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   BGH, 15.04.1977 - 2 StR 97/77   

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BGH, 15.04.1977 - 2 StR 97/77 (https://dejure.org/1977,2687)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1977 - 2 StR 97/77 (https://dejure.org/1977,2687)
BGH, Entscheidung vom 15. April 1977 - 2 StR 97/77 (https://dejure.org/1977,2687)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anwendung des Zweifelsatzes (in dubio pro reo) bei Zweifeln hinsichtlich des Zeitpunktes des Tatentschlusses

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.12.1971 - 2 StR 522/71

    Reichweite der Aufhebung eines Revisionsgerichtes - Neue und alte Feststellungen

    Auszug aus BGH, 15.04.1977 - 2 StR 97/77
    Da nur der Strafausspruch aufgehoben war, hatte sich der jetzige Tatrichter an die Schuldfeststellungen zu halten (BGHSt 24, 274, 275).
  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81

    Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des

    Ebenfalls teil an der Bindungswirkung haben die vom Erstgericht getroffenen Feststellungen über den Zeitpunkt des Tatentschlusses (BGH, Urteil vom 14. November 1978 - 1 StR 439/78), das tatauslösende Moment (BGH, Beschluß vom 15. April 1977 - 2 StR 97/77; Urteil vom 6. Mai 1981 - 2 StR 105/81), die Beweggründe für die Tatbegehung (BGH, Beschluß vom 23. Februar 1979 - 2 StR 728/78; Urteil vom 6. Mai 1981 - 2 StR 105/81).

    Es gilt hier nichts anderes als etwa für die Feststellung des Motives (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. April 1977 - 2 StR 97/77 - und vom 23. Februar 1979 - 2 StR 728/78) oder des tatauslösenden Umstandes bei einem Tötungsdelikt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 1981 - 2 StR 105/81) oder der Ziele und Beweggründe des Täters eines Vermögensdeliktes (vgl. BGH NStZ 1981, 448).

  • BGH, 12.06.2014 - 3 StR 139/14

    Innerprozessuale Bindungswirkung nicht aufgehobener Feststellungen bei Aufhebung

    Ebenfalls teil an der Bindungswirkung haben die vom Erstgericht getroffenen Feststellungen über den Zeitpunkt des Tatentschlusses (BGH, Urteil vom 14. November 1978 - 1 StR 439/78, juris Rn. 6), das tatauslösende Moment (BGH, Beschluss vom 15. April 1977 - 2 StR 97/77; Urteil vom 6. Mai 1981 - 2 StR 105/81) sowie die Beweggründe für die Tatbegehung (BGH, Beschluss vom 23. Februar 1979 - 2 StR 728/78; vgl. auch KK/Gericke, 7. Aufl., § 353 Rn. 24 ff., 31 mwN).
  • BGH, 21.10.1987 - 2 StR 345/87

    Urteilsgründe - Schuldspruch - Rechtskraft - Doppelrelevante Tatsachen -

    Seine neuen Feststellungen dürfen damit nicht in Widerspruch stehen (BGHSt 24, 274; BGH, Urteil vom 12. Januar 1977 - 2 StR 478/76 - und Beschluß vom 15. April 1977 - 2 StR 97/77).

    Zu den sog. doppelrelevanten Tatsachen, die nicht nur den Strafausspruch, sondern auch den Schuldspruch betreffen, gehören insbesondere auch die vom Erstgericht getroffenen tatrichterlichen Feststellungen, durch die das tatauslösende Moment (BGH, Beschluß vom 15. April 1977 - 2 StR 97/77), die Beweggründe (BGH, Beschluß vom 23. Februar 1979 - 2 StR 727/78; Urteil vom 6. Mai 1981 - 2 StR 105/81) oder die Einzelheiten des Tatgeschehens im Sinne eines geschichtlichen Vorgangs beschrieben werden (vgl. insgesamt zu dieser Frage insbesondere BGHSt 30, 340, 343, 344).

    Die Bindung an Feststellungen, die ausschließlich oder auch den Schuldspruch berühren, besteht auch dann, wenn das Erstgericht einen bestimmten Vorfall in Wahrheit nicht aufgeklärt hatte oder nicht voll aufklären hatte können und deshalb allein wegen des Grundsatzes "in dubio pro reo" von bestimmten - dem Angeklagten günstigen - Tatsachen ausgegangen war (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 12. Januar 1977 - 2 StR 478/76 - und Beschluß vom 15. April 1977 - 2 StR 97/77).

  • BGH, 11.12.1987 - 2 StR 635/87

    Keine Schuldspruchänderung nach Eintritt der (Teil-) Rechtskraft; Mißachtung des

    Der Umstand, daß dem Angeklagten in der ersten Hauptverhandlung Gewinnabsicht nicht nachzuweisen war und dieser Sachverhalt Grundlage für den - inzwischen rechtskräftig gewordenen - Schuldspruch (nur Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben, nicht Täterschaft) ist, bedeutete für das weitere Verfahren die bindende Feststellung, daß der Angeklagte bei seiner Hilfeleistung ohne Gewinnabsicht gehandelt hat (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1977 - 2 StR 478/76 und Beschlüsse vom 15. April 1977 - 2 StR 97/77 sowie vom 21. Oktober 1987 - 2 StR 345/87; Pikart in KK 2. Aufl. StPO § 353 Rdn. 32 m.w.N.).
  • BGH, 24.09.1987 - 4 StR 413/87

    Bestehenbleiben der Feststellungen über den Schuldspruch bei Aufhebung eines

    Das war unzulässig (BGH, Beschluß vom 15. April 1977 - 2 StR 97/77); die Feststellungen zu den näheren Umständen des Tatgeschehens waren für das Landgericht auch insoweit bindend, als sie die Verneinung der Tatmodalität der Heimtücke ergeben (BGH StV 1986, 142).
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