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LG Stralsund, 24.08.2011 - 2 T 198/11 |
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Verfahrensgang
- AG Ribnitz-Damgarten, 28.07.2011 - 1 C 35/10
- LG Stralsund, 24.08.2011 - 2 T 198/11
- BGH, 30.11.2011 - III ZB 54/11
Wird zitiert von ...
- BGH, 30.11.2011 - III ZB 54/11
Statthaftigkeit der außerordentlichen Beschwerde zum BGH wegen "greifbarer …
Die "außerordentliche" Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Stralsund vom 24. August 2011 (2 T 198/11), mit dem seine sofortige Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Ribnitz-Damgarten vom 28. Juli 2011 (1 C 35/10) - in Verbindung mit dem Nichtabhilfebeschluss vom 18. August 2011 - zurückgewiesen worden ist, wird auf seine Kosten verworfen.