Rechtsprechung
BGH, 02.07.2013 - 2 StR 91/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 177 Abs. 1, Abs. 2 StGB; § 24 StGB; § 22 StGB
Rücktritt vom Versuch der Vergewaltigung (Reichweite des fehlgeschlagenen Versuchs und Freiwilligkeit) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 StGB, § 23 StGB, § 24 Abs 1 S 1 StGB, § 177 StGB
Versuchte Vergewaltigung in einem besonders schwerer Fall: Freiwilligkeit eines Rücktritts - Wolters Kluwer
Vorliegen der Feststellungen eines strafbefreienden Rücktritts vom Versuch der Vergewaltigung aufgrund der Freiwilligkeit in Abgrenzung zum fehlgeschlagenen Versuch hinsichtlich des vorgestellten Tatablaufs
- rewis.io
Versuchte Vergewaltigung in einem besonders schwerer Fall: Freiwilligkeit eines Rücktritts
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Vorliegen der Feststellungen eines strafbefreienden Rücktritts vom Versuch der Vergewaltigung aufgrund der Freiwilligkeit in Abgrenzung zum fehlgeschlagenen Versuch hinsichtlich des vorgestellten Tatablaufs - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 29.10.2012 - 66 KLs 8/12
- BGH, 02.07.2013 - 2 StR 91/13
Papierfundstellen
- NStZ 2013, 639
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 09.04.2015 - 2 StR 402/14
Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch: Voraussetzungen, maßgeblicher …
Zur Beurteilung eines möglichen Fehlschlags ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichthofs vielmehr auf das Vorstellungsbild des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung abzustellen (sogenannter Rücktrittshorizont; vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2014 - 4 StR 40/14, NStZ-RR 2014, 171, 172 mwN; Senatsbeschluss vom 2. Juli 2013 - 2 StR 91/13, NStZ 2013, 639, 640). - BGH, 19.11.2015 - 2 StR 462/15
Bildung einer Gesamtstrafe (Zusammentreffen von Geld- und Freiheitsstrafe: …
Entscheidend ist insoweit das Vorstellungsbild des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung (sogenannter Rücktrittshorizont, vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juli 2013 - 2 StR 91/13, NStZ 2013, 639, 640).