beruht wie die Sozialprognose im Sinne des § 56 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, NStZ 1994, 449).

    Eine rechtlich und tatsächlich selbständige Beurteilung der Entscheidung über die Unterbringung ist daher losgelöst von der Entscheidung über die Versagung der Strafaussetzung im Regelfall nicht möglich (vgl. BGH NStZ 1994, 449, OLG Hamm, NZV 2002, 383, 384; OLG München, NStZ-RR 2009, 10; OLG Köln, NStZ-RR 1997, 360, 361; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 318 Rn. 25; Fischer, StGB, 59 Aufl., § 64 Rn. 29).

  • OLG Zweibrücken, 16.01.2018 - 1 OLG 2 Ss 74/17

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung im Strafverfahren: Herausnahme des

    c) Nach der jedenfalls überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 27.04.1994 - 2 StR 89/94, NStZ 1994, 449; Beschluss vom 16.02.2012 - 2 StR 29/12, juris Rn. 5; OLG Köln, Urteil vom 19.03.1996 - Ss 18/96, NStZ-RR 1997, 360, 361; OLG München, Beschluss vom 10.09.2008 - 5St RR 170/08, NStZ-RR 2009, 10; OLG Hamm, aaO. juris Rn. 6; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 15.01.2015 - 1 Ss 4/15, juris Rn. 5; ebenso Fischer, StGB, 65. Aufl., § 64 Rn. 29; anders: Thüringisches OLG, aaO., juris Rn. 17) kann bei einem suchtmittelabhängigen Straftäter über die Strafaussetzung zur Bewährung aber zumeist nicht isoliert von der Frage entschieden werden, ob dessen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anzuordnen ist.
  • BGH, 18.07.2018 - 5 StR 72/18

    Gewichtung der Anlasstat bei der Anordnung der Unterbringung in einem

    Im Blick auf den untrennbaren Zusammenhang zwischen der Aussetzungsentscheidung und dem angestrebten Maßregelausspruch ist die Rechtsmittelbeschränkung insoweit unwirksam (vgl. zu § 64 StGB: BGH, Beschluss vom 27. April 1994 - 2 StR 89/94, NStZ 1994, 449; KKStPO/Gericke, 7. Aufl., § 344 Rn. 12).
  • BGH, 08.03.2017 - 5 StR 537/16

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Im Blick auf den damit gegebenen untrennbaren Zusammenhang zwischen der Aussetzungsentscheidung und dem angestrebten Maßregelausspruch ist die Rechtsmittelbeschränkung insoweit unwirksam (vgl. zu § 64 StGB: BGH, Beschluss vom 27. April 1994 - 2 StR 89/94, NStZ 1994, 449; KKStPO/Gericke, 7. Aufl., § 344 Rn. 12).
  • OLG Koblenz, 03.08.2017 - 1 OLG 4 Ss 105/17

    Revision: Zulässigkeit der Beschränkung des Rechtsmittels auf die Entscheidung

  • OLG Düsseldorf, 03.12.2002 - 2a Ss 299/02

    Verhandlung unter Verkennung der kurzen Frist des § 419 Strafprozessordnung

  • OLG Brandenburg, 15.02.2023 - 1 OLG 53 Ss 119/22

    Berufungsbeschränkung, Strafaussetzung zur Bewährung

  • BGH, 08.07.2015 - 2 StR 139/15

    Nichtanordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • KG, 13.12.2006 - 1 Ss 305/06

    Strafaussetzung zur Bewährung: Begründungsanforderungen bei erneuter Gewährung

  • BGH, 14.06.2005 - 5 StR 55/05

    Strafaussetzung zur Bewährung (mangelnde Grundlage für eine positive Prognose)

  • KG, 22.07.2016 - 161 Ss 52/16

    Beschränkung der Revision auf den Ausspruch über die Strafaussetzung: Nachprüfung

  • OLG Schleswig, 15.01.2015 - 1 Ss 4/15

    Berufungsbeschränkung in Strafsachen: Unwirksamkeit der Beschränkung auf die

  • OLG Hamm, 27.01.2015 - 5 RVs 106/14

    Erörterung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei Feststellung einer

  • OLG Brandenburg, 20.02.2023 - 1 OLG 53 Ss 119/22

    Anforderungen an die Begründung der Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung

  • OLG Brandenburg, 10.08.2022 - 1 OLG 53 Ss 65/22

    Anforderungen an die Begründung der Strafaussetzung zur Bewährung bei vielfachem,

  • OLG München, 10.09.2008 - 5St RR 170/08

    Revision im Strafverfahren: Urteilsaufhebung wegen Absehen von der Unterbringung

  • OLG Hamm, 01.07.2008 - 4 Ss 240/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, Ausnahme vom Rechtsmittelangriff,

  • OLG München, 03.11.2008 - 5St RR 209/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Unterbleiben einer

  • OLG Hamburg, 19.02.2018 - 1 Ss 1/18

    Drogenbedingte Fahruntüchtigkeit muss konkret festgestellt werden

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