Rechtsprechung
LG Dresden, 30.10.2003 - 2 T 599/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 06.09.2007 - 12 W 52/07
Befangenheit des Sachverständigen: Unsachliche Reaktion auf einen Vorhalt des …
Soweit der Sachverständige in seiner Stellungnahme darüber hinaus noch ausführt, dass der Brief der Prozessbevollmächtigten der Beklagten als völlig absurd und inkompetent zu bewerten sei, stellt dies einen weiteren Ausfall dar, der deutlich erkennen lässt, dass sich der Sachverständige durch den Schriftsatz der Prozessbevollmächtigten der Beklagten persönlich betroffen fühlte und nicht in der Lage war, hierauf (nur) mit angemessener Schärfe zu reagieren (vgl. hierzu auch LG Dresden, Beschluss vom 30.10.2003 - 2 T 0599/03, 2 T 599/03). - OLG Dresden, 25.01.2010 - 9 U 2258/05
Unsachliche Herabsetzung von Einwänden: Befangen!
Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn eine Stellungnahme eines Sachverständigen sich nicht auf eine sachliche Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Einwendungen beschränkt, sondern sprachliche Entgleisungen gegenüber einer Partei oder ihrem Prozessbevollmächtigten (vgl. LG Dresden, Beschluss vom 30.10.2003, Az.: 2 T 599/03; zitiert nach juris;… Zöller/Vollkommer, aaO, § 42 Rdnr. 22) enthält, die einem zur Objektivität und Neutralität - auch in der Ausdrucksweise - verpflichteten Sachverständigen nicht unterlaufen dürfen (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 12.01.2009, Az.: 8 W 78/09; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.08.2008, Az.: 9 W 39/08; KG Berlin, Beschluss vom 06.09.2007, Az.: 12 W 52/07; allesamt zitiert nach juris).