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   BGH, 02.07.2013 - 2 StR 91/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,20965
BGH, 02.07.2013 - 2 StR 91/13 (https://dejure.org/2013,20965)
BGH, Entscheidung vom 02.07.2013 - 2 StR 91/13 (https://dejure.org/2013,20965)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 2013 - 2 StR 91/13 (https://dejure.org/2013,20965)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 24 Abs 1 S 1 StGB, § 177 StGB
    Versuchte Vergewaltigung in einem besonders schwerer Fall: Freiwilligkeit eines Rücktritts

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der Feststellungen eines strafbefreienden Rücktritts vom Versuch der Vergewaltigung aufgrund der Freiwilligkeit in Abgrenzung zum fehlgeschlagenen Versuch hinsichtlich des vorgestellten Tatablaufs

  • rewis.io

    Versuchte Vergewaltigung in einem besonders schwerer Fall: Freiwilligkeit eines Rücktritts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Vorliegen der Feststellungen eines strafbefreienden Rücktritts vom Versuch der Vergewaltigung aufgrund der Freiwilligkeit in Abgrenzung zum fehlgeschlagenen Versuch hinsichtlich des vorgestellten Tatablaufs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 639
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 09.04.2015 - 2 StR 402/14

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch: Voraussetzungen, maßgeblicher

    Zur Beurteilung eines möglichen Fehlschlags ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichthofs vielmehr auf das Vorstellungsbild des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung abzustellen (sogenannter Rücktrittshorizont; vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2014 - 4 StR 40/14, NStZ-RR 2014, 171, 172 mwN; Senatsbeschluss vom 2. Juli 2013 - 2 StR 91/13, NStZ 2013, 639, 640).
  • BGH, 19.11.2015 - 2 StR 462/15

    Bildung einer Gesamtstrafe (Zusammentreffen von Geld- und Freiheitsstrafe:

    Entscheidend ist insoweit das Vorstellungsbild des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung (sogenannter Rücktrittshorizont, vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juli 2013 - 2 StR 91/13, NStZ 2013, 639, 640).
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