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   LG Arnsberg, 06.07.2016 - 2 StVK 10/15   

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https://dejure.org/2016,35823
LG Arnsberg, 06.07.2016 - 2 StVK 10/15 (https://dejure.org/2016,35823)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 06.07.2016 - 2 StVK 10/15 (https://dejure.org/2016,35823)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 06. Juli 2016 - 2 StVK 10/15 (https://dejure.org/2016,35823)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beantragung der Zulassung und Aushändigung einer speziell umgebauten Playstation 2 (Modell SCHP 9004) durch einen Strafgefangenen; Notwendigkeit einer konkreten Gefährdung für den Versagungsgrund der Gefährdung von Sicherheit und Ordnung der Anstalt; Zulässigkeit des ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 222/96

    Widerruf der Erlaubnis zum Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

    Auszug aus LG Arnsberg, 06.07.2016 - 2 StVK 10/15
    Unter dem Gesichtspunkt der Erforderlichkeit kann die Versagung der Besitzerlaubnis insbesondere nur dann Bestand haben, wenn ein milderes Mittel, etwa die Verplombung oder Versiegelung eines generell-abstrakt gefährlichen Geräts durch die Justizvollzugsanstalt und die ihr mögliche regelmäßige Kontrolle der Plomben und Siegel, oder auch der Umbau und die vorherige Überprüfung des Gegenstandes nicht in gleicher Weise geeignet ist, der Gefährlichkeit zu begegnen (vgl Arloth, StvollzG, 3. Auflage 2011, § 70 Rn. 5; BVerfG NStZ-RR 1996, 252; BVerfG NJW 2003, 2447; hierzu auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.01.2007, 1 Ws 203/05).
  • OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 1 Ws 203/05

    Allgemeine Gefährlichkeit einer Computerspielkonsole ("Sony Playstation 2") für

    Auszug aus LG Arnsberg, 06.07.2016 - 2 StVK 10/15
    Unter dem Gesichtspunkt der Erforderlichkeit kann die Versagung der Besitzerlaubnis insbesondere nur dann Bestand haben, wenn ein milderes Mittel, etwa die Verplombung oder Versiegelung eines generell-abstrakt gefährlichen Geräts durch die Justizvollzugsanstalt und die ihr mögliche regelmäßige Kontrolle der Plomben und Siegel, oder auch der Umbau und die vorherige Überprüfung des Gegenstandes nicht in gleicher Weise geeignet ist, der Gefährlichkeit zu begegnen (vgl Arloth, StvollzG, 3. Auflage 2011, § 70 Rn. 5; BVerfG NStZ-RR 1996, 252; BVerfG NJW 2003, 2447; hierzu auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.01.2007, 1 Ws 203/05).
  • BVerfG, 31.03.2003 - 2 BvR 1848/02

    Keine Verletzung von Grundrechten durch Verneinung des Anspruchs eines

    Auszug aus LG Arnsberg, 06.07.2016 - 2 StVK 10/15
    Unter dem Gesichtspunkt der Erforderlichkeit kann die Versagung der Besitzerlaubnis insbesondere nur dann Bestand haben, wenn ein milderes Mittel, etwa die Verplombung oder Versiegelung eines generell-abstrakt gefährlichen Geräts durch die Justizvollzugsanstalt und die ihr mögliche regelmäßige Kontrolle der Plomben und Siegel, oder auch der Umbau und die vorherige Überprüfung des Gegenstandes nicht in gleicher Weise geeignet ist, der Gefährlichkeit zu begegnen (vgl Arloth, StvollzG, 3. Auflage 2011, § 70 Rn. 5; BVerfG NStZ-RR 1996, 252; BVerfG NJW 2003, 2447; hierzu auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.01.2007, 1 Ws 203/05).
  • OLG Hamm, 01.12.2016 - 1 Vollz (Ws) 479/16

    Strafvollzug; Playstation II "light"; Widerruf einer Genehmigung zum Besitz von

    Und um solche neuen Erkenntnisse handelt es sich hinsichtlich der selbst bei einem Umbau verbleibenden Möglichkeiten des Missbrauchs von Spielekonsolen wie einer Playstation II gerade nicht, die vielmehr - wie in der angefochtenen Entscheidung zutreffend ausgeführt wird - hinlänglich bekannt und bereits mehrfach Gegenstand obergerichtlicher Entscheidungen gewesen sind (allg. vgl. KG, Beschluss vom 28.12.2015 - 2 Ws 289/15 - m.w.N., juris; zur Playstation II vgl. Senatsbeschluss vom 11.11.2003 - 1 Vollz (Ws) 194/03 - KG, Beschluss vom 22.07.2005 - 5 Ws 178/05 Vollz - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.01.2007 - 1 Ws 203/05 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.04.2008 - 3 Ws 279/08 - LG Arnsberg, Beschluss vom 06.07.2016 - 2 StVK 10/15, jew. zit. n. juris; Lindhorst, StV 2006, 274; Laubenthal in: Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Aufl., Abschnitt G Rn. 37; Schwind/Goldberg in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetz, 6. Aufl., § 70 Rn. 9).
  • LG Hagen, 05.11.2018 - 62 StVK 81/17

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse, Playstation, Memory Card, XPloder,

    Ohnehin kann der Nutzung der "Memory Card" als Datenträger zur Kontaktaufnahme bzw. zum Informationsaustausch außerhalb der JVA mit der Versiegelung der in die Konsole eingeführten Karte Rechnung getragen werden (vgl. LG Arnsberg Beschl. v. 6.7.2016 - 2 StVK 10/15, BeckRS 2016, 18769 m.w.N.).
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