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   BGH, 21.07.2020 - 2 StR 99/19   

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https://dejure.org/2020,32649
BGH, 21.07.2020 - 2 StR 99/19 (https://dejure.org/2020,32649)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2020 - 2 StR 99/19 (https://dejure.org/2020,32649)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2020 - 2 StR 99/19 (https://dejure.org/2020,32649)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 27 StGB; § 283c StGB; § 15 StGB; § 17 StGB
    Gläubigerbegünstigung (Gläubigerbegünstigungsvorsatzes: Voraussetzungen der erforderlichen Gesamtbetrachtung; Unrechtsbewusstsein; Beihilfe: Anforderungen bei Hinwirken auf die Gewährung inkongruenter Sicherheiten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorsatz der Gläubigerbegünstigung zugunsten der Ehefrau bei Abgabe des notariellen Schuldanerkenntnisses; Beihilfe zu der vorsätzlich begangenen Gläubigerbegünstigung durch Vorliegen einer vorsätzlich begangenen Haupttat; Schutz des ehelichen Vermögens vor einem Zugriff ...

  • rewis.io

    Gläubigerbegünstigung: Legitime rechtsgeschäftliche Handlungen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens; berufstypische Handlungen eines Rechtsanwalts als strafbare Beihilfe; strafbare Teilnahme des begünstigten Gläubigers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzung der Beihilfe zur Gläubigerbegünstigung durch Anwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ermöglichung einer Zwangssicherungshypothek als strafbare Gläubigerbegünstigung (IVR 2021, 61)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 373
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.01.1993 - 1 StR 518/92

    Teilnahme an Gläubigerbegünstigung bei Annahme von freiwilliger Sicherung durch

    Auszug aus BGH, 21.07.2020 - 2 StR 99/19
    aa) Zwar kommt für den Gläubiger eine strafbare Teilnahme an seiner Begünstigung im Sinne von § 283c StGB in Betracht, wenn sich seine Handlung nicht nur auf die Annahme einer ihm von dem Schuldner angebotenen Sicherung beschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 1993 - 1 StR 518/92, NStZ 1993, 239, 240; Schönke/Schröder/Heine/Schuster, StGB, 30. Aufl., § 283c Rn. 21; Vormbaum, GA 1981, 101, 132).
  • BGH, 18.03.2010 - IX ZR 57/09

    Insolvenzanfechtung: Nachträgliche Bestellung einer Sicherung für eine Forderung

    Auszug aus BGH, 21.07.2020 - 2 StR 99/19
    Dazu kann die Berücksichtigung des schriftlichen Darlehensvertrages durch den Angeklagten Mi. gehören, nach welchem die Angeklagte M. H. "jederzeit' jedenfalls eine Sicherung ihrer Rückzahlungsforderung verlangen konnte, mochte diese selbst auch noch nicht fällig gewesen sein (vgl. BGH, Urteil vom 18. März 2010 - IX ZR 57/09, NZI 2010, 439, 441).
  • BGH, 19.12.2017 - 1 StR 56/17

    Beihilfe (Strafbarkeit berufstypischer Handlungen: objektive und subjektive

    Auszug aus BGH, 21.07.2020 - 2 StR 99/19
    Vielmehr bedarf es einer bewertenden Betrachtung im Einzelfall (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2017 - 1 StR 56/17, NStZ 2018, 328 mit Anm. Kudlich = NZWiSt 2019, 26 mit Anm. Budde).
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.01.2022 - 18 Qs 24/21

    Verabreichung von Impfstoff entgegen der Coronavirus-Impfverordnung außerhalb des

    In diesem Fall verliert sein Tun stets den "Alltagscharakter"; es ist als "Solidarisierung" mit dem Täter zu deuten und dann auch nicht mehr als sozialadäquat anzusehen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 112/16; BGH, Beschluss vom 26. Januar 2017 - 1 StR 636/16; BGH, Urteil vom 19. Dezember 2017 - 1 StR 56/17; BGH, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 2 StR 99/19; BGH, Urteil vom 27. Mai 2020 - 5 StR 433/19).
  • BGH, 22.06.2022 - 2 StR 353/21

    Gläubigerbegünstigung (Konkurrenzen: lex specialis zur Bankrottstrafbarkeit,

    (2) Indes mangelt es an ausdrücklichen Feststellungen zur subjektiven Tatseite hinsichtlich der Inkongruenz der Deckung (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 2 StR 99/19, juris Rn. 16; NK-StGB/Kindhäuser, 5. Aufl., § 283c Rn. 18).
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