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   BGH, 14.05.2003 - 2 StR 98/03   

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https://dejure.org/2003,4252
BGH, 14.05.2003 - 2 StR 98/03 (https://dejure.org/2003,4252)
BGH, Entscheidung vom 14.05.2003 - 2 StR 98/03 (https://dejure.org/2003,4252)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 2003 - 2 StR 98/03 (https://dejure.org/2003,4252)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; 24 Abs. 1 StGB; § 223 StGB; § 224 StGB; § 212 StGB; § 21 StGB; § 49 StGB
    Strafzumessung (Rücktritt vom Versuch; Berücksichtigung weitergehenden Vorsatzes trotz Rücktritts; Totschlag; gefährliche Körperverletzung; Erörterungsmangel)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Strafschärfende Berücksichtigung des auf versuchte Tat gerichteten Vorsatzes; Verminderte Schuldfähigkeit nach § 21 Strafgesetzbuch (StGB); Messerstich in Bauch mit bedingtem Tötungsvorsatz ; Freiwilliger Rücktritt vom Totschlagsversuch; Verneinung des minder schweren ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 224 Abs. 1 letzter Halbsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2, Abs. 3
    Keine strafschärfende Berücksichtigung des Versuchs, von dem strafbefreiend zurückgetreten wurde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 533
  • StV 2003, 616
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.02.1996 - 3 StR 445/95

    Strafzumessung beim strafbefreienden Rücktritt des Täters vom Versuch und der

    Auszug aus BGH, 14.05.2003 - 2 StR 98/03
    Ist der Täter vom Versuch einer Straftat strafbefreiend zurückgetreten, gleichwohl aber wegen eines zugleich verwirklichten vollendeten Delikts zu bestrafen, darf jedenfalls der auf die versuchte Straftat gerichtete Vorsatz nicht strafschärfend berücksichtigt werden (vgl. BGHSt 42, 43 f.).
  • BGH, 20.04.2016 - 2 StR 320/15

    Verhängung von Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld (jugendspezifische

    a) Ist der erwachsene Täter vom Versuch einer Straftat strafbefreiend zurückgetreten, gleichwohl aber wegen eines zugleich verwirklichten vollendeten anderen Delikts zu bestrafen, so darf der auf die versuchte Straftat gerichtete Vorsatz nicht strafschärfend berücksichtigt werden (Senat, Beschluss vom 4. April 2012 - 2 StR 70/12, NStZ 2013, 158; Beschluss vom 7. April 2010 - 2 StR 51/10, NStZ-RR 2010, 202; Beschluss vom 14. Mai 2003 - 2 StR 98/03, NStZ 2003, 533; Beschluss vom 13. Mai 1998 - 2 StR 172/98, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 30; BGH, Beschluss vom 8. Januar 2014 - 3 StR 372/13, StV 2014, 482; Beschluss vom 20. August 2002 - 5 StR 338/02, StV 2003, 218; Urteil vom 14. Februar 1996 - 3 StR 445/95, BGHSt 42, 43, 44 ff.; Beschluss vom 14. November 1995 - 4 StR 639/95, StV 1996, 263; Beschluss vom 16. April 1980 - 3 StR 115/80, MDR 1980, 813; st. Rspr.).
  • BGH, 04.04.2012 - 2 StR 70/12

    Tateinheit zwischen Nötigung, Freiheitsberaubung und gefährlicher

    Ist ein Täter vom Versuch einer Straftat strafbefreiend zurückgetreten, gleichwohl aber wegen eines zugleich verwirklichten vollendeten Delikts zu bestrafen, darf der auf die versuchte Straftat gerichtete Vorsatz nicht strafschärfend berücksichtigt werden (st. Rspr., vgl. BGHSt 42, 43, 45; Senat, NStZ 2003, 533; BGH, Beschluss vom 4. November 2010 - 4 StR 414/10; Fischer, StGB 59. Aufl., § 24 Rn. 46 mwN).
  • BGH, 14.07.2004 - 2 StR 223/04

    Rücktrittsprivileg (Vorsatz; Tatbestandsverwirklichung); Strafzumessung

    Hingegen bewirkt das Rücktrittsprivileg, daß der auf die versuchte Straftat gerichtete Vorsatz sowie ausschließlich darauf bezogene Tatbestandsverwirklichungen nicht strafschärfend berücksichtigt werden dürfen (vgl. BGHSt 42, 43; BGH NStZ 2003, 533).
  • BGH, 04.11.2010 - 4 StR 414/10

    Strafzumessung bei Körperverletzung (keine Strafschärfung nach Rücktritt vom

    Ist der Täter, der vom Versuch einer Straftat strafbefreiend zurückgetreten ist, gleichwohl wegen eines zugleich verwirklichten vollendeten Delikts zu bestrafen, darf aber der auf die versuchte Straftat gerichtete Vorsatz nicht strafschärfend berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 1996 - 3 StR 445/95, BGHSt 42, 43; Beschluss vom 14. Mai 2003 - 2 StR 98/03, NStZ 2003, 533; Beschluss vom 24. Februar 2009 - 4 StR 609/08; Fischer StGB 57. Aufl. § 24 Rn. 46 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 28.09.2004 - 3 Ss 348/04

    sexueller Missbrauch; Schuldfähigkeit, minder schwerer Fall; Gesamtwürdigung

    Dies gilt auch bei der im Rahmen der Strafzumessungserwägungen vorzunehmenden Prüfung der Frage, ob die vollendete Straftat als minder schwerer Fall zu beurteilen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14.05.2003 - 2 StR 98/03 -, www.hrr-strafrecht.de).
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