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   LG Koblenz, 26.04.2010 - 2 T 220/10   

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https://dejure.org/2010,29594
LG Koblenz, 26.04.2010 - 2 T 220/10 (https://dejure.org/2010,29594)
LG Koblenz, Entscheidung vom 26.04.2010 - 2 T 220/10 (https://dejure.org/2010,29594)
LG Koblenz, Entscheidung vom 26. April 2010 - 2 T 220/10 (https://dejure.org/2010,29594)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufwandsentschädigung, Betreuermehrheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Aufwandsentschädigung wenn beide Eltern Betreuer sind

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1059
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Jena, 14.10.2004 - 9 W 527/04

    Aufwandsentschädigung der zu Betreuern bestellten Eltern eines volljährigen

    Auszug aus LG Koblenz, 26.04.2010 - 2 T 220/10
    Dies entspricht auch bislang einheitlicher Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17. Februar 2005, 15 W 465/04 , zitiert nach JURIS; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 14. Oktober 2004, FamRZ 2005, 478; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Oktober 2002, 25 Wx 82/02, zitiert nach JURIS; BayObLG, Beschluss vom 16. Oktober 2002, 3Z BR 188/02 , zitiert nach JURIS).
  • LG Kempten, 20.02.2001 - 4 T 1667/00
    Auszug aus LG Koblenz, 26.04.2010 - 2 T 220/10
    Es überzeugt auch nicht, wenn in der Rechtsprechung teilweise ein Anspruch des Mitbetreuers aus § 1835a BGB mit der Begründung verneint wird, § 1899 BGB sehe als Regelfall die Bestellung eines einzigen Betreuers vor, so dass bei Bestellung eines zusätzlichen Betreuers auf Wunsch des Betroffenen nur eine einzige Pauschale zu zahlen sei (so LG Kempten, Beschluss vom 20. Februar 2001 in RPfleger 2001, 348, wenngleich dieses Urteil zu Unrecht meist für die völlig Ablehnung einer Pauschale für einen zweiten Betreuer herangezogen wird!).
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 103/99

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels

    Auszug aus LG Koblenz, 26.04.2010 - 2 T 220/10
    Die Verweisung in § 56g Abs. 1 S. 4 FGG auf das JVEG ermöglicht nur die Festsetzung von Aufwendungsersatz und Vergütung durch den Urkundsbeamten im vereinfachten Verfahren, führt aber nicht dazu, dass auch die Beschwerde nach § 4 Abs. 3 JVEG richtiges Rechtsmittel würde (vgl. BayObLG, Beschluss vom 20. Mai 1999 in BtPrax 1999, 195 f.).
  • OLG Düsseldorf, 24.10.2002 - 25 Wx 82/02
    Auszug aus LG Koblenz, 26.04.2010 - 2 T 220/10
    Dies entspricht auch bislang einheitlicher Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17. Februar 2005, 15 W 465/04 , zitiert nach JURIS; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 14. Oktober 2004, FamRZ 2005, 478; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Oktober 2002, 25 Wx 82/02, zitiert nach JURIS; BayObLG, Beschluss vom 16. Oktober 2002, 3Z BR 188/02 , zitiert nach JURIS).
  • OLG Hamm, 22.01.2009 - 15 Wx 269/08

    Betreuervergütung; Ausschlussfrist; Geltendmachung

    Auszug aus LG Koblenz, 26.04.2010 - 2 T 220/10
    Dies ist dann anzunehmen, wenn die Anmeldung dem Kostenbeamten die Prüfung und Feststellung der Ansprüche ermöglicht (so OLG Hamm, Beschluss vom 22. Januar 2009, BtPrax 2009, 130 ff. zu § 2 VBVG ).
  • OLG Zweibrücken, 27.08.2001 - 3 W 76/01

    Vergütung mehrerer Betreuer - Alleinvertretungsrecht - Aufwandsentschädigung -

    Auszug aus LG Koblenz, 26.04.2010 - 2 T 220/10
    Gleichfalls abzulehnen ist die Auffassung, jedenfalls dann, wenn mehrere Betreuer selbständig tätig werden dürften und einen identischen Aufgabenkreis wahrzunehmen hätten, sei nur eine einzige Pauschale zu zahlen (offen gelassen noch von OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27. August 2001, MDR 2002, 396 f.; ebenso wie hier OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24. Januar 2002 in MDR 2002, 396).
  • BayObLG, 16.10.2002 - 3Z BR 188/02

    Aufwendungspauschale bei Bestellung mehrerer alleinvertretungsberechtigter

    Auszug aus LG Koblenz, 26.04.2010 - 2 T 220/10
    Dies entspricht auch bislang einheitlicher Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17. Februar 2005, 15 W 465/04 , zitiert nach JURIS; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 14. Oktober 2004, FamRZ 2005, 478; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Oktober 2002, 25 Wx 82/02, zitiert nach JURIS; BayObLG, Beschluss vom 16. Oktober 2002, 3Z BR 188/02 , zitiert nach JURIS).
  • OLG Hamm, 17.02.2005 - 15 W 465/04

    Höhe der einem als Betreuer bzw. "Zusatzbetreuer" für das schwerstbehinderte Kind

    Auszug aus LG Koblenz, 26.04.2010 - 2 T 220/10
    Dies entspricht auch bislang einheitlicher Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17. Februar 2005, 15 W 465/04 , zitiert nach JURIS; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 14. Oktober 2004, FamRZ 2005, 478; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Oktober 2002, 25 Wx 82/02, zitiert nach JURIS; BayObLG, Beschluss vom 16. Oktober 2002, 3Z BR 188/02 , zitiert nach JURIS).
  • LG Lübeck, 03.03.2011 - 7 T 201/10

    Keine pauschale Abrechnung von Fahrten anstelle einer Aufwandspauschale durch den

    Dementsprechend teilt die Kammer die etwa von BayObLG FamRZ 2003, 479; OLG Frankfurt FGPrax 2002, 115; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.10.2002 - 25 Wx 82/02, zitiert nach [...]; OLG Hamm, Beschluss vom 17.02.2005 - 15 W 465/04, zitiert nach [...]; OLG Jena FamRZ 2005, 478 ; LG Koblenz BtPrax 2010, 189; Pammler-Klein/Pammler in jurisPK- BGB § 1835 a Rn. 8 vertretene Ansicht, dass jedem ehrenamtlichen Betreuer die Auslagenpauschale ungeschmälert zusteht.
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