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BGH, 28.04.2004 - 2 StR 95/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Bemessung einer Freiheitsstrafe von längerer Dauer als ein Jahr
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 39
Bemessung einer Gesamtstrafe von mehr als einem Jahr - datenbank.nwb.de
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.10.2003 - 2 StR 328/03
Gesamtstrafenbildung (Härteausgleich durch Milderung bei der Strafzumessung; …
Auszug aus BGH, 28.04.2004 - 2 StR 95/04
Ein Fall, in dem eine Gesamtfreiheitsstrafe über ein Jahr auch nach Wochen zu bemessen wäre (…vgl. Häger in LK 11. Aufl. Rdn. 7 m.w.N.;… Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. Rdn. 6 jew. zu § 39; vgl. auch Beschluß des Senats vom 8. Oktober 2003 - 2 StR 328/03 - m.w.N.), liegt nicht vor.
- BGH, 17.08.2004 - 5 StR 197/04
Erpresserischer Menschenraub (Sich-Bemächtigen bei Zwei-Personen-Verhältnissen …
Die bislang gebildete Gesamtfreiheitsstrafe ließ ferner rechtsfehlerhaft § 39 StGB unbeachtet (vgl. BGH, Beschl. vom 28. April 2004 - 2 StR 95/04). - BGH, 07.09.2005 - 2 StR 378/05
Diebstahl (Vollendung; Versuch; Zueignungsabsicht); Strafzumessung …
Die verhängten Einzelstrafen von einem Jahr, einem Monat und zwei Wochen verstoßen gegen § 39 StGB (vgl. u.a. BGH NStZ 1996, 187; Senatsbeschluss vom 28. April 2004 - 2 StR 95/04).