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BGH, 22.03.2000 - 2 StR 98/00 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Beschränkung - Strafverfolgung - Schußwaffe - Änderung - Schuldspruch - Waffengesetz
- Judicialis
StPO § 154 a Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; WaffG § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 a (a); ; WaffG § 53 Abs. 1 Nr. 1 b
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.01.1988 - 2 StR 133/87
Vermögensfürsorgepflicht des Vorstandsmitglieds einer AG
Auszug aus BGH, 22.03.2000 - 2 StR 98/00
Der Senat hat die insoweit ausgeschiedenen Teile der Taten, die von den Anklagepunkten 66 bis 68 erfaßt worden waren, wieder einbezogen (§ 154 a Abs. 3 StPO; vgl. BGHR StPO § 154 a Abs. 3 Wiedereinbeziehung 1) und auf Antrag des Generalbundesanwalts nunmehr die aus dem Beschlußtenor ersichtliche Beschränkung nach § 154 a Abs. 2 StPO vorgenommen.