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   BGH, 18.04.1990 - 2 StR 99/90   

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https://dejure.org/1990,5079
BGH, 18.04.1990 - 2 StR 99/90 (https://dejure.org/1990,5079)
BGH, Entscheidung vom 18.04.1990 - 2 StR 99/90 (https://dejure.org/1990,5079)
BGH, Entscheidung vom 18. April 1990 - 2 StR 99/90 (https://dejure.org/1990,5079)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zur Glaubwürdigkeit der Einlassung eines Mitangeklagten - Vernünftige Zweifel in einer für den Schuldspruch relevanten Frage als Verurteilungshindernis - Subjektive Überzeugung des Tatrichters als rechtsfehlerfreie Grundlage für die Verurteilung des Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1990, 533
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 551/87

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Bekundungen einer Zeugin in einem

    Auszug aus BGH, 18.04.1990 - 2 StR 99/90
    Der Angeklagte darf nicht verurteilt werden, wenn Umstände vorliegen oder (als nicht widerlegbar) zu seinen Gunsten angenommen werden müssen, die aus rationalen Gründen nicht den Schluß gestatten, daß die Übereinstimmung zwischen Aussage und tatsächlichem Geschehen in hohem Maße wahrscheinlich ist (BGH NStZ 1988, 236 = BGHR StPO § 261Überzeugungsbildung 7; Herdegen NStZ 1987, 193, 198).
  • BGH, 27.07.1990 - 2 StR 324/90

    Wahrscheinlichkeit der Übereinstimmung einer Zeugenaussage und dem tatsächlichen

    Der "vernünftige Zweifel" hat seine Grundlage in rationaler Argumentation, welche die Indizien, die zugunsten des Angeklagten sprechen, vollständig und in ihren sachverhaltsbedeutsamen Aspekten erfaßt (vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7; Beweiswürdigung 1; BGHR StGB § 177 Beweiswürdigung 5; BGH, Urt. v. 4. April 1990 - 2 StR 466/89; Beschl. v. 6. April 1990 - 2 StR 627/89 und vom 18. April 1990 - 2 StR 99/90).

    Bedeutsam sind in diesem Zusammenhang die Modalitäten beim Zustandekommen der falschen Aussage und der Umfang der bisherigen Falschbelastung, die erwiesenen oder zugunsten des Angeklagten anzunehmenden Gründe des Zeugen (Mitangeklagten) hierfür, insbesondere die Frage, ob die Falschbelastung vorsätzlich oder nur fahrlässig geschah, sowie die Umstände, unter denen eine Berichtigung der Aussage erfolgte (vgl. auch BGH, Beschl. v. 18. April 1990 - 2 StR 99/90; Urt. v. 4. April 1990 - 2 StR 466/89).

  • BGH, 25.11.2008 - 5 StR 491/08

    Beweiswürdigung bei überwiegender Belastung durch (frühere) Mitangeklagte

    Vernünftige Zweifel können besonders dann auftreten, wenn ein Angeklagter allein oder überwiegend durch Angaben eines Mitangeklagten belastet wird, zumal wenn es nahe liegt, dass der Mitangeklagte sich durch die den anderen belastende Aussage selbst entlasten will (vgl. hierzu BGHR StPO § 261 Mitangeklagte 1 und Zeuge 5; BGH StV 1990, 533; 1991, 452).
  • BGH, 07.06.1991 - 2 StR 175/91

    Widersprüchliche Aussagen - Zuverlässigkeit - Ungünstiger Sachverhalt -

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  • BGH, 04.09.1991 - 2 StR 327/91

    Voraussetzungen des Versuchs eines Diebstahls - Anforderungen an die

    Insbesondere ist nicht dargelegt, daß die Tatbegehung durch eine andere Person ausscheidet und deswegen vernünftige Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten nicht bestehen können (vgl. BGH, Beschl. v. 30. Mai 1990 - 2 StR 223/90; v. 27. September 1990 - 4 StR 242/90; v. 18. April 1990 - 2 StR 99/90; v. 19. Juli 1989 - 2 StR 182/89 = BGHR StGB § 177 Abs. 1 Beweiswürdigung 5; Urt. v. 15. Februar 1990 - 4 StR 636/89 = BGHR StPO § 261 Vermutung 6; vgl. auch BGH, Beschl. v. 13. März 1991 - 2 StR 62/91).
  • BGH, 13.03.1991 - 2 StR 62/91

    Rüge der nicht ordnungsgemäßen Überzeugungsbildung des Gerichts - Verurteilung

    Gründe, die zu "vernünftigen Zweifeln" in einer für den Schuldspruch relevanten Frage Anlaß geben, stehen einer Verurteilung entgegen (st. Rspr.; vgl. BGH a.a.O. mit Nachweisen, ferner BGH StV 1990, 533).
  • BGH, 30.05.1990 - 2 StR 223/90

    Verurteilung aufgrund örtlicher Nähe des Verurteilten zum Tatort kurz nach der

    Vor allem aber hat das Landgericht nicht ausreichend dargelegt, warum die Tatsache, daß die Zeugin D. dem Angeklagten in der Nähe des Tatortes begegnete, seine Beteiligung an der Tat objektiv in hohem Maße wahrscheinlich macht und keine vernünftigen Zweifel an seiner Täterschaft bestehen - etwa deswegen nicht, weil die Tatbegehung durch andere Personen ausscheidet - (vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7; BGH, Beschluß vom 19. Juli 1989 - 2 StR 182/89; BGH, Beschluß vom 18. April 1990 - 2 StR 99/90).
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